Luca Krgr

Welchen rechtlichen Schutz genieße ich auf der Nordschleife?

29 Beiträge in diesem Thema

vor 8 Stunden schrieb xerik:

Da muss man dann auch eine Menge Glück haben einen Richter vor sich sitzen zu haben, der das komplett umgebaute Auto mit angefahrenen Semi's, Schalensitzen sieht und einem Recht gibt, dass das eine reine Übungsfahrt zur Fahrsicherheit war und man nicht vor hatte, schnell zu fahren.

Ich denke auch, dass man da erstmal schlechte Karten hat.
Ich glaube sogar, dass wenn man mit seinem Tracktool im normalen Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt ist, erstmal vermutet wird, dass man Schuld ist. Da das Fahrzeug einfach so aussieht, als würde man immer rasen. 
Eine Art racial profiling...  

Aber zum Thema Versicherung. 
Prinzipiell ist es ja so, dass die Vollkasko (meist) grobe Fahrlässigkeit mitversichert. 
Ein Unfall, der durch überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht wurde, ist in meinen Augen immer grob fahrlässig. 
Wenn meine Versicherung Tourifahrten versichert und ich durch grobe Fahrlässigkeit mein Auto bei einer Tourifahrt zerstöre, sehe ich keinen Grund, dass die Versicherung nicht zahlen sollte. 
 

Zumindest in der Theorie...

 

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vor 18 Stunden schrieb xerik:

Ich habe das Gefühl, dass ich das ganze mehr oder weniger losgebrochen habe, deswegen mal eine Erklärung dazu meinerseits: Die mir bekannte Person, die ihr Auto (bei den Touristenfahrten) zerhauen hat, hatte logischerweise eine Vollkasko die auch kein generelles Fahren auf der Rennstrecke ausschließt. Also alle Vorraussetzungen, dass der Schaden übernommen wird.

Die Haftpflicht hat alles anstandslos gezahlt wie schon erwähnt (was im übrigen auch ne Menge Geld war - gar nicht so günstig die Leitplanken), die Kasko hat aber die Zahlung verweigert und das auch in letzter Instanz da das ganze logischerweise auch per Anwalt vor Gericht gelandet ist. Grob zusammengefasst ist das ganze darin begründet, dass das Auto mit "Renncharakter" aufgebaut wurde (Semi's, Bügel, Sturz/Fahrwerk etc.), somit zur Erzielung möglichst bester Rundenzeiten dient und gleichzeitig auch "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit", auch wenn die Fahrveranstaltung nicht darauf abzielt.

Der Herr hat noch mehrere 10tausend Euro bei der Bank offen für das Auto, hat somit auch alle Hebel in Bewegung gesetzt damit das ganze gezahlt wird :43_slight_frown:

Die Klausel mit der Höchstgeschwindigkeit ist eben so formuliert, dass das im Zweifel zwar für uns sprechen kann aber (wie es scheint) auch gegen uns.. Da muss man dann auch eine Menge Glück haben einen Richter vor sich sitzen zu haben, der das komplett umgebaute Auto mit angefahrenen Semi's, Schalensitzen sieht und einem Recht gibt, dass das eine reine Übungsfahrt zur Fahrsicherheit war und man nicht vor hatte, schnell zu fahren.

Vor knapp einem Jahr gab's auch schonmal einen anderen Bekannten Fall eines E36 der ebenfalls das selbe Problem hatte und wo die Vesicherung nicht gezahlt hat - Rennstreckenbesuche natürlich auch nicht ausgeschlossen per Klausel.

Ich selber habe vor keinem halben Jahr auch noch ganz großspurig und großkotzig hier gepostet dass meine Versicherung auf jeden Fall zahlt und ich das auch schriftlich habe :3_grin::1_grinning: Ich verlasse mich da nicht mehr drauf und passe meine "Track-Planung" dementsprechend an weil mich das finanziell auch ordentlich aus der Bahn hauen würde.

Dast ist natürlich sehr bitter und man sieht wie unterschiedlich da entschieden wird.

Mein E46 war auch mit Käfig, Semislicks, 3,5° Sturz, Leergeräumt, Schalensitze,....und es gab keinerlei Probleme.

Ich denke man sollte sich im Fall der Fälle nicht auf die Vollkasko verlassen und das "Tracktool" auf jeden Fall so wählen, dass es einen finanziell nicht ruiniert wenn es plötzlich weg ist.

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Bei meinem Schaden hat die Vollkasko nach Vollschrott beim DSK, den Wiederbeschaffungswert komplett bezahlt.

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Ich habe schon zwei mehr oder weniger zum Tracktool umgebaute Fahrzeuge auf der NoS komplett versenkt. Eines auf einem Trackday und das andere bei Touristenfahrten. Trotz Fahrwerk, Bügel, BBK, Rennschalen, Schroth-Gurten und Leistungssteigerung hat die Versicherung (waren zwei verschiedene) in der VK in beiden Fällen anstandlos gezahlt. Nimmt man noch einen unverschuldeten Unfall auf der NoS dazu, der nur aus praktischen Gründe (lettische Versicherung des ukrainischen Gegners) zum VK Schaden gemacht wurde, sind es schon drei Versicherungsgesellschaften, die anstandslos gezahlt haben. Immer mit derselben Formulierung in den VK-Bedingungen.

Solange ich also nicht das Urteil zum hier diskutierten Einzelfall lesen kann, ziehe ich erst einmal alles an Sachverhaltsangaben in Zweifel. Wer weiß, ob einem die Betroffenen immer alles richtig und vollständig erzählen, @xerik. Und ob sie in der Lage sind, juristische Erwägungen zu interpretieren und zu gewichten. Würde mich im Übrigen wirklich stark interessieren, dieses Urteil. Nur daraus liest man den Sachverhalt, so wie er dem Gericht vorgelegen hat und kann ermessen, inwiefern das Gericht ihn gewürdigt hat.

Insbesondere wäre interessant zu wissen, ob die Option "Verzicht auf die Einrede der groben Fährlässigkeit" im Vertrag gewählt wurde. Was ich übrigens immer jedem empfehlen würde, auch wenn die VK dann ein paar Kröten mehr kostet.

bearbeitet von Maody66
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