Luca Krgr

Welchen rechtlichen Schutz genieße ich auf der Nordschleife?

29 Beiträge in diesem Thema

Servus liebe Gleichgesinnten!
Ich habe mir endlich ein Auto für die Strecke zugelegt; der soll auch morgen angemeldet werden.
Ich habe mir eine Teilkasko zugelegt (günstiger als die reine Haftpflicht 🤦🏼‍♂️😅) und frage mich jetzt allerdings, welchen rechtlichen Schutz ich auf der Nordschleife (und anderen Strecken) genieße.

Um das vorweg zu nehmen: Ich habe die Versicherung EXTRA nicht gefragt, da durch das permanente Fragen vieler Leute die Versicherungen die Schleife ausklauseln.

Ich weiß, dass man prinzipiell nicht versichert ist, mir geht es auch eher um Personenschäden, wenn man Beispielsweise Kontakt mit einem Motorrad haben sollte (o.Ä.)

Greift da meine private Haftpflicht, wie wenn ich etwas mit einem Fußball kaputt mache?!

Danke euch und bleibt gesund!

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hey,

Glückwunsch zum Auto. :-)

In deinem Fall bist du mit der Kfz-Haftpflicht (ist immer enthalten und steckt auch im Wort PFLICHT) abgesichert, was Schäden an Personen, Gegenständen und anderen Fahrzeugen angeht.

Schäden an deinem eigenen Fahrzeug musst du selber tragen, da du dafür eine Vollkasko bräuchtest.

Glasbruch (Steinschläge in der Windschutzscheibe) sind über die Teilkasko versichert. Wenn dir auf der Nordschleife ein Reh über den Weg läuft, ist das auch versichert. :D

Deine private Haftpflicht hat in dem Fall nichts damit zu tun.

LG

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Haftpflicht zahlt und kann dich höchstens bis zu einer gewissen Höhe in Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Kasko kann sich da komplett weigern irgendwas zu zahlen, habe da mitlerweile genügend Fälle mitbekommen wo kein Cent gezahlt wurde (trotz Vollkasko und der "Höchstgeschwindigkeits-Klausel").

Aber selbst in den Fällen wo die Kasko keinen Cent der Schäden am eigenen Auto gezahlt hat, hat die Haftpflicht wohl anstandslos alle Schäden gezahlt die verursacht wurden (inklusive Leitplanken-Reperatur, Säuberung).

bearbeitet von xerik
1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde zwingend eine Versicherung mit Vollkasko abschließen. 
gibt ja schon genug Unternehmen, die noch Versicherungsschutz bei Touristenfahrten bieten. 
 

Nur mit Teilkasko wäre mir das Risiko zu hoch. Da muss ja nur mal Betriebsmittel irgendwo auf der Strecke sein und der Verursacher ist schon auf dem Heimweg nach England (no racist aber ist ja so). 


 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im Zweifelsfall bringt dir die Vollkasko aber gar nix, wenn du den Wagen auf der Rennstrecke schrottest.

Die Versicherung kann (und wird in Zukunft immer öfter) sagen, dass der Schaden nicht bezahlt wird, weil eben auf der Rennstrecke passiert.

Dabei sind die bekannten Klauseln ("Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" etc.) unwichtig, die Versicherung kann einfach damit argumentieren, dass du durch das Befahren einer Rennstrecke ein erhöhtes Risiko zu verunfallen in Kauf genommen hast.

Bitte nie vergessen, bei einer Kaskoversicherung legt die Versicherung die Spielregeln in Form des Vertrages fest, mit welchen man sich bei Unterzeichnung einverstanden erklärt. "Müssen" tut die Versicherung da gar nix.

Anders bei der Haftpflicht, diese wird gesetzlich reglementiert. Und die finde ich persönlich auch deutlich wichtiger, weil allein bei Schäden an der Streckeneinrichtung wie Leitplanken, Zäunen etc. wird's gleich mal richtig teuer, dagegen ist der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht selten zu vernachlässigen. Bei Schäden an Personen dann sowieso.

bearbeitet von Fox906bg
1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
18 minutes ago, Fox906bg said:

Im Zweifelsfall bringt dir die Vollkasko aber gar nix, wenn du den Wagen auf der Rennstrecke schrottest.

Die Versicherung kann (und wird in Zukunft immer öfter) sagen, dass der Schaden nicht bezahlt wird, weil eben auf der Rennstrecke passiert.

Dabei sind die bekannten Klauseln ("Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" etc.) unwichtig, die Versicherung kann einfach damit argumentieren, dass du durch das Befahren einer Rennstrecke ein erhöhtes Risiko zu verunfallen in Kauf genommen hast.

Bitte nie vergessen, bei einer Kaskoversicherung legt die Versicherung die Spielregeln in Form des Vertrages fest, mit welchen man sich bei Unterzeichnung einverstanden erklärt. "Müssen" tut die Versicherung da gar nix.

Anders bei der Haftpflicht, diese wird gesetzlich reglementiert. Und die finde ich persönlich auch deutlich wichtiger, weil allein bei Schäden an der Streckeneinrichtung wie Leitplanken, Zäunen etc. wird's gleich mal richtig teuer, dagegen ist der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht selten zu vernachlässigen. Bei Schäden an Personen dann sowieso.

Moment. Das stimmt so nicht.
Der Vertrag (den du natürlich freiwillig unterzeichnest) ist dann für beide Partien rechtlich bindend. Die haben keine Chance aus der Sache rauszukommen, egal wie sehr sie auch argumentieren, dass das auf der Rennstrecke (Achtung: Nicht beim Rennen) passiert ist.
Du musst halt den Vertrag lesen und prüfen was drin steht. Viele haben mittlerweile einen generellen Ausschluss des Schutzes beim Befahren einer Rennstrecke drin, aber eben nicht alle.
Wichtig ist, dass das dann noch ergänzend die grobe Fahrlässigkeit mit drin hast. Denn fahrlässig ist das Befahren einer Rennstrecke auf jeden Fall.
Dann könnten die nur noch Vorsatz erwähnen, aber ich fliege ja nicht vorsätzlich von der Strecke ab. Das lässt sich schon beweisen/klarstellen.
 

Natürlich kündigt dich die Versicherung im Anschluss. Davon kannst du ausgehen und dann wird es verdammt schwer wo anders noch was zu finden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, wie die aus der Sache herauskommen. Auto sollte natürlich straßenverkehrstauglich sein.

In jedem Fall würde ich mir parallel noch eine Verkehrsrechtschutz zulegen.

2 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 53 Minuten schrieb Henning:

Der Vertrag (den du natürlich freiwillig unterzeichnest) ist dann für beide Partien rechtlich bindend.

Ja klar ist der Vertrag für beide Seiten bindend, was anderes hab ich nicht behauptet.
Nur schreibt dort eben die Versicherung rein, was sie (freiwillig) versichert.
Und da sollte man sich einzelne Punkte ganz genau durchlesen. :10_wink:

Hab tagtäglich mit solchen Dingen zu tun und du wirst nicht glauben, bei wie vielen Personen im Schadensfall das böse Erwachen kommt.
Gemessen am Gesamtgeschäft bewegt sich das natürlich nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich, aber genug um trotzdem fast wöchentlich einen solchen Fall zu haben, wo sich die Versicherung querlegt.

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 16 Stunden schrieb Luca Krgr:

Ich habe mir eine Teilkasko zugelegt ... und frage mich jetzt allerdings, welchen rechtlichen Schutz ich auf der Nordschleife (und anderen Strecken) genieße. ...

Ein Blick in die AKB deines Versicherungsvertrags wird dir deine Frage beantworten. So blöd, wie es sich anhört. Da die Vertragsbedingungen von Vertrag zu Vertrag und Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sind, lässt sich die Frage nicht beantworten, ohne die AKB deines Vertrags zu kennen. 

Es schadet nicht, das "Kleingedruckte" mal gelesen zu haben, steht viel drin, was man als Versicherungsnehmer wissen sollte und auch wissen muss. Fängt bei den Obliegenheitspflichten an und endet beim Deckungsumfang.

Bitte nicht oberlehrerhaft verstehen. ;-)

4 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Läuft denn die Nordschleife im Touriverkehr nicht als Mautstraße? Also ich meine nicht als Rennstrecke?

3 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich danke euch allen für die rege Diskussion!
Ich glaube, ich habe mich etwas "missverständlich" ausgedrückt. Ich habe in etwa die "günstigste" Kasko bei meiner Versicherung des Vertrauens genommen, da ich mir dem Risiko der Rennstrecke und dem Nichtzahlen bewusst bin (:
Mir geht es hier in dem Thread mehr um die Haftpflicht, denn wie alle wissen kann immer mal ein finanziell schwerer Motorradkontakt, oder was auch immer, geschehen und dahingehend möchte ich wissen, in wie weit meine Haftpflicht da greift. Ich danke euch weiterhin für die zahlreichen Antworten  (: 👍🏼🏁

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 35 Minuten schrieb M.R.:

Läuft denn die Nordschleife im Touriverkehr nicht als Mautstraße? Also ich meine nicht als Rennstrecke?

Richtig. Ist ein Einbahnstraßenmautsystem.

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 54 Minuten schrieb M.R.:

Läuft denn die Nordschleife im Touriverkehr nicht als Mautstraße? Also ich meine nicht als Rennstrecke?

Öffentliche Straße mit Mautcharakter. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ok, also ist die NS im Touri keine Rennstrecke und die Vollkasko muss zahlen wenn ich da einen Unfall habe ohne grob Fahrlässig gewesen zu sein?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ob die Kaskoversicherung bezahlt steht in den AGB/Kleingedrucktem.

Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall alle Fremdschäden, könnte dich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz aber in Regress nehmen - sprich sie holt sich das Geld bei dir wieder. Dieser Regress ist aber bis max. 5000,-€ gedeckelt.

Im Einzelfall (wenn du zum Beispiel besoffen bist und auch noch Fahrerflucht begehst) könnte es bis zu 7500,-€ sein. Davon gehe ich aber auf Nordschleife eher nicht aus.

Also egal was passiert, finanziell ruinieren wird es einen nicht.

 

VersicherungRennstrecke.jpg

7 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 9 Minuten schrieb Vanquish:

Ob die Kaskoversicherung bezahlt steht in den AGB/Kleingedrucktem.

Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall alle Fremdschäden, könnte dich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz aber in Regress nehmen - sprich sie holt sich das Geld bei dir wieder. Dieser Regress ist aber bis max. 5000,-€ gedeckelt.

Im Einzelfall (wenn du zum Beispiel besoffen bist und auch noch Fahrerflucht begehst) könnte es bis zu 7500,-€ sein. Davon gehe ich aber auf Nordschleife eher nicht aus.

Also egal was passiert, finanziell ruinieren wird es einen nicht.

 

VersicherungRennstrecke.jpg

Ein interessantes Thema für uns alle hier. Finde das Ganze ist für einen Normalsterblichen extrem schwierig nachzuvollziehen...

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich ist es ganz einfach. Man muss sich nur das Kleingedruckte in seinem Vertrag anschauen.

Steht dort jegliches Befahren von Rennstrecken ist nicht versichert, auch nicht zum Vergnügen oder Touristenfahrten, dann zahlt deine Vollkasko, falls vorhanden, deinen eigenen Schaden nicht. Alle Fremdschäden werden aber von deiner KFZ-Haftpflicht übernommen.

Steht nur die Klausel mit der Höchstgeschwindigkeit dann sollte sie zahlen. Wird sich aber evtl. estmal sträuben und den Schaden nicht einfach bezahlen. Dann bleibt nur der Weg über den Anwalt und im Fall der Fälle das Geld vor Gericht einklagen. Wie das Gericht dann entscheidet ist natürlich offen.

Ich hatte bei einem Trackday (Fahrtraining ohne Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit auf dem Bilster Berg) schon einen Totalschaden von meinem M3. Der Schaden war binnen einer Wochen von der Vollkasko abgewickelt in bezahlt worden.

8 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 1 Stunde schrieb Luca Krgr:

Mir geht es hier in dem Thread mehr um die Haftpflicht, denn wie alle wissen kann immer mal ein finanziell schwerer Motorradkontakt, oder was auch immer, geschehen und dahingehend möchte ich wissen, in wie weit meine Haftpflicht da greift. Ich danke euch weiterhin für die zahlreichen Antworten  (: 👍🏼🏁

Der mögliche Regress ist bei der HP gesetzlich auf € 5000,-- begrenzt. Die HP ist dazu da, dass dein Unfallopfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wenn du nicht zahlen kannst.

 

1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 9 Minuten schrieb Vanquish:

Steht dort jegliches Befahren von Rennstrecken ist nicht versichert, auch nicht zum Vergnügen oder Touristenfahrten, dann zahlt deine Vollkasko, falls vorhanden, deinen eigenen Schaden nicht.

Genau, das ist denke ich die Kernaussage.

Die meisten Versicherungen heutzutage haben eben genau das im Kaskovertrag drin stehen. Da hilft einem dann auch kein "Einbahnmautstraßen-System".

2 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also jetzt mal schön die ABG´s lesen ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe das Gefühl, dass ich das ganze mehr oder weniger losgebrochen habe, deswegen mal eine Erklärung dazu meinerseits: Die mir bekannte Person, die ihr Auto (bei den Touristenfahrten) zerhauen hat, hatte logischerweise eine Vollkasko die auch kein generelles Fahren auf der Rennstrecke ausschließt. Also alle Vorraussetzungen, dass der Schaden übernommen wird.

Die Haftpflicht hat alles anstandslos gezahlt wie schon erwähnt (was im übrigen auch ne Menge Geld war - gar nicht so günstig die Leitplanken), die Kasko hat aber die Zahlung verweigert und das auch in letzter Instanz da das ganze logischerweise auch per Anwalt vor Gericht gelandet ist. Grob zusammengefasst ist das ganze darin begründet, dass das Auto mit "Renncharakter" aufgebaut wurde (Semi's, Bügel, Sturz/Fahrwerk etc.), somit zur Erzielung möglichst bester Rundenzeiten dient und gleichzeitig auch "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit", auch wenn die Fahrveranstaltung nicht darauf abzielt.

Der Herr hat noch mehrere 10tausend Euro bei der Bank offen für das Auto, hat somit auch alle Hebel in Bewegung gesetzt damit das ganze gezahlt wird :43_slight_frown:

Die Klausel mit der Höchstgeschwindigkeit ist eben so formuliert, dass das im Zweifel zwar für uns sprechen kann aber (wie es scheint) auch gegen uns.. Da muss man dann auch eine Menge Glück haben einen Richter vor sich sitzen zu haben, der das komplett umgebaute Auto mit angefahrenen Semi's, Schalensitzen sieht und einem Recht gibt, dass das eine reine Übungsfahrt zur Fahrsicherheit war und man nicht vor hatte, schnell zu fahren.

Vor knapp einem Jahr gab's auch schonmal einen anderen Bekannten Fall eines E36 der ebenfalls das selbe Problem hatte und wo die Vesicherung nicht gezahlt hat - Rennstreckenbesuche natürlich auch nicht ausgeschlossen per Klausel.

Ich selber habe vor keinem halben Jahr auch noch ganz großspurig und großkotzig hier gepostet dass meine Versicherung auf jeden Fall zahlt und ich das auch schriftlich habe :3_grin::1_grinning: Ich verlasse mich da nicht mehr drauf und passe meine "Track-Planung" dementsprechend an weil mich das finanziell auch ordentlich aus der Bahn hauen würde.

4 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ein Grund, weshalb ich nur Haftpflicht versichert fahre.

Zum einen, zahlst für ne Kasko mehr und dann zahlen die im Falle eines Unfalls nicht oder du musst klagen etc. (gibt natürlich auch Ausnahmen)

Desweiteren kommt es noch auf den Unfall selbst an. Mein Tracktool ist nicht ganz StVO konform und wenn dann im Falle eines Unfalls noch geprüft wird, ob ich so hätte überhaupt fahren dürfen, naja....kann man sich ja denken was dann Sache ist.

Macht also für mich persönlich in meinem Fall gar keinen Sinn viel Geld für ne Versicherung zu zahlen. Ich zahle in der Saion (03-10) nichtmal 300 Euro Haftpflicht. 

7 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die rege Diskussion hier!

@CZ4A

Ich kann das wieder etwas anders sagen, ich hatte und habe nur Haftpflicht und Teilkasko, meinen Schaden, welcher bei Glätte im Winter mit meinem Alltagsfahrzeug entstand als ich unachtsam war (es kam viel zusammen) darf ich selber Zahlen. Hätte ich doch nur Vollkasko genommen. Habe damit einige Tausender weggeworfen und das tut echt weh... Aber für ein reines Tracktool, zur Strecke, Spaßhaben und zurück, ist die reine Haftpflicht schon eine Überlegung wert.

@xerik

Du sprichst vielen damit wohl aus dem Gefühl bzw. der schlechten Vorahnung! Lass das uns allen ein wenig eine Warnung sein. Ich will hier auch damit nicht den Spielverderber spielen. Aber das Verschulden für ein Fahrzeug würde ich entsprechend nicht empfehlen, vor allem, wenn es nur ein Fahrzeug ist was man hat und wo man es sich nicht leicht leisten kann größere Ausfälle zu haben. Ich habe aus Kostengründen ein leichteres drittes Fahrzeug für die meisten Trackdays gewählt, Sicherheit ist dafür dann natürlich weniger vorhanden, Kostenpunkt eines Totalschadens: ein richtig saftiger 5-stelliger Betrag für mich. Würde ich danach auf dem Track wieder fahren, ja, wenn es mir gut geht schon, täte es verdammt, Arsch, scheiß, mega, weh finanziell? - JA! Es macht schon Sinn, warum viele mit E36 328i und Konsorten wie Megane RS mit Käfig herumdüsen, Ersatzteile/Spenderfahrzeuge gibts Haufenweise. Material ist günstig, man kann viel selbst machen, die Kisten rennen schnell und sind solide.

Den Nürburgring bin ich bisher nur mit angezogener Handbremse (im Kopf) gefahren. Unter 10 Minuten habe ich damit geschafft, nicht besonders schnell, fühlte sich aber in dem "Tunnelblick" den man dort hat, viel extremer an als es ist. Ohne Käfig, auch mit einem 5-stellig kostenden Fahrzeug.

Leute denkt nicht immer nur an schneller, schaut auch mal auf das Kleingedruckte der Versicherung und rechnet mit dem schlimmsten, unser Hobby hat Potential für ne Privatinsolvenz...

bearbeitet von Gany
Rechtschreibung und Grammasöfhasgesuhgtik...
5 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@GanyDas ist dann natürlich was anderes (Alltagsauto) wobei es meiner Meinung nach immer drauf ankommt was man da fährt. Ein Auto mit nem Wert von rund 5000Euro oder 50000Euro. Welche Versicherung jeweils die bessere Variante wäre ist da selbsterklärend. 

bearbeitet von CZ4A
1 Person gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Klar, bei mir war es eine Auto mit dem Wert von gut 10t € und die Reparatur fachlich sehr gut ausgeführt lag bei der Hälfte. Da der Wiederverkauf als Defekt weniger gebracht hätte, habe ich mich für die Reparatur entschieden. Hätte ich gewusst, dass das Fahrzeug wegen Corona und Ersatzteilen 6-7 Monate steht (nach wie vor, wegen der Verkettung von schlechten Ereignissen), hätte ich es zumindestens abgemeldet, aber das tut natürlich so schon auch weh und man ist hinterher ja immer schlauer.

bearbeitet von Gany

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 6 Stunden schrieb shinin:

Öffentliche Straße mit Mautcharakter. 

"Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts."

https://motor-kritik.de/node/1317

2 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!


Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.


Jetzt anmelden