zdrifter

Guideline Tracktool mit Straßenzulassung in Österreich

25 Beiträge in diesem Thema

Liebe Motorsport-Freunde,

Ich möchte in dem Thema Hinweise / Richtlinien sammeln welche Änderungen am Fahrzeug in Österreich zulässig sind um noch weiter auf der Straße zu fahren

und was dafür notwendig ist (Teilegutachten, Eintragung, Einzelgenehmigung...)

Als Diskussionsgrundlage habe ich einen österreichischen Leitfaden für die Prüfstellen angehängt.

Besonders interessieren mich die Änderungen in folgenden Themenbereichen:

  • Gewichtsreduktion am Fahrzeug / Fahrzeug leerräumen / Verkleidung entfernen ...
  • Reifen 
  • Fahrwerk
  • Bremsen, Bremsbelüftung
  • Übersetzung und (Sperr-) Differenzial
  • Lenkrad
  • Gurte / H-Gurte
  • Überrollkäfig / Bügel
  • Sicherheitseinrichtungen / AIRBAG 

Bitte wenn Ihr Input habt wenn möglich auch gleich die Referenz / Quelle / Link angeben damit die Info nachvollziehbar ist. 

Ich freu mich auf euren Input =)

Liebe Grüße

Martin

 

leitfaden-pruefstelle.pdf

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Kann ich den gesamten Teppich im Fahrzeug ohne weiteres entfernen? habe dazu keine Vorgaben gefunden... 

Lg 

Martin

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Servus Martin, da ich selber aus Österreich bin und mich zu ziemlich jedem Thema was du oben beschrieben hast eine Anfrage bei der Prüfstelle gemacht habe, kann ich nur soviel sagen.Bei meinem Nissan 350Z kann lt. E-Mails von den Prüfungsstellen gar nichts eingetragen werden,weil es für mein Auto so gut wie für nichts ein Gutachten gibt.Fakt ist, ich bewege das Auto schlicht und ergreifend nicht mehr im normalen Straßenverkehr sondern werde ab nächstes Jahr mit nem Hänger zum Ring fahren.

Lg Daniel

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vor 6 Stunden schrieb zdrifter:

Kann ich den gesamten Teppich im Fahrzeug ohne weiteres entfernen? habe dazu keine Vorgaben gefunden... 

Lg 

Martin

Lt. Prüfstelle kannst du den Innenraum,sicher auch Teppich ausräumen, es darf nur nichts gefährliches Ecken,Kanten etc rausstehen.Ist für mich grundsätzlich auch wieder sehr schwammig und Auslegungssache.

Lg

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vor 9 Stunden schrieb Hellfast:

Lt. Prüfstelle kannst du den Innenraum,sicher auch Teppich ausräumen, es darf nur nichts gefährliches Ecken,Kanten etc rausstehen.Ist für mich grundsätzlich auch wieder sehr schwammig und Auslegungssache.

Lg

So kenne ich das auch.

 

Aber ist alles Auslagungssache. Einen Prüfer wird es nichtmal auffallen, der Nächste lässt dich deswegen wieder heimfahren. ich habe leider bei mir und etlichen Freunden schon verschiedenste Auslegungen unseres Gesetzes gesehen :34_rolling_eyes:.

Am Besten du holst dir einen Sachverständiger, der Erfahrung hat und besprichst deine Vorhaben vorab mit ihm und lässt dir auch dort das Gutachten erstellen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bei der Püfstelle alles glatt geht.

P.S.: Betreffend ausgeräumten Innenraum: ich habe sichtbare Blech-Stellen rudimentär mit Filz abgeklebt. Vom Prüfer kam da nie eine Beanstandung (ob ohne Filz auch nichts gekommen wäre, kann ich dir nicht sagen).

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Mich würde mal interessieren, was unsere anderen Forums Ösis so für Erfahrungen gemacht haben zum Thema Eintragungen etc. Freue mich auf eure Antworten.

lg Daniel

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Hinten alles raus, Teppich vorne auch raus und Carbon Platten sauber verbaut, selbst auslackiert, kein Problem.

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Danke für eure Antworten.

Also der Teppich kommt gleich raus =) Sobald ich mehr umgebaut habe macht der Gang zum Sachverständigen sicher Sinn ... Aktuell wäre das für die fehlende Rückbank und dem ausgeräumten Innenraum übertrieben. 

Ich halte euch am Laufenden! 

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bei mir:

- KW V3 

- 19 " CSL Felgen mit anderer Bereifung (265 und 235) und Spurplatten

- Performance Bremse vom 135i E82 und Stahlflex

 

nur mit "Anbaugutachten" vom Sachverständigen ... da es ja keine Z4 Gutachten gibt (bis aufs KW V3)

 

grüße Enzo

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vor 19 Stunden schrieb Jochen:

Hinten alles raus, Teppich vorne auch raus und Carbon Platten sauber verbaut, selbst auslackiert, kein Problem.

ich denke ein sehr wichtiger Faktor ist, dass es sauber ausgeführt ist und einige Dinge mit Hirn gemacht sind. Wie weiter oben schon steht, diverse Ecken und Kanten mit Kantenschutz versehen, Fasen und Radien an allen Kanten kann auch nicht schaden.

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Hallo,

Ich war heute in Kontakt mit der Landesprüfstelle Graz.

-Teppich komplett entfernen
-H Gurte verbauen laut Hersteller Vorschrift bei vorhanden ABE
-hinten alles leerräumen

Ist kein Problem wird eingetragen.
Auto wird dafür auch gewogen da Leergewicht maßgeblich verändert wird.

Wichtig: Türverkleidungen dürfen vorne nicht entfernt werden, hierfür braucht man ein Gutachten von Sachverständigen.

Weiters müssen die Gurte hinten entfernt werden.

Erster Eindruck muss ich sagen sehr gut und hilfsbereit nachdem ich geschildert habe dass das Fahrzeug rein für die Rennstrecke verwendet wird und ich natürlich legal an und abreisen möchte.

Ich berichte wieder wenn ich bei der Prüfstelle war.

Lg
Martin







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Klingt doch gut!
Weisst noch, mit wem du gesprochen hast? (wenn du sagst "freundlich", war´s ev. der Herr Lantos?)

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Update 19.07.19

War gestern bei der Landesprüfstelle in Graz und möchte kurz die Erfahrungen schildern.

Nach ca. 1h warten bin ich aufgerufen worden. Habe dann dem Prüfer die Unterlagen (Typenschein, ABE H-Gurte, Einbaueinleitung H-Gurte vorgelegt) und erklärt das ich die Änderungen am KFZ:

  • H-Gurte (Schroth Rally 3 ABE)
  • Rücksitzbank entfernt
  • Gewichtsreduktion (ab B-Säule alles Leergeräumt bis auf Türverkleidungen --> siehe Beitrag  328I TRACKTOOL "LOW BUDGET")

eintragen möchte.

1. Prüfung der Unterlagen

Daraufhin wurde geprüft ob in der ABE der H-Gurte das KFZ angeführt ist. Da die ABE welche mit den Gurten mitgeliefert wurde aber alt war war das nicht der Fall. Es gibt jedoch von Schroth ein Fahrzeugliste welche stätig aktualisiert wird diese habe ich dann vorgelegt (siehe Anhang).

Nachdem jetzt geklärt wurde das die Gurte in den E46 verbaut werden dürfen wurde die Einbauanleitung durchgesehen

2. Besichtigung und Wiegen des Fahrzeugs

Danach wurde das Fahrzeug angeschaut und geprüft ob die Gurte an den richtigen Positionen montiert sind  und ob alle weiteren Vorgaben der Einbauaneitung eingehalten wurden. Der Prüfer beschwerte sich kurz das ich Kabelbäume nicht abgedeckt wurden und meinte des wäre gut ein Netz als Ersatz für die Trennwand zum Kofferaum anzubringen.

Dann wurde das Fahrzeug gewogen. Die Wage zeigte 1350kg mit 1/4 Tank an. Da im Typenschein ein Leergewicht von 1390kg eingetragen ist enspricht das keiner Nennenswerten. Der Prüfer war darüber auch verwundert das es keine größere Abweichungen gibt, meinte dann aber das die Herstellerangaben oftmals nicht sehr exakt sind.

3. Endbesprechung

Nach dem Wiegen ging es dann gleich wieder ins Büro. Dort wurden dann die Änderung notiert:

  • "H-Gurte Fahrer und Beifahrerseite verbaut ..."
  • "Rücksitzbank ausgebaut..."

Diese Ergänzungen werden in den Typenschein aufgenommen diesen sollte ich dann in ca. 2 Wochen erhalten. Die Gewichtsveränderung wurde nicht aufgenommen da es keinen Nennenswerte Abweichung zu den Herstellerangaben gab.

Kosten 50 Euro.

Fall jemand Fragen hat einfach melden! Wenn jemand den Kontakt vom Prüfer benötigt gebe diesen gerne weiter aber nur mittels Private Message.

 

Ich muss sagen so mach Motorsport Spaß. Freue mich schon auf die Polizeikontrolle =)

 

SR0003_Fahrzeugliste_Schroth.pdf

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Habe den Typenschein mit den Änderungen heute erhalten
dc6226ada8be2118304d2321f2fcd842.jpg

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Habe hierzu noch eine bzw. mehrere Fragen.

Mein Evo VIII bekommt einen Safety Devices Rear Cage wo dann Takata ECE 4-Punkt Gurte am Gurtrohr geschlauft werden. Die Rücksitzbank ist dann nicht nutzbar und wurde von mir schon augebaut. Dadurch entsteht zum Kofferraum ein Loch zum Fahrgastraum. Nun meine Fragen bzw. bitte um Info ob ich es richtig verstanden habe:

 

Gurte hinten müssen entfernt werden?

Typisieren auf 2 Sitzer somit notwendig?

Die Dreipunktgurte vorne dürfen/müssen auch entfernt werden?

Muss eine Abtrennung von Kofferraum zu Fahrgastraum gegeben sein?

 

Danke

LG Sascha

 

PS: Auto hat Österreichische Zulassung.

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@Sascha Ich schildere es mal so, wie ich es erlebt habe:

 

Gurte hinten müssen entfernt werden? ja

Typisieren auf 2 Sitzer somit notwendig? ja

Die Dreipunktgurte vorne dürfen/müssen auch entfernt werden? dürfen, aber müssen nicht entfernt werden

Muss eine Abtrennung von Kofferraum zu Fahrgastraum gegeben sein? nein

 

Laut österr. Gesetz muss für die vorderen Gurte ein Gurtstraffer vorhanden sein; dies gilt auch für die H-Gurte. Allerdings wird dieses Gesetz kaum gelebt, daher würd ichs mal ohne probieren.

 

lg

Christian

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Vielen Dank für dein Feedback!

Einzig die Abtrennung Kofferraum zu Fahrgastraum wundert mich dann doch etwas, hier hätte ich fest damit gerechnet dass die Bereiche abgetrennt sein müssen, Thema Ladungssicherung etc. Werde es dann aber mal so probieren falls die Landesregierungen wieder mal aufsperren sollten :)

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Der @chrislohat eigentlich schon alles richtig ausgeführt.

Lediglich die Aussage, dass vorne Gurtstraffer vorhanden sein müssen, ist mir neu. 4-Punkt-Gurte haben ja keinen Gurtstraffer.

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Also ich muss sagen das ich mittlerweile auch schon sehr verlockt bin mir ein Tracktool/Spaßgerät zu bauen, mit dem ich auch (halbwegs)-legal auf der Straße fahren kann. Aber wie jeder weiß ist das in Ö nicht so einfach...

Wer mich kennt weiß das ich einen E30 mit S54 als Rennfahrzeug betreibe, jedoch bin ich in den letzten Jahren von Betrieb des Wagens mehr als entfernt. Mir fehlt einfach die Zeit und die Flexibiltät aufgrund der fehlenden Straßenzulassung meines Renners mit den verbundenen Vor- und Nachbereitungen. Da wäre mir ein E30 mit S54 für die Straße das allerliebste.

Jetzt bin ich auf diese Anzeige gestoßen und glaubte meinen Augen nicht. ( https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/d/auto/bmw-3er-reihe-m3-e46-technik-6-gang-ka-einzelstueck-369994738/ )

So ähnlich könnte ich mir ein Auto für die Straße auch gut vorstellen, nur wenn ich hier an die ganze Arbeit bezüglich Eintragungen und Gutachten denke, schreckt es mich wieder ab.

Für mich ist einfach nicht klar wo sind die Grenzen, was darf ich und was darf ich nicht. Vorallem bei solch einem Umbau, spricht man gleich von sehr vielen Komponenten die aufgerüstet werden müssen...Fahrwerk, Bremsen, Felgen, Reifen, Sitze, Gurte usw... Ebenso soll das Auto sogut es geht ausgeräumt werden und und und...

Also resumierend würde ich sehr gern solch ein Projekt starten jedoch braucht es dazu die Unterstützung von jemanden der sich rechtlich und vorallem damit was erlaubt ist auskennt. Sprich, falls wer jemanden kennt, der jemanden kennt, ich würde mich gerne über dieses Vorhaben weiter unterhalten :)

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Grüß Dich!

 

Ich weiß nicht wie aktuell die Sache noch für Dich ist, AndiE30

 

Ich bin gerade dabei alle meine Modifikationen abnehmen und eintragen zu lassen.

Darunter sind auch einige Teile für die es direkt kein Gutachten gibt (Recaro Sportster aus dem OPC Corsa und Opel Speedster Lenkrad) und auch der CAE Ultrashifer (für den es zwar ein Gutachten gibt, das dem Gutachter aber ein müdes Schmunzeln entlockte).

Ich lasse das Gutachten über Inspectit.at erstellen. Der Herr Kaltenbrunner bemüht sich da sehr das so viel wie möglich eingetragen werden kann!

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Beim Kaltenbrunner war ich auch. Hat alles ganz gut geklappt.

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Bin in der "heißen" Phase alles am Evo zu typisieren und werde wohl um ein Gesamtgutachten nicht herumkommen.

Folgendes wäre zum bearbeiten:

Bilstein B14 (Gutachten vorhanden)
Milltek Catback (Gutachten vorhanden)
Ladeluftkühler (kein Gutachten)
Krümmer (kein Gutachten)
3" Downpipe (kein Gutachten)
Team Dynamics Felgen (Gutachten vorhanden)
HKS Luftansaugung (kein Gutachten)
HJS 200 Zellen Kat (Gutachten vorhanden)
Canards (orig. Mitsubishi)
Vortex Generator (orig. Mitsubishi)
Ralliart FQ400 Tropfenspiegel (orig. Mitsubishi)
Radschrauben (Gutachten vorhanden)
Carbon Türverkleidungen (Gutachten GruppeN/Ralliart vorhanden)
Takata 4-Punkt ECE-Gurte
Safety Devices Clubsportkäfig ab B-Säule

 

Danke

LG Sascha

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Am 5.8.2020 um 15:16 schrieb chrislo:

Beim Kaltenbrunner war ich auch. Hat alles ganz gut geklappt.

ruf Herrn Kaltenbrunner mal an, der hat Erfahrung und nimmt sich die Zeit. Ein vorab-Gespräch macht bei der Menge an Umbauten sicherlich Sinn.

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Grüß Euch!

 

Sascha,

Ich habe mein Gutachten positiv über die Bühne gebracht! Ich war in Amstetten auf der Landesprüfstelle und die haben alles was im Gutachten von Inspectit angeführt war, anstandslos in die Papiere übernommen!

 

zu Deinen Sachen die "kein Gutachten" haben:

Beim LLK sollte es relativ einfach gehen: Du benötigst nur ein Leistungsgutachten wo nachweislich keine Mehrleistung, als die Toleranz, gemessen wurde. (und der LLK sollte irgend eine Nummer drauf haben die man anführen kann)

Bei den abgasrelevanten Teilen (Krümmer, DP, Ansaugung) wirst du um eine Geräuschmessung bzw. Abgasgutachten nicht herumkommen, selbst wenn der Kat ein gutachten hat....

Vielleicht reicht ihm aber das gutachten vom Kat in Verbindung mit einer Abgasmessung, das musst du aber mit ihm klären!!

 

So Spaßetten wie Standgeräuschanhebung kannst bei uns vergessen, das hab ich auch gefragt :(

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Am 24.2.2021 um 11:43 schrieb Sascha:

Bin in der "heißen" Phase alles am Evo zu typisieren und werde wohl um ein Gesamtgutachten nicht herumkommen.

Folgendes wäre zum bearbeiten:

...

Danke

LG Sascha

Servus Sascha! Wir arbeiten in letzter Zeit sehr intensiv und auf einem sehr vernünftigem Level mit dem TÜV Austria in Wien zusammen. Vorteil bei Ihnen - die MA kommt direkt zu ihnen ins Haus, sehr vieles kann (solang im gesetzlich vertretbaren Rahmen) eingetragen werden. Papiere zu den Teilen sind immer von Vorteil. Ggf auch Herstellererklärungen, oder Rechnungen/Auszüge aus Zubehörkatalogen bei orig. Teilen.

Nachteil: Es ist durchaus teuer, besonders wenn es um Abgasmessungen oder Lautstärkenmessungen handelt. Bei einer Vorabklärung mit dem Fahrzeug vor Ort kann geprüft werden was geht und was nicht.

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