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Vielleicht kann ja jemand aus unserem Forum der gute Kontakte zur Nürburgring GmbH hat mal Nachfragen. Nimmt man die Antwort wörtlich müsste jede normale Haftpflicht gelten. Gruß Guido Hallo Guido, du kannst auch ohne besondere Kontakte beim Nürburgring anfragen. Die sind relativ auskunftsfreudig. Aber die Antwort hast du ja im Grunde schon selbst gepostet. Diese wird bei einer erneuten Anfrage m.E. nicht anders ausfallen. Diese Einschätzung des Nürburgrings zur dieser Thematik beruht auf die Auskunft des Bundesministeriums der Justiz. Hatte ich hier im Thread auf Seite 2 gepostet. Bin dieses Jahr auch mit Saisonkarte am Start ;-)
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Danke für die Klarstellung.
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In diesem Video kommt die Frage auf, ob die Deckelung des Regresses auf max. 5.000 € auch ausgehebelt werden kann. Antwort drauf lautet, ja bei Vorsatz (vorsätzliches Befahren einer Rennstrecke trotz fehlen der Motorsportversicherung nach § 5d könnte m.E. so ausgelegt werden). Ich habe aber gerade kurz recherchiert und komme allerdings zu einem anderen Ergebnis. Demnach ist es für die Begrenzung der Regressansprüche unerheblich, ob ein Verstoß gegen Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
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Die dortige Ansicht, dass für Touristenfahrten eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach §5d abgeschlossen werden muss, steht im Gegensatz zu der Rechtsauffassung des Bundesministerium der Justiz. Ich hänge deren Antwort hier mal an: Aus meiner Sicht sollte man sich übrigens keinesfalls auf die 5.000 € Deckelung verlassen. Wie auch in dem Video dargestellt, könnte eine Missachtung des Paragraphen 5d und vorsätzlichen Verhalten zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Ob eine Rennstreckenbefahrung unter Missachtung von 5d Vorsatz darstellt, werden aus meiner Sicht die Gerichte entscheiden müssen. Insoweit würde ich ohne namentliche Freigabe der Versicherung keine Veranstaltung besuchen.
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Versicherer dürfen Ihre Vertragsbedingungen auch für Altverträge anpassen, wenn es sich um gesetzliche Vorgaben handelt. Dies ist hier der Fall, da eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Somit betrifft es eigentlich alle Verträge. Ich habe aber nun das gleiche Schreiben wie @Boesierhalten. Demnach sind Haftpflicht und Kasko bei bspw. Touris ausdrücklich weiterhin abgedeckt. Ich hoffe, das bleibt so.
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Die Dame hat schon Recht. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie für die Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz) liegt beim Befahren einer Rennstrecke eine Obliegenheitsverletzung vor. Allerdings ist der Regress vermutlich auf 5.000 € begrenzt. Genaueres werden die Gerichte entscheiden.
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Frage einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage die Touris ohne Anpassung der AKB nun ausgeschlossen sind.
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Stimmt. Die hätten in die AP-Anlage Beläge vom Polo mit ECE stecken können. Wäre niemals aufgefallen ;-) Aber hast schon Recht, einige Dinge kann man evtl. noch gerade biegen.
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Richtig. Bei der Haftpflicht ist der Regress bei Obliegenheitsverletzungen auf 5.000 € gesetzlich gedeckelt. Meine Aussage oben bezog sich auf die Kasko. Darum ging es ja in dem Video.
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Aus meiner Sicht kommt man bei Bremsbelägen aus der Nummer fast nicht mehr raus. Manipulierte Bremsanlagen stellen laut diversen BGH-Urteilen eine Gefahrenerhöhung dar. Hier wäre man als Versicherungsnehmer nun in der Beweispflicht, dass die manipulierte Bremsanlage nicht zu dem Unfall beigetragen hat. Dürfte sehr schwierig werden. Richter sind i.d.R. technische Laien, welche sich auf Sachverständigengutachten verlassen. Nun stell dir vor, wie eine richterliche Entscheidung aussieht, wenn in dem Gutachten drin steht, dass nicht zugelassene Bremsbeläge verbaut wurden. Auch wenn WIR wissen, dass diese nicht ursächlich sind, wird das vor Gericht vermutlich extrem schwierig werden, dieses zu beweisen. Im Zweifel wird dann gegen dich entschieden.
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Hier mal ein interessantes Video zur R & V Versicherung. Trotz Bestätigung, dass Versicherungsschutz auf der NOS besteht, wird nicht bezahlt. Wie auch hier im Video bestätigt wird, ist das erste was sich die Gutachter anschauen, die Bremsbeläge. Aus meiner Sicht ist jedes Fahrzeug mit AP-Anlage illegal unterwegs. Auch wenn die Bremsanlage eingetragen ist, gibt es m.E. für die Beläge keine Zulassung. Gleiches gilt für die meisten Zubehörbeläge. Wieder ein Argument für die M-Performance Beläge und die grosse Trackbremse.
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Das ist mit Vorsicht zu genießen. Diese Haftpflichtversicherung gilt vermutlich - wie auch beim DSK - nicht für Schäden an Fahrzeugen unter den Teilnehmern. Sondern bezieht sich lediglich auf Personen und Sachschäden an der Rennstrecke.
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Das kann man aufgrund des Reifengames nicht vergleichen. Der M2C war damals noch auf Holzreifen unterwegs. G87 schon auf fahrzeugspezifischen Cup 2*. Wie gut dieser Reifen auf dem G87 ist, wird schnell klar, wenn man auf beide Fahrzeuge den gleichen Reifen packt: OEM G87 mit AD09: 1:38,09 OEM F87C mit AD09: 1:36,73
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Dani-TP ist mit dem M2C F87 komplett OEM (bis auf Beläge) 1:36,73 gefahren. -->Video G87 OEM: 1:37,98 G87 mit R&T: 1:36,21 G87 mit R&T 305 CUP 2: 1:35,60 OEM ist ergo der G87 1,25 sec langsamer als der F87C. Mit 305er Reifen und Fahrwerk (inkl. Domlager, Kinematik etc.) ist der G87 1 sec schneller als ein OEM F87C auf 255/265.
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Gib dann gerne mal Rückmeldung ob sich für 2025 was geändert hat.