Frittiersalon

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Alle erstellten Inhalte von Frittiersalon

  1. Starke Bilder!
  2. Mit einer Personenwaage und/ oder Radlastwaage und einem entsprechend langen Stück Holz.
  3. Bin gestern in Spa 480 km bei fast durchgängig feuchter Strecke mit meinem neuen Yokohama V701 "Regenreifen" gefahren. Außentemperatur um die 10°C. Bin sehr zufrieden mit dem Reifen, funktioniert sehr gut im Nassen und auch bei abtrocknender und fast trockener Strecke noch brauchbar auf einem so leichten Auto wie meinem. Einlenkverhalten ist schön direkt und definiert.
  4. Gestern war Saisonauftakt für mich in Spa mit Lotus on Tracks. Ich bin mit dem kleinen Pongratz absolut zufrieden. Stützlast, so wie die Elise jetzt auf dem Hänger steht, ist 89 kg. Passt also perfekt, der Passat hat 90 kg.
  5. You can sleep in a car, but you can't race a house!
  6. Pilz Davos, Holzrahmen, Sturz vorne und hinten gleich, static low ...
  7. Hier wurde schon mal die Frage nach Reifen mit guten Nasseigenschaften gefragt, finde das Thema aber nicht mehr!? Ich werde einen zweiten Satz Felgen für meine Elise jetzt mit Yokohama V701 bestücken, die mit ihrem "beeindruckenden Nass-Grip" beworben werden. https://www.yokohama.eu/de/tyre-finder/V701 Gibt auf YT einige Videos, die das bestätigen.
  8. Die neuen Felgen mal zur Probe drauf gesteckt. Für Roadtrips im Urlaub und Rennstrecke im Nassen sollen da jetzt Straßenreifen drauf, die Nässe und Wasser wirklich gut können. Bin im Moment bei den Yokohama V701.
  9. Alter schützt vor Leichtbau nicht! Der M2 Competition ist verkauft und jetzt geht es mit einer Lotus Elise S3 weiter. Seit Jahren denke ich an nichts anderes, als an Speedster und Elise, es geht einfach nicht ohne. Der M2 Competition ist ein perfektes Auto, für mich aber zu perfekt und zu viel Auto. EZ 06/ 2012, 915 kg vollgetankt. 2012 eine der ersten, wahrscheinlich sogar die erste an Privat ausgelieferte S3 in Deutschland. Motor: Toyota 1.8 2ZR mit WLLK und Ölkühler in der Front, 220 PS Fahrwerk: Nitron NTR 46 Race, Radlasten ausgewogen Felgen: Team Dynamics Pro Forged Schmiedefelgen in 7x16 und 8x17, 5,5 und 6,8 kg Reifen: Avon ZZR, 195/50 16 und 225/45 17 Bremse: VA AP Big Brake, zweiteilige PFC Bremsscheiben 308 mm mit Alutopf und PFC Belägen, HA orig. Sattel mit PFC Belägen, Stahlflex Bremsleitungen Abgasanlage: Komotec ESD Innenraum: Alu Lenkradnabenverlängerung, Gurtstrebe, Schroth Lotus II-Fe ASM für Fahrer- und Beifahrer
  10. Die letzten Pakete vom Weihnachtsmann sind eingetrudelt. Fondmetal Evo Corse San Remo in 7x16 ET31 und 8x17 ET31 fix gebohrt für Toyota Elisen.
  11. Ein paar Spaß Runden im M2C bei den Touris. War erst das zweite Mal mit dem neuen Auto da. Bis auf Öhlins R&T und Millway Domlager ist alles noch komplett original.
  12. Starkes Gerät, viel Spaß damit und hier im Forum!
  13. Macht als Däne aber auch keinen Sinn!?
  14. Der CR-S war dieses Jahr der Exclusivreifen im Lotus Cup Europe. https://www.lotuscupeurope.com/tyres-nankang-cr-s
  15. Ist keine gebräuchliche Lotus Größe.
  16. Gibt es hier im Forum die Möglichkeit, Themen auszublenden oder für mich komplett unsichtbar zu machen, so dass ich noch nicht mal mehr die Überschrift lesen muss!?
  17. Wartungsfreie Gelenklager und Gelenkköpfe dürfen nicht nachgeschmiert werden. https://www.fluro.de/index.php/de/produkte/technische-information/technische-information-motorsport
  18. Mein Gespann. Passat B8 und Pongratz LAT350 (1500 kg) mit 100er Zulassung. Der 150 PS TDI hat mit dem Anhänger keine Mühe, fährt sich sehr entspannt.
  19. Bin auf der letzten Fahrt 300 km gefahren ohne Probleme, habe zwischendurch noch alles kontrolliert. Nach dem Abstellen dann innerhalb von kurzer Zeit ganz platt. Die Felge von meinem Reserverad sieht auch anders aus. Mein Reserverad. Und die neue Felge. In dem Bereich ist bei der Originalfelge Luft ausgetreten.
  20. Kurze Rückmeldung zu meinem neuen Pongratz 350 mit den 10" Rädern. Eine der Felgen hat über die Innenseite im Bereich der Schüssel (Felgenbett) Luft verloren. Die neue Felge ist in diesem Bereich verschweißt, die alte war das nicht.
  21. Anfang Oktober in Papenburg.
  22. In der Fahrordnung gibt es jede Menge Ausschlüsse, die den Nutzerkreis beschränken, außerdem finden während der Touristenfahrten Zugangs-, bzw. Zufahrtskontrollen statt. "Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Von den Touristenfahrten ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge,> deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit weniger als 130 km/h beträgt> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5t> die nicht dem fahrdynamischen Charakter eines PKW entsprechen (z.B. Pick-Ups, Transporter, Wohnmobile, etc.). Dies gilt unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht> wie Quads, Trikes, Karts sowie formelähnliche Fahrzeuge ... Ursprünglich ging es ja um das Kleingedruckte in den AKB der Versicherungen. Wenn hier das Befahren einer Rennstrecke oder wortwörtlich das Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen wird, ist das eindeutig und auch egal, ob öffentlicher Verkehrsraum oder nicht.
  23. Das wäre die Frage, ob man das einfach annehmen kann!? Die StVO spricht von Fahrbahnen, also mindestens zwei. Die Nordschleife hat aber nur eine einzige Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, da rein von der Breite der Fahrbahn mehrere Fahrzeuge nebeneinander diese befahren können. Eine Markierung zur optischen Trennung der Fahrstreifen ist nach der StVO nicht zwingend erforderlich.
  24. Nicht ganz richtig. Die Bestimmungen der StVO gelten nur im öffentlichen Verkehrssraum. Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche öffentlich ist, oder nicht, spielen die wegerechtliche Widmung oder die Besitzansprüche keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Verkehrsfläche von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann. Eine von der Straße aus ohne weiteres zugängliche Garageeinfahrt auf einem Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrssraum, da die Einfahrt von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann, z. B. zum Wenden. Möchte der Eigentümer in seiner Einfahrt besoffen oder ohne Lappen straffrei Auto fahren, muss vor der Einfahrt z. B. eine Kette hängen oder der Zugang anders verhindert werden. Bei der Nordschleife kann es sich nach der Definition des öffentlichen Verkehrsraums schon nicht um einen solchen handeln, da von vornherein ein bestimmter Personenkreis von der Benutzung ausgeschlossen wird.