Frittiersalon

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Beiträge erstellt von Frittiersalon


  1. Bin gestern in Spa 480 km bei fast durchgängig feuchter Strecke mit meinem neuen Yokohama V701 "Regenreifen" gefahren. Außentemperatur um die 10°C.

    20240223_103304.jpg

    Bin sehr zufrieden mit dem Reifen, funktioniert sehr gut im Nassen und auch bei abtrocknender und fast trockener Strecke noch brauchbar auf einem so leichten Auto wie meinem. Einlenkverhalten ist schön direkt und definiert.

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  2. 20240316_180052.jpg

    Gestern war Saisonauftakt für mich in Spa mit Lotus on Tracks. Ich bin mit dem kleinen Pongratz absolut zufrieden. Stützlast, so wie die Elise jetzt auf dem Hänger steht, ist 89 kg. Passt also perfekt, der Passat hat 90 kg.

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  3. vor 23 Stunden schrieb Kappacino:

    Jep. Dann ist man 15 jahre später ausgelaugt, ggf 3 oder 4 Operationen später, kann sich kaum noch bewegen, und man ist froh, dass man um Jungen alter das Geld lieber in eine Immobilie gesteckt hat und ggf nichtmehr von dem Vernünftig erleben kann was man so mehr hätte genießen können, aber das muss jeder für sich selber entscheiden.

    You can sleep in a car, but you can't race a house! :22_stuck_out_tongue_winking_eye:

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  4. vor 51 Minuten schrieb Dr.Prütteklütt:

    das werde ich an meinem mal kontrollieren, hat es da viel verloren?

    Bin auf der letzten Fahrt 300 km gefahren ohne Probleme, habe zwischendurch noch alles kontrolliert. Nach dem Abstellen dann innerhalb von kurzer Zeit ganz platt. Die Felge von meinem Reserverad sieht auch anders aus.

    Mein Reserverad.

    img_7373.jpg

    Und die neue Felge. 

    ger_pm_Stahlfelge-10-Zoll-6x10H2-fur-PKW-Anhanger-5x112mm-223_2.png

    In dem Bereich ist bei der Originalfelge Luft ausgetreten. 

    ger_pm_Stahlfelge-10-Zoll-6x10H2-fur-PKW-Anhanger-5x112mm-223_5.png


  5. Kurze Rückmeldung zu meinem neuen Pongratz 350 mit den 10" Rädern.

    Eine der Felgen hat über die Innenseite im Bereich der Schüssel (Felgenbett) Luft verloren.  

    Die neue Felge ist in diesem Bereich verschweißt, die alte war das nicht.

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  6. vor 1 Stunde schrieb Fox906bg:

    Grundsätzlich wird niemand von der Nutzung ausgeschlossen, er muss nur ein Ticket kaufen. Ist eigentlich das selbe wie bei Mautstrassen. ...

    In der Fahrordnung gibt es jede Menge Ausschlüsse, die den Nutzerkreis beschränken, außerdem finden während der Touristenfahrten Zugangs-, bzw. Zufahrtskontrollen statt. 

    "Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. 
    Von den Touristenfahrten ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge,
    > deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit weniger als 130 km/h beträgt
    > mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5t
    > die nicht dem fahrdynamischen Charakter eines PKW entsprechen (z.B. Pick-Ups, Transporter, Wohnmobile, etc.). Dies gilt unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
    > wie Quads, Trikes, Karts sowie formelähnliche Fahrzeuge ...

    Ursprünglich ging es ja um das Kleingedruckte in den AKB der Versicherungen. Wenn hier das Befahren einer Rennstrecke oder wortwörtlich das Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen wird, ist das eindeutig und auch egal, ob öffentlicher Verkehrsraum oder nicht.


  7. vor 1 Stunde schrieb Henning:

    Er meint baulich getrennt zur Gegenfahrbahn. Das ist zumindest die Regelung in Deutschland. Da es keine Gegenfahrbahn gibt und links sowie rechts Leitplanken sind, kann angenommen werden, dass es den Auflagen entspricht.
    Aber ich denke es scheitert an den Fahrbahnmarkierungen. ...

    Das wäre die Frage, ob man das einfach annehmen kann!?

    Die StVO spricht von Fahrbahnen, also mindestens zwei. 

    Die Nordschleife hat aber nur eine einzige Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, da rein von der Breite der Fahrbahn mehrere Fahrzeuge nebeneinander diese befahren können. Eine Markierung zur optischen Trennung der Fahrstreifen ist nach der StVO nicht zwingend erforderlich.

     


  8. vor einer Stunde schrieb FocusUwe:

    Die StVO kann nur auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen gelten. Für die Durchsetzung der Regeln ist dort Polizei/Ordnungsamt zuständig. ...

    Nicht ganz richtig. Die Bestimmungen der StVO gelten nur im öffentlichen Verkehrssraum. Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche öffentlich ist, oder nicht, spielen die wegerechtliche Widmung oder die Besitzansprüche keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Verkehrsfläche von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann.

    Eine von der Straße aus ohne weiteres zugängliche Garageeinfahrt auf einem Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrssraum, da die Einfahrt von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann, z. B. zum Wenden. Möchte der Eigentümer in seiner Einfahrt besoffen oder ohne Lappen straffrei Auto fahren, muss vor der Einfahrt z. B. eine Kette hängen oder der Zugang anders verhindert werden.

    Bei der Nordschleife kann es sich nach der Definition des öffentlichen Verkehrsraums schon nicht um einen solchen handeln, da von vornherein ein bestimmter Personenkreis von der Benutzung ausgeschlossen wird. 


  9. vor 3 Stunden schrieb Maody66:

    Nein, es gäbe auch dann kein Tempolimit, weil die NoS über "einen baulich getrennten Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung" ...

    Auf der Nordschleife gibt es weder Fahrbahnen, die durch Mittelstreifen oder sonst baulich getrennt sind, noch ist sie eine Straße mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.

    Wo soll der baulich getrennte Fahrstreifen deiner Meinung denn sein?