BlackForest

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    112
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Ansehen in der Community

209 Excellent

2 User folgen diesem Benutzer

Über BlackForest

  • Rang
    Hobby Racer

Personal Information

  • Wohnort
    Black Forest
  1. Bei mir und allen die ich bislang gehört habe, war es ein "Vorgang".. Also anmelden und eintragen lassen in einem Zug ;) (Für den Fall, dass es da auch beim Eintragen Probleme gibt, muss du dann das Auto nicht anmelden..)
  2. Auch hier mal wieder ein Update.. Inzwischen ist ja alles eingetragen, und mit Kompressor eine Saison halbwegs erfolgreich gefahren, allerdings fast ausschließlich Straße. Die hohen Ansaugtemperaturen sind da halt doch ein Problem (Bis 80°C teilwiese) und so hab ich mich entschieden, auf S58 Wasser-LLK (M3, M4 G80/G82 usw) umzubauen. Dafür gibt es von T21 inzwischen Adapter und einen abgeänderte Ansaugbrücke, sodass das ganze schon grundsätzlich passt. Aktuell bin ich mitten im Umbau. Das ganze wird dann noch mit großen Porsche-Einspritzdüsen und kleinerem Laderrad gefahren, dann sollte das hoffentlich fit gehen. Anbei noch ein paar Bilder.. Ausflug zum Ring, Rückfahrt aufm Schlepper (Generator defekt). Und der Umbau, Stand noch ohne LLK: Und die ganzen Teile die ins Fahrzeug kommen:
  3. Dann sollte eine solche "Ausnahmegenehmigung" aber gar nicht vom TÜV ausgefertigt werden, wenn diese in 50% der Fällen auf der Zulassungsstelle abgelehnt wird. War bei mir übrigens selbiger Fall -> war dann nur mit einer Ummeldung in ein anderes Bundesland bzw. Zulassungsbezirk möglich, die Abnahme in den Schein zu bekommen. An den Threadstarter mein Tip: Zunächst auf deiner Zulassungsstelle das Vorhaben abklären, dann auf die bekannten Motorsport-TÜV-Stellen (Nasy, Knoop, usw..) zugehen. Andersrum kommt sonst das (teure) Erwachen, siehe aktuell recht viele Fälle mit der $70 Ausnahmegenehmigung.. Gibt es hierzu sogar im Forum einen Thread darüber..
  4. Kann den Spoiler von Lumma nur empfehlen. Hab ich an meinem E46 Compact und Qualität stimmt absolut! Hat auch Gutachten...
  5. Hey servus, fahre auch einen 325ti als 330ti, bei der Bremsenbelüftung muss man beim Compact ein bisschen tricksen.. Hab dafür meine originalen Nebelscheinwerfer durch die Trichter-Öffnungen (Äußerer ist Bremsenbelüftung, der größere innen für Kompressor) ersetzt und hab die Schläuche am Stabi befestigt und an Alu Ankerbleche mit Silikonschlauch montiert. Hält schon recht lange so zuverlässig. Kannst ja mal reinschaun, fahre einen Pleie Käfig und bin damit auch ganz zufrieden für die Preis/Leistung..
  6. Hatte auf meinen 9x17 ET30 bislang auch nur die Federal und Nankang NS2R.. da gibt es kaum Unterschiede im Stretch, der Federal ist maximal ein wenig "runder" und "bauchiger" in der Flanke.. also tendenziell vllt sogar noch weniger Platz. Finde der Nankang hat ne schön gerade Flanke, wodurch auch meist zum Kotflügel und Federbein mehr Platz ist.. Bei mir schleift in der Kombi 9x17 ET30 und 235/40 am E46 nichts... Siehe Bild:
  7. Wollt ich auch grade schreiben..., fahre nen E87 und E46 und der 1er fährt sich Serie schon DEUTLICH besser als der E46... modernere Vorderachse vor allem, modernere robuste Technik, halbwegs ansehnlich, und die 1er sind wirklich noch bezahlbar und dazu noch recht leicht. Verstehe ich irgendwie gar nicht, wieso das nicht viel öfters als Tracktoolbasis aktuell genutzt wird.
  8. Ich kann jetzt nur von meinem TK-Schaden (Flut Ahrweiler) bei der HUK24 berichten, da wurden ausnahmslos ALLE verbauten und eingetragenen Teile zur "Verbesserung" berücksichtigt: Käfig, Bremsen, Sitze usw... War damals überhaupt kein Problem und der Gutachter wusste Bescheid. Als Hinweis, hat mir damals der Gutachter erklärt: Es werden nach den gutachterlichen Richtlinien die verbauten Teile immer wohl mit 60% des Neuwerts berechnet, egal ob die Teile 1km oder 200tkm gefahren sind... Es gibt aber wohl auch die Möglichkeit, teure Umbauten vollumfänglich versichern zu lassen (z.B. 20k-Motor, seltener Radsatz oder so), dann steigt natürlich aber die Versicherungsprämie deutlich...
  9. Ja, weil es den ja auch als S50B32 gab ;) Daher fragte ich... Aber macht sicher Laune, in beiden Varianten..
  10. Sehr geil.. läuft sicher bombe mit dem S50.. Ist das ein 3 Liter oder 3,2er? Du hast Stuttgarter Nummer? kommst ja vermutlich ganz aus der Nachbarschaft ;)
  11. Die §70 Ausnahmegenehmigung ersetzt keine nach §21 geprüften Eintragungen, sondern ist eher ein "Anhang". Diese wird bei Teilen angefügt, welche nicht auf Basis der EWG/Stvzo geprüft wurden, sondern die Festigkeit auf Basis von FIA/DMSB Prüfungen beruht. (Sitzanbindungen, Sitze nach FIA, Gurtanbindungen mit FIA-Konterplatten, AP Racing Bremse als Beispiele..). Diese §70 Genehmigung sagt dann aus, dass die Festigkeit aus den Prüfungen hervorgehend mindestens vergleichbar mit den originalen Bauteilen ist. (Bis vor einigen Monaten waren aber diese Teile oftmals noch vom TÜV nur mit §21 ohne §70-Ausnahmegenehmigung eingetragen worden, inzwischen jedoch fast immer mit dieser, was auch korrekt ist) Die Genehmigung wird bei solchen Eintragungen vom TÜV ausgestellt und MUSS zwingend von der ansässigen Zulassungsstelle bzw. Regierungspräsidium zusätzlich genehmigt werden, sonst werden die Eintragungen nicht in den Schein übernommen. Dies wird eben recht unterschiedlich gehandhabt, in manchen Kreisen wird es einfach so in den Schein übernommen... in manchen Bundesländern gibt es nahezu keine Zulassungsstelle/RP, bei denen eine Eintragung mit §70 möglich ist.. Sei es aufgrund Föderalismus, Unwissenheit über solche Umbauten/Paragraphen, oder eben grundsätzliche Abneigung bei solchen Umbauten.
  12. Bei mir hat tatsächlicht weder bei meinem 6-Monatigen Kontakt zu 2 TÜV-Stellen, noch eine der Motorsportfirmen jemals ein Wort über §70 verloren. Erst als ich dann die Eintragungen bekommen habe, kam das zusätzliche Papier dazu. Deshalb sage ich ja, als Endkunde bist du ja in der Situation aussichtslos. Der TÜV hat im Prinzip seine Arbeit gemacht, das Auto ist umgebaut, das Geld ist weg...
  13. Verstehe ich vollkommen, aber: 1. Als Endkunde ist das ja kein tragbarer Zustand, wenn ein 20.000 Euro Umbau + Abnahme einem "Glücksspiel" ähnelt.. vielleicht bekommst dus in den Schein, vielleicht auch nicht. Je nachdem, wer am Tresen sitzt.. Obwohl alles nach legalen, deutschen Gesetzen und TÜV-Regularien abgestimmt und gebaut ist. 2. Wieso ist das ganze in jedem Bundesland und teilwiese Landkreis anders geregelt, wenn in Deutschland eine Stvzo und Gesetzeslage herrscht? Wenn solche Umbauten nun nur noch mit §70 eingetragen werden und das ganze sogut wie überall angezweifelt wird, kann man sowas ja direkt komplett entfallen lassen?
  14. Hallo zusammen, ich möchte hier mal einen Beitrag zum Thema §70 Ausnahmegenehmigung erstellen. Denke den einen oder anderen hat es bereits betroffen (oder wird es definitiv in naher Zukunft umso häufiger). Kurz zu meiner Story: Fahrzeug mit Käfig/Sparco Sitzen/Schroth Profi usw aufgebaut, ca. 1 Jahr mit TÜV Süd und TÜV Rheinland und div. "Tracktool-Firmen" im regelmäßigen Austausch, wie mein Fahrzeug aufgebaut werden soll, dass dies für den Straßenverkehr eintragbar ist (FIA Einschweißplatten, Sitzkonsolen usw). Im November letzten Jahres für teuer Geld teilweise mit §21 alles abnehmen lassen, jedoch mit §70 Ausnahmegenehmigung für Sitze und Gurte. Im Anschluss zur Zulassungsstelle, welche mich direkt ans ansässige Regierungspräsidium verwiesen hat. Der zuständige Leiter (zuständig für das halbe Bundesland) dort hat mich - selbst nach mehreren persönlichen Terminen direkt abgewiesen und meinte, solche Umbauten wären in Deutschland definitiv nicht zulassungsfähig und ich solle das Fahrzeug abmelden oder mir einen DMSB Wagenpass erstellen (ich will aber keine Rennen oder Wettbewerbe fahren, zumal es für mein Fahrzeug keinerlei Klassen gibt o.ä.). Im Nachbarlandkreis übrigens exakt dasselbe, werde jedoch bewusst diese hier nicht nennen. In Hessen ist dies ja wohl seit Jahren so. Habe nun durch div. Foren und Zufälle mitbekommen, dass in den letzten Woche in sehr vielen Regierungspräsidien bzw. zuständigen Landkreisen die §70 nicht mehr anerkannt werden, in Summe kenne ich nun 5 Leute denen es genau so erging. Nach Aussage des TÜV Süd&Rheinland werden seit Mitte/Ende 2022 jedoch FIA Sitze und auch 4-Punkt Gurte NUR noch mit §70 abgenommen, was ja auch so korrekt ist. Als Endkunde ist das ja doch so nicht tragbar? Der TÜV ist doch bei solchen Umbauten mein Hauptansprechpartner, und am Ende sitzt man mit einem Fahrzeug ohne Zulassung und einem wertlosen Papier da, für teilwiese mehrere tausend Euro Umbaukosten und Abnahmen. Habt ihr da ggf. Erfahrungen? Die ersten 25 Sekunden hier beschreiben das Problem vermutlich am besten:
  15. ...Letzte Woche das Auto mal raus geholt, gewaschen.. ist soweit "fertig"... hat auch die ersten 50km "erfolgreich" absolviert, fährt echt einwandfrei. Nächste Steps: Tüv + Eintragungen bei Nasy Neue Reifen (Nankang Ar1 235 40 17) Ladeluftkühler + Verrohrung + Abstimmung Kompressor über den Winter FAHREN!