32 Beiträge in diesem Thema

Edit: falsch gelesen. 

bearbeitet von renn_glenn

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Habs ja schon mal geschrieben, hängt auf jedenfall vom Baujahr ab. Wenn dein Auto älter als 1998 ist, sollte das schon auch ohne die  §70 Ausnahme möglich sein. Aber im Detail kann ich dir nicht weiter helfen.

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In die Richtung zielte meine Antwort auch. Ich will es mal abkürzen: bei mir (BJ97) mit Käfig aber sonst identischen Komponenten wie bei dir: explizit im Schein eingetragen ist die "Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr", nach Paragraph 70. Hängt wohl mit dem Gurtsystem und wegfallen der Airbags ab. Diese Ausnahmegenehmigung wurde mir von der Zulassungsstelle schriftlich im Schein vermerkt.Meine Frage, ob ich damit uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen kann, wurde sowohl vom Prüfer, als auch der Zulassungsstelle explizit bejaht. 

EDIT: Aber: ohne Überrollkäfig hätte ich laut Prüfer keine Chance gehabt. Wohlgemerkt: Käfig - auch ein Bügel reicht nicht aus.

 

bearbeitet von renn_glenn
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vor 5 Stunden schrieb Mr. Dezent:

Ich recherchiere gerade zu diesem Thema im BMW e36. In meinem Fall ein Coupe, in das ich möglichst keinen Käfig einbauen möchte. Ein Bügel ginge vielleicht noch.

Mir passt der Recaro Pole Position nicht. Nach einem Besch bei Sandtler fiel die Wahl auf Sparco Sprint L oder EVO XL. Konsole könnte von Raceparts CC passen und Schroth-Gurte.

Ich komme aus Hannover. Laut einem TÜV/DMSB-Prüfer in Braunschweig ist die Sache mit einer Ausnahme nach §70 STVZO eintragbar. Dann darf ich das Auto aber nur noch auf Trackdays, Fahrten zu Trackdays und Veranstaltungen oder zu Test- und Einstellfahrten bewegen. Das ist mein aktueller Stand ...

In der Sache sind mir etwas klargeworden: Ich würde nie einen gebrauchten Sitz kaufen. Wenn der einen Riss hat oder schon bröselt, ist der Sitz nicht mehr zu gebrauchen.

Melde dich mal bei Firmen wie Nasy Performance, da kriegst du dein Vorhaben ziemlich sicher unkompliziert umgesetzt und eingetragen.

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vor 18 Stunden schrieb rtrules:

Habs ja schon mal geschrieben, hängt auf jedenfall vom Baujahr ab. Wenn dein Auto älter als 1998 ist, sollte das schon auch ohne die  §70 Ausnahme möglich sein. Aber im Detail kann ich dir nicht weiter helfen.

Das Problem ist, dass 1998/99 der Wechsel nationales/EG Genehmigungsverfahren war und daher ab bestimmten Erstzulassungen Airbags nicht mehr aus- und Lenkräder/Sitze nicht mehr eingetragen werden können.

Mein Compact ist aus 03.99 und wird nun auch mit Käfig, Lenkrad, Sitze und Gurte eingetragen. Hier gibt es auch die wildesten Diskussionen ob das den machbar sei weil der Compact ja nie Ohne Airbags ausgeliefert wurde etc.

Es muss allerdings ein einzelgenehmigtes Fahrzeug daraus gemacht werden. Wie das z.B. bei bestimmten US Importen der Fall ist. Kostet ein wenig mehr ist aber der Legale und richtige Weg und das Auto ist ohne Einschränkungen nutzbar. 

Die Info habe ich so vom bekannten TÜV Süd Prüfer erhalten. 

Man sollte jedenfalls bei sowas immer zu jemandem gehen der sich wirklich gut damit auskennt und nicht nur irgend welche Nummern in den Schein einträgt...

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Heb mittlerweile auch eine Firma bei mir in der Nähe der Eifel gefunden, die die Eintragung mit mir durchziehen würde. Haben die auch schon oft gemacht und würde auch kein Problem sein. Habe das jetzt erstmal auf Anfang nächsten Jahres verschoben. 
Wisst ihr denn zufällig was man beim Käfig konfigurieren sollte bzw. Muss? Für mich persönlich habe ich immer Flankenschutz und h Strebe hinten ausgewählt. Aber eventuell gibt es ja sinnvollere Lösungen. 

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Ich schildere mal noch meine Geschichte mit den Sitzen vielleicht hilft es dem einen oder andern.

In meinem TT BJ99 habe ich die OMP Champ R eingetragen, dies wurde von einem TÜV Prüfer gemacht der auch DMSB Wagenpässe macht.
Vorraussetzungen waren:
- Seriengurte bleiben erhalten, daher habe ich Schroth Quick Fit
- Materialgutachten für Konsolen und Sitzwinkel
- Deaktivierung der Seitenairbags
- natürlich Anbindung der Konsolen an den Serienpunkten etc.

Bei der Eintragung wurde alles genau geprüft und mit Bildern dokumentiert, auch sowas wie man sich anschnallt mit den Seriengurten etc.
Es mag sicher von Auto zu Auto Unterschiede geben, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass man solche Sitze ganz regulär eingetragen bekommt ohne vorher die ganze Karre umzubauen.

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