Traumwagen

Versicherung für das Tracktool

248 Beiträge in diesem Thema

Also ich muss da ganz @Maody66recht geben ….. immer der gleiche Versicherungsmist !! 
Leute jede Versicherung reagiert anders ! 
jede Frage dazu gehört an die eigene Versicherung gestellt  ! Wir sind hier doch keine Versicherungsagentur und können für jede Versicherung die Bedingungen beurteilen ! Lasst euch einfach den Trackday / Touristenfahrten Passus ausdrucken und schicken ! Sollte die Versicherung das nicht tun ist schon mal Vorsicht geboten ! Weiterhin ist dem was maody getippt hat eigentlich nichts hinzu zu fügen! 
Ich habe fertig ✅ 

bearbeitet von Boesi
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Dann lest weg wenns euch nicht passt, wenn hier jemand über den Versicherungsmisst was wissen will, kann er doch auch Infos bekommen.

Das ihr kategorisch überlest was ich zu dem Gutachter sage, der in der Regel auftaucht, dann sind eure lustigen texte im Versicherungspapier halt hinfällig. Zumindest zu einem Teil. Ich hätte es auch gerne anders, aber is wie es ist...

Aber ich schliesse mich Xerix an, alle wissen bescheid, ausser die Jungs die wirklich sowas erlebt haben und vor Ort sind...  Damit lass ich es jetzt auch sein. Hoffe dem Topic ersteller hat es trotzdem irgendwie geholfen.

 

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Und wo genau wird definiert, wie ich mein Fahrzeug beanspruchen darf bzw. wie es beansprucht wurde?

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@PacmanTF1 Ah, dann habe ich mit meinen 4 Vollkasko-Schäden auf der NoS bei verschiedenen Veranstaltungen (gedeckt von verschiedenen Gesellschaften - übrigens sämtlich mit Gutachter!) also null Plan. Na dann... Und wie bitte soll ich den Hinweis "man trifft sich auf der Strecke" deuten? Willst Du mir reinfahren? Alter, nur weil ich Klartext schreibe? Komm mal klar... :50_open_mouth:

Tacheless: Wer sich bei der eindeutigen Rechtslage von einer Versicherung abziehen lässt (oder besser: sich abgezogen fühlt) ist entweder nicht in der Lage Versicherungsbedingungen zu lesen (und zu verstehen - bereits der Unterschied von HP und Kasko ist ja oft schon eine intellektuelle Aufgabe), sehr unsicher/unbeholfen in der Darstellung von Sachverhalten und im Verhalten gegnerischen Personen (Schadensachbearbeiter, Gutachter) gegenüber, vollständig beratungsresistent, konfliktscheu, hat einen der schlechtesten Anwälte, die man finden kann, oder doch irgendetwas entscheidendes vergessen zu erwähnen. Oder alles zusammen...

Ich habe mich - zwangsgedrungen - sehr eingehend mit der Materie beschäftigt und kenne keinen belegten Fall, in dem bei Standardklausel in den allgemeinen VK-Bedingungen (und ohne Sonder-Sachverhalt wie z. B. nicht eingetragene, sicherheitsrelevante Veränderungen, Verstöße gegen den Versicherungsvertrag, etc.) ein Gericht die Gesellschaft leistungsfrei gestellt hätte. Nicht einen. Und solange ich keinen sehe, bleibt das Ganze für mich eine Urban Legend (Schwager der Schwester des Friseurs...).

bearbeitet von Maody66
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Ich denke jeder oder zumindest so einige haben ihre Erfahrungen gemacht. Und wenn hier Leute von ihren Erfahrungen berichten, dann können die sich bei der Vielzahl von Versicherungen und Verträgen auch unterschiedlich sein.

Recht haben und Recht bekommen (vor Gericht) ist ja auch immer noch ein Unterschied. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass bei vielen Gerichten das Thema "nicht angepasste" Geschwindigkeit immer wieder eine Rolle spielt bzw. man dann schnell eine Teilschuld bekommt. 

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vor 20 Stunden schrieb Fox906bg:

Und wo genau wird definiert, wie ich mein Fahrzeug beanspruchen darf bzw. wie es beansprucht wurde?

Also ich kann nur von meiner Erfahrung reden, Maody66 hat da wie es schaut andere Erfahrungen gemacht. (und denke auch eine andere Versicherung wie bei mir gehabt)

Bei mir war es so das der Einschlag nach 4 Runden Hotlapping war. Das Auto hatte schwarzblaue Bremsscheiben (durch plötzlichen Stillstand), alle 4 Trofeos waren schon halb am blistern, das Steuergerät wurde ausgelesen wie hoch die Einschlaggeschwindigkeit war. Es gab zum Glück keinen Personenschaden oder Fremdschaden (ausser die Leitplanken).

Darauf hin hat der Gutachter klar nach anscheinend gängigen Merkmalsklassen eine nicht angepasste und gewöhnliche Beanspruchung festgestellt. Habe einen weiteren Anwalt kontaktiert, für alle war klar- nicht anfechtbar. Selbst ein Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit hätte hier nicht gegriffen laut den Anwälten. Und bei Fremd- und Personenschäden hätte die Versicherung gezahlt und das Geld von mir eingefordert.

Das waren Aussagen von Topanwälten die nichts anderes machen wir Verkehrsrecht. Ich denke nicht das es jedem so gehen wird und das die Karre gleich so überlastet aussieht, ok. Aber eine Garantie das man was bekommt gibts nicht, und das wird mit der Zeit auch nicht besser...    Schon garnicht wenn alles noch Links/Rot//Grüner wird...

 

Darum mein Fazit, dedizierte Haftpflicht die 100% zahlt und ein Fahrzeug das man zur Not abschreiben kann ohne nur noch Kneckebrot zu essen und am Ende sogar noch Schulden abbezahlen zu müssen. MEINE MEINUNG, muss jeder selber wissen.

Ich habe allerdings schon häufig Kunden gehabt die sich ein zu teures Auto Leasen oder finanzieren, und dann auch noch die Idee haben das man einen eventuellen Schaden im Rennstreckenbetrieb auf der Allgemeinheit abwälzen kann. Auch MEINE MEINUNG, muss jeder selbst für sich überlegen.

 

Also Jungs, mehr hab ich nicht zu sagen, will auch nicht recht haben, daher geh ich jetzt schrauben...

 

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vor 10 Stunden schrieb Maody66:

@PacmanTF1 Ah, dann habe ich mit meinen 4 Vollkasko-Schäden auf der NoS bei verschiedenen Veranstaltungen (gedeckt von verschiedenen Gesellschaften - übrigens sämtlich mit Gutachter!) also null Plan. Na dann... Und wie bitte soll ich den Hinweis "man trifft sich auf der Strecke" deuten? Willst Du mir reinfahren? Alter, nur weil ich Klartext schreibe? Komm mal klar... :50_open_mouth:

Noch vergessen: Nein, ich meine nur wenn man hier schlechte Vibes hat, ist das blöd wenn man sich ggf. auf der Strecke trifft und mann nicht miteinander redet oder so... Hobbie und Kollegialität find ich wichtiger als so Forumslaberei...

Btw. 4x schon? Badluck oder fährst du so viele Runden im Tourimodus?

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Unabhängig von der grundsätzlichen Leistungspflicht der Versicherer (sofern in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen) gebe ich mal folgende Punkte zu bedenken, die ggfs. unterschiedliche Erfahrungen bei der Regulierung erklären können.

Je neuer und serienmäßiger ein Auto ist desto weniger Probleme sollte es bei der Regulierung geben. Je älter und umgebauter ein Auto ist, desto größer ist das Streitpotential. Warum ist das so?
 

Z.B mein Focus mit EZ 2019 und rund 10.000km Laufleistung, nicht umgebaut  hat einen Wert von rund € 30.000,-. Wenn ich den jetzt massiv beschädigen würde z.B € 15.000,- wäre das für die Versicherung abgesehen vom Schadensort z.B NOS Alltag. Der Schaden ist deutlich geringer als der Wiederbeschaffungswert. Den Schaden würde ich in der Fachwerkstatt reparieren lassen und ich gehe davon aus die Versicherung reguliert den Schaden in voller Höhe.

Gleicher Schaden gleicher Ort mit einen 2010er BMW 325 mit 100.000 km. Umgebaut zum Tracktool. Das Grundmodell ohne Umbauten wird ab € 10.000,- bei Mobile angeboten. Die erste Frage die sich stellt, waren die möglichen Umbauten z.B Breite leichte Felgen, Gewindefahrwerk, Quickshifter, Käfig … als Wertsteigernde Ausstattung bei der Versicherung angezeigt und ggfs. Gegen Beitragssufschlag mitversichert?

Der Gutachter wird jetzt den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Das gestaltet sich bei einen Tracktool nicht einfach. Unter Umständen legt er 12.500,- fest. Dann würde die Versicherung im Reparaturfall auch Max. 12.500,- (Kaskoschaden) regulieren. Man bleibt also auf ca. 2.500,- Schaden sitzen. Bei Abrechnung auf Gutachten Basis zieht die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert noch den Restwert ab, dann ist das minus noch größer.

P.S. PacmanTF1 hat seine Beiträge geschrieben während ich am Tippen war.

 

bearbeitet von Focus RS
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vor 17 Stunden schrieb PacmanTF1:

Noch vergessen: Nein, ich meine nur wenn man hier schlechte Vibes hat, ist das blöd wenn man sich ggf. auf der Strecke trifft und mann nicht miteinander redet oder so... Hobbie und Kollegialität find ich wichtiger als so Forumslaberei...

Btw. 4x schon? Badluck oder fährst du so viele Runden im Tourimodus?

Oki, verstanden. Man verzeihe meine bad vibes. :12_slight_smile:

Nr. 1:

2012, Touris, ein ukrainischer M3-Fahrer verliert sein Auto im Pflanzgarten und räumt mich mit ab. Schaden am Golf 6 R ca. 15 T€, Versicherer Zürich, anstandslos reguliert (kündigt danach aber), Gutachter der Zürich hat das Auto beim Autohaus zusammen mit Werkstattmeister angeschaut und Schadenhöhe mit denen zusammen festgestellt. Warum VK trotz sogar polizeilich festgestellten Fremdverschuldens? Rat meines Versicherungsmaklers: Versicherungen in der Ukraine machen als Gegner keinen Spaß. Außerdem Regulierungsobergrenze = ca. 5.000 €. Sinnlos...

Nr. 2:

2016, Trackday, ich verliere ohne Fremdverschulden bei > 200 Km/h den Golf 7 R im Tiergarten. Totalschaden am G7R (36.950 €).  Versicherer Generali, anstandslos reguliert laut Gutachten ./. Schrottwert laut Börse. Gutachter der Generali besichtigte das Auto mit mir zusammen beim Autohaus. Einbauten wurden nach meinen Angaben + Belegen werterhöhend berücksichtigt.

Nr. 3:

2018, Trackday, Reifenschaden links vorn bei (GPS-gemessenen) 264 Km/h auf der Döttinger Höhe. Schaden am TT-RS ca. 12 T€. Versicherer Generali, anstandslos reguliert lt.Gutachten. Gutachter der Generali besichtigt das Auto zusammen mit Werkstattmeister beim Autohaus.

Nr. 4:

2020, Touris, ich fahre den TT-RS ohne Fremdverschulden in Breidscheid in die Mauer. Totalschaden am TT (41.500 €). Versicherer Dialog, anstandslos reguliert lt Gutachten ./. Schrottwert laut Börse (kündigt danach aber). Gutachter der Dialog begutachtet das Auto in meinem Beisein beim Autohaus. Einbauten werden nach meinen Angaben + Belegen werterhöhend berücksichtigt.

Niemals war die Beanspruchung des Fahrzeugs ein Thema (die Eintragung der Teile allerdings schon - wurde genauestens geprüft), immer war der Schadenort und die Verwendung der Fahrzeuge unzweifelhaft, der Golf 7 R war auch in der 5. Runde eines Stints "volles Rohr" abgeflogen.

Runden auf der NoS > 1.500 bisher, davon Touris > 1.000

Ich schreibe Dir aber auch gleich noch etwas zu Deinem anderen Post und konkret zu Deinem Fall.

bearbeitet von Maody66
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vor 14 Stunden schrieb PacmanTF1:

Also ich kann nur von meiner Erfahrung reden, Maody66 hat da wie es schaut andere Erfahrungen gemacht. (und denke auch eine andere Versicherung wie bei mir gehabt)

Bei mir war es so das der Einschlag nach 4 Runden Hotlapping war. Das Auto hatte schwarzblaue Bremsscheiben (durch plötzlichen Stillstand), alle 4 Trofeos waren schon halb am blistern, das Steuergerät wurde ausgelesen wie hoch die Einschlaggeschwindigkeit war. Es gab zum Glück keinen Personenschaden oder Fremdschaden (ausser die Leitplanken).

Darauf hin hat der Gutachter klar nach anscheinend gängigen Merkmalsklassen eine nicht angepasste und gewöhnliche Beanspruchung festgestellt. Habe einen weiteren Anwalt kontaktiert, für alle war klar- nicht anfechtbar. Selbst ein Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit hätte hier nicht gegriffen laut den Anwälten. Und bei Fremd- und Personenschäden hätte die Versicherung gezahlt und das Geld von mir eingefordert.

Das waren Aussagen von Topanwälten die nichts anderes machen wir Verkehrsrecht. Ich denke nicht das es jedem so gehen wird und das die Karre gleich so überlastet aussieht, ok. Aber eine Garantie das man was bekommt gibts nicht, und das wird mit der Zeit auch nicht besser...    Schon garnicht wenn alles noch Links/Rot//Grüner wird...

Darum mein Fazit, dedizierte Haftpflicht die 100% zahlt und ein Fahrzeug das man zur Not abschreiben kann ohne nur noch Kneckebrot zu essen und am Ende sogar noch Schulden abbezahlen zu müssen. MEINE MEINUNG, muss jeder selber wissen.

Ich habe allerdings schon häufig Kunden gehabt die sich ein zu teures Auto Leasen oder finanzieren, und dann auch noch die Idee haben das man einen eventuellen Schaden im Rennstreckenbetrieb auf der Allgemeinheit abwälzen kann. Auch MEINE MEINUNG, muss jeder selbst für sich überlegen.

Also Jungs, mehr hab ich nicht zu sagen, will auch nicht recht haben, daher geh ich jetzt schrauben...

 

Diese Aussagen, die Du von den Anwälten erhalten hast, sind für mich so erschreckend unrichtig, dass ich kaum Worte dafür finden kann. Insbesondere die Aussagen zur Haftpflicht. Ich bin wirklich erschüttert. Und dazu muss man nicht einmal Anwalt für Verkehrsrecht sein. Sorry, wenn ich das so schreibe, aber das hört sich für mich nach "Ach Du Sch..., der will doch hoffentlich nicht klagen, und schon gar nicht mit mir...." an. Kundenabwimmlung also, gerade bei sog. Topanwälten. Warum? Niedriger Gegenstandswert = wenig Honorar, aber sehr viel Arbeit. Solche Fälle sind nicht Anwalts Liebling...

Bei der VK kommt es dagegen wirklich auf Deine ganz speziellen Bedingungen an und das Verhalten der Gesellschaft in früheren Fällen. Soweit das ersichtlich wäre. Es gilt hier aber dasselbe wie oben. Hört sich nach Abwimmeln, weil keinen Bock, an. Denn - ich sage das gern nochmal - es gibt m. W. keinen einzigen Fall, in dem ein Versicherungsnehmer vor Gericht verloren hat, wenn er in der VK die Standard-Formullierung ("Ausschluss von Schäden bei behördlich genehmigten Rennen, Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und den Trainigs/Übungsfahrten zu solchen Veranstaltungen") im Vertrag hatte und bei Touris oder Trackdays, die als Fahrsicherheitstraining gelten, einen Schaden hatte. Ausnahmen: nicht eingetragene technische Veränderungen, Schadenmeldung zu spät (Vertragsverletzung), Schadensmeldung falsch (Vertragsverletzung) oder anders Fehlverhalten/Versäumnis. Gerade diese Formalismen (Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag) muss man sehr ernst nehmen, daran hängen die einen gern auf. Die Beanspruchung des Fahrzeuges war aber noch in keinem der mir bekannten Fälle je ein Thema.

Wenn Du Lust hast, können wir gern auch über PN dazu weiter schreiben. Ich möchte nur nicht, dass insbesondere diese grob falsche Aussage zur Haftpflichtversicherung sich weiter verbreitet und die Leute mehr Angst haben, als sie haben müssten. Denn  - gern auch das noch einmal - selbst wenn in einem sehr sehr sehr unwahrscheinlichen Fall einmal vom Versicherer Regress beim Versicherungsnehmer genommen würde, so ist dieser - gesetzlich (!) - auf 5.000 € begrenzt. Da ist man also nicht einmal auf das Wohlwollen eines Richters angewiesen. Und ich möchte alle Sportskameraden ermutigen, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen, sondern ihr gutes Recht laut und massiv einzufordern, im Ernstfall auch einzuklagen.

bearbeitet von Maody66
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Vielen Dank @Maody66 für diese korrekten und umfassenden Erläuterungen.

Damit sollte das Thema Versicherungen jetzt endlich geklärt sein und wir können diskutieren welches Öl das Beste ist. :4_joy:

bearbeitet von Vanquish
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vor 14 Minuten schrieb Vanquish:

Vielen Dank @Maody66 für diese korrekten und umfassenden Erläuterungen.

Damit sollte das Thema Versicherungen jetzt endlich geklärt sein und wir können diskutieren welches Öl das Beste ist. :4_joy:

:4_joy::4_joy::4_joy:

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Ich brech weg...:4_joy::4_joy::1310_thumbsup_tone1:

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bearbeitet von Boesi

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bearbeitet von Boesi

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vor 4 Stunden schrieb Vanquish:

Vielen Dank @Maody66 für diese korrekten und umfassenden Erläuterungen.

Damit sollte das Thema Versicherungen jetzt endlich geklärt sein und wir können diskutieren welches Öl das Beste ist. :4_joy:

Lach mich weg..... .... Jo,  die Öl-Debatte schafft auch deutlich mehr Klarheit.... :4_joy::4_joy:

 

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15w50 V300, wer was anderes fährt kommt direkt in die Hölle! …und nicht die grüne…

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ich dachte jetzt 20w60 ;-)

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Ich suche ein Versicherung die nicht nur der Nordschleife versichert sondern auch Touristenfahren an andere Strecken wie z.B. Nürburgring GP, Hockenheimring, Spa, Pau-Arnos, usw usw.

Nordschleife scheint fast immer dabei zu sein - aber ich will nicht immer da fahren müßen, manche Autos sind dafür nicht geiignet und wenn ich nachfrage heisst es immer nein.

Es geht um Vollkasko - SB kann 2500 sein, hauptsache versichert.

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Frag mal bei der AXA.
Solange keine Zeiten gemessen werden bin ich jedenfalls auf allen Strecken versichert.
300€ SB VK

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Also beim Anruf an der AXA hat der Mitarbeiter mir gesagt dass solche Touristenfahrten wie Nürburgring GP, HHR usw. NICHT versichert sind, und man sollte vorort fragen ob man ein Tagesversicherung abschliessen kann von der Rennstreckenbetreiber selbst.

Trotzdem habe ich ein Email geschrieben, mit meine Daten und Details zum PKW - und der Frage zu klärung. Mal sehen was 'schriftlich' zurückkommt.

Danach habe ich bei der OCC angerufen, um das gleiche zu fragen. Die schliessen das explizit aus, und haben mir auf der Webseite aufmerksam gemacht:

https://occ.eu/service/faq#bei-welchen-veranstaltungen-hab-ich-keinen-versicherungsschutz

Quote

Laut der AKB (09.2019 und 2018) haben OCC-Kunden keinen Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).

Ein Bekannte bei der Allianz hat mir folgendes geschrieben bei der Frage ob NBR GP usw. versichert wäre:

Quote

Fahrten sind nur auf der Nordschleife versichert, da dieser als mautpflichtige Kraftfahrstraße zählt In dem Moment einer Touristenfahrt

Ich frage irgendwann bei der Povinzial nach...wobei ich glaube die machen das auch nicht.

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Provinzial hat das bei mir versichert ! 
inzwischen bin ich bei der R+V und auch da sind touris und trackdays ( ohne Zeitmessung ) erlaubt und versichert ! Das habe ich sogar schriftlich !

bearbeitet von Boesi
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Also beim Anruf an der AXA hat der Mitarbeiter mir gesagt dass solche Touristenfahrten wie Nürburgring GP, HHR usw. NICHT versichert sind, und man sollte vorort fragen ob man ein Tagesversicherung abschliessen kann von der Rennstreckenbetreiber selbst.
Trotzdem habe ich ein Email geschrieben, mit meine Daten und Details zum PKW - und der Frage zu klärung. Mal sehen was 'schriftlich' zurückkommt.

Dann hatte der Mitarbeiter vermutlich keine Ahnung und wollte dich abwimmeln.
Mein Versicherer musste auch in der Zentrale nachfragen, weil er unsicher war und dort gab es eine schriftliche bestätigung, dass ich versichert bin, solange die Veranstaltung nicht zum erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ist.
Allerdings bin ich nicht direkt bei der AXA versichert, sondern über die deutsche Beamtenversicherung. Da die aber von der AXA ist, sollte es eigentlich keine Unterschiede geben.
Vielleicht bekommst du ja eine schriftliche bestätigung demnächst.

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Also das mit dem Status der Mautpflichtigen Strasse ist schon längst gerichtlich wiederlegt wurden!

Es ist ganz klar eine Private Anlage, keine öffentliche Strasse, ähnlich wie ein EDEKA Parkplatz.

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Zurich, David Schroeder in Bonn. Der ist darauf spezialisiert. ;)

 

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