Schnelle Schwaben - Nordschleifen Training

    

Nürburgring

Termindetails


 

Am 18. Juni 2018 bieten die schnellenschwaben wieder ein Fahrsicherheitstraining auf der Nürburgring Nordschleife an. Die 1927 fertiggestellte "Grüne Hölle" gilt mit ihren 73 Kurven und einer Streckenlänge von 20,8 Kilometern als anspruchsvollste und schönste Rennstrecke der Welt. Durch den fließenden Streckenverlauf und der einzigartigen Topographie ist das Befahren mit straßenzugelassenen PKW´s ein einzigartiges Erlebnis.

Ziel der Veranstaltung ist es, sein eigenes Fahrkönnen zu verbessern um noch besser in Gefahrensituationen im öffentlichen Straßenverkehr reagieren zu können. Die Nordschleife bietet mit Ihrem anspruchsvollen Streckenlayout ideale Voraussetzungen um sein Fahrzeug in Grenzbereichen noch besser kennen zu lernen.

Mit dem Training sprechen wir speziell fortgeschrittene Autofahrer an und die teilnehmenden Fahrzeuge müssen in einem betriebssicheren Zustand und selbstverständlich zugelassen sein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist obligatorisch!

 

 Zum Ablauf des Trainingstages:

Die Veranstaltung beginnt am 18.06..2018 um 7:30 Uhrmit einer Fahrerbesprechung. Hier werden alle wichtigen Punkte für den gesamten Tag besprochen. Für dieses Briefing herrscht strikte Anwesenheitspflicht! Ab 8.00 Uhr beginnt dann das Training auf der exklusiv von uns angemieteten Strecke. Die Nordschleife ist für unsere Teilnehmer durchgängig bis kurz vor 16.15 Uhr befahrbar.

 Lärmschutzbestimmungen:

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist die Nürburgring Automotive GmbH verpflichtet, die Lärmwerte bei Veranstaltungen auf der Nordschleife festzuhalten und an die Bundesumweltbehörde zu übermitteln. Jedes Fahrzeug, das bei einer Streckenvermietung die Rennstrecken befährt, muss daher einen Lärmschutztransponder mit sich führen.
Die Transponder werden vor Veranstaltungsbeginn ausgegeben.
Bei Überschreitung des Messwertes von 130db(A) gibt eine Verwarnung. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit der Korrektur. Eine weitere Überschreitung resultiert in einem Fahrverbot auf der Veranstaltung ohne eine Erstattung des Nenngeldes.


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