nrbgx

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  1. ...nein, es ist eher der Hinweis auf die Einfachheit des Vertragkonstrukts. Da brauchts man nicht vorstellig werden, oder mit Fachabteilungen telefonieren, ebenfalls braucht man keine schriftliche Bestätigung der Versicherung (könnte uU sogar schädlich sein); einfach um die Zusendung der aktuellen AVB´s bitten (sollte man diese nicht auf der Seite der jeweiligen Versicherung finden), sich die entsprechenden Ausschlußkriterien durchlesen (sowohl für Haftpflicht als auch für Kasko) und einen Vertrag abschießen oder eben nicht. Klingt einfach, ist es auch; alles andere sind Angelgeschichten. Im Leistungsfall wird die Versicherung uU eine abweichende Interpretation der eigenen AVB´s anführen, dies ist lediglich eine Meinung und rechtlich nicht belastbar. Hier wieder der Verweis auf die Matchhärte bzw. fininzielle Situation (Angebot von Teilzahlungen). Grundsätzlich sollte man nur mit Werten auf der Strecke unterwegs sein, welche man bereit ist Abends in den Müllcontainer zu werfen. Ist diese Bereitschaft nicht vorhanden, bzw. es würden daraus Altagsprobleme entstehen, ist es entweder das falsche Hobby, bzw. finanziell grenzwertig.
  2. ...Alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Gründe für die ständigen Wiederholungen könnten auf mangelnde Geschäftsfähigkeit, oder aber auf eine Überreizung der eigenen finanziellen Situation schließen lassen. Ist halt ein maximal einfaches Vertragskonstrukt. Als Ergänzung sei noch erwähnt, dass eine Prüfung der aktuellen AVB´s nur bei einem beabsichtigten Neuvertrag zielführend ist, bei Altverträgen sind die AVB´s der Police maßgeblich. ...und ja, im Falle eines Falles (Kasko) ist eine gewisse Matchhärte von Nöten.