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Versicherung für das Tracktool

331 posts in this topic

Einfach lesen - stand Juli 2024

A.2.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz für sämtliche Fahrten auf Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).

https://www.ruv.de/dam/jcr:697df30d-36c9-478f-a8a0-f1783b7843e1/Verbraucherinformation_RVA_Pkw_01.07.2024.pdf

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Ja und ? Gültig sind doch die AGBś welche bei Vetragsabschluß gültig waren 

Grüße Sven

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vor 56 Minuten schrieb sta-rr 320:

Ja und ? Gültig sind doch die AGBś welche bei Vetragsabschluß gültig waren 

Grüße Sven

Hallo! 
Bis du neue Bedingungen zugesendet bekommst. Früher musste man das unterschreiben, aktuell kann ich es nicht mit Sicherheit sagen. 
Grüße

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Am 18.7.2024 um 05:41 schrieb sta-rr 320:

Ja und ? Gültig sind doch die AGBś welche bei Vetragsabschluß gültig waren 

Grüße Sven

Genau so ist es. Drum hab ich meinen Koffer 2 Tage vor dem 01.07. schnell angemeldet, um noch in den Genuss der alten Bedingungen zu kommen.

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Posted (edited)

Am 21.7.2024 um 00:32 schrieb Daniel_Kurz:

Genau so ist es. Drum hab ich meinen Koffer 2 Tage vor dem 01.07. schnell angemeldet, um noch in den Genuss der alten Bedingungen zu kommen.

War doch die ganze zeit mein Reden... was interessieren mich neue Verträge. Ich habe ne Bestätigung dass ich darf und gut. Und solange ich nichts anderes an Papier von der Versicherung bekomme ist für mich alles tutti...

Edited by Boesi
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Hat jemand schon die aktuelle Fassung der Zurich in Händen? Wollte meinen M2 von Saison auf Ganzjahr umstellen und warte noch auf die Versicherungsbedingungen - hatte ich jetzt zusätzlich angefragt.

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Am 18.7.2024 um 05:41 schrieb sta-rr 320:

Ja und ? Gültig sind doch die AGBś welche bei Vetragsabschluß gültig waren 

Grüße Sven

Ich bin mir da nicht sicher. 
Du bekommst ja auch jedes Jahr eine Anpassung der Beiträge und ein damit verbundenes Kündigungsrecht. Es könnte sein, dass man in diesem Zug nicht nur dem neuen Preis, sondern auch den aktuellen Versicherungsbedingungen zustimmt. 
Ich habe einen alten Vertrag bei der RuV und habe meinen Versicherungstypen gefragt, ob weiterhin Schutz besteht.

Ich arbeite im Genossenschaftlichen Verbund, daher geht das auf dem kurzen Dienstweg und die ohne, dass bei der RuV schlafende Hunde geweckt werden. 
Leider ist er im Urlaub, sobald ich aber eine Info habe, kann ich die gerne weitergeben. 

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vor 2 Minuten schrieb No.1566:

Ich bin mir da nicht sicher. 
Du bekommst ja auch jedes Jahr eine Anpassung der Beiträge und ein damit verbundenes Kündigungsrecht. Es könnte sein, dass man in diesem Zug nicht nur dem neuen Preis, sondern auch den aktuellen Versicherungsbedingungen zustimmt. 
Ich habe einen alten Vertrag bei der RuV und habe meinen Versicherungstypen gefragt, ob weiterhin Schutz besteht.

Ich arbeite im Genossenschaftlichen Verbund, daher geht das auf dem kurzen Dienstweg und die ohne, dass bei der RuV schlafende Hunde geweckt werden. 
Leider ist er im Urlaub, sobald ich aber eine Info habe, kann ich die gerne weitergeben. 

Ich habe angefragt welche AGBs bei meinem laufenden Vertrag gelten: Es sind die von 2021. Thema Rennstrecke habe ich garnicht erwähnt, wegen den besagten schlafenden Hunden.

Edited by MCK
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Posted (edited)

@No.1566

Also ich habe heute die Anpassung meines Beitrags für das nächste Jahr bekommen.
Dieser ist ab dem 8.9 gültig bei mir.
Da stand nix von ner Anpassung der AGB drin.
Der Beitrag wurde angepasst und die Typklassen.
Mehr nicht.
Geiler Zufall, dass ich das gerade jetzt bekommen habe.

Edited by Carsten
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Habe eine Antwort von David (Zurich) bekommen. Kurz gesagt: Es ändert sich dort an Haftpflicht und TK/VK nichts bei Trackdays und Tourifahrten. Es dürfen wie vorher schon bekannt keine Rennen oder Übungsfahrten dazu sein, ebenso keine Erreichung einer Höchstgeschwindigkeit.

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Ich frage mich halt warum das in Deutschland bei der Zürich drin ist, während bei uns in der Schweiz alles ausgeschlossen ist.. gut für euch, würd ich mal sagen :22_stuck_out_tongue_winking_eye:

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Hallo zusammen, habe eigentlich keine Lust schon wieder über dieses Thema zu diskutieren.... Kurzform, ich habe sowohl Touristenfahrten als auch Trackdays( ohne Höchstgeschwindigkeit) vollkaskoversichert....habe dies schriftlich von meinem Versicherungsvertreter.

Jetzt hatte ich aber gestern die Rechnungen für unsere beiden Daily Autos (Ringspielzeug hat Saison Kennzeichen von daher kam da noch nix) in der Post.

Siehe da es wurde dick und fett auf die Änderungen zu "Motorsportveranstaltungen" ab 2025 hingewiesen.... es hat wohl damit zu tun das die EU diesen Mist ausrollt. 

Habs gerade gegoogelt , so steht es sinnggemäß

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Die Teilnahme an sonstigen motorsportlichen Veranstaltungen oder Aktivitäten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit stellt eine Pflichtverletzung nach Teil D dar."

 

Was heißt das jetzt für uns ? Ich dachte immer Altvertrag sei Altvertrag und es gilt das was zum abgschlossenen Zeitpunkt drin steht ....? Vor allem ist es wieder sehr schwammig ausgedrückt.... was heißt "abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen " ? Ist die NOS oder GP Strecke so etwas ?  Sind Trackdays Motorsportveranstaltungen ? 

Fragen über Fragen...:35_thinking: Ich weiß, genaueres kann uns nur unser Versicherungsvertreter sagen, aber evtl. hat ja schon mal jmd diesbezüglich mit seinem gesprochen.....

 

 

 

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vor 38 Minuten schrieb Guku47:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Die Teilnahme an sonstigen motorsportlichen Veranstaltungen oder Aktivitäten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit stellt eine Pflichtverletzung nach Teil D dar."

Ich denke der dick markierte Passus ist der große Unterscheid. Es geht dabei um Motorsportfahrzeuge/Rennveranstaltungen wo jetzt wegen der EU Richtlinie eine Versicherung benötigt wird.

Edited by Minimallaeufer
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Gibt es neue gesetzliche Vorgaben, die eine Veranstalterhaftpflicht und "normale" KFZ-Haftpflicht nicht abdecken? Ändert sich etwas an der rechtlichen Grundlage zu dem typischen Haftungsverzicht? Kaskoschäden sind ein anderes Thema, darum geht es mir nicht.

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Das Thema wird zur Zeit beim DSK sehr heiß diskutiert. Da gibt es zu Zeit folgenden Stand:

- die EU Regelung bezieht sich nur auf die Haftpflicht Versicherung

- einige Versicherer nehmen das zum Anlass und wollen auch die Kasko Bedingungen anpassen

- der DSK wird für das Freie Fahren eine Haftpflicht Versicherung nach §5d abschließen

- Gebiet mit Zugangsbeschränkungen ist immer da, wo Du nicht einfach so hinfahren kannst, also z.B. alle Rennstrecken inkl. Nordschleife. Da ist ja eine Schranke und begrenzt den Zugang

- Der DSK sieht in seinen Veranstaltungen „Freies Fahren“ wohl eine Motorsport Aktivität. Ob die Touristen Fahrten eine Motorsport Aktivität sind, da habe ich keine Ahnung. Eine Zugangsbeschränkung für das Gebiet Mordschleife gibt es jedenfalls.

- wie so oft in der EU und in D werden wohl letztendlich die Gerichte entscheiden was eine Motorsport Aktivität ist und was nicht.

- der Passus gilt bei Motorsport Aktivität und in einem Gebiet mit Zugangsbeschränkung. Eine Orientierungsfahrt ist eine Motorsportaktivität, findet aber im normalen Straßenverkehr statt. Hier haftet demnach die KFZ Haftpflichtversicherung

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Easy, Leute, easy...

Auf das, was wir tun (Touris + Trackdays) wird diese Änderung keine Auswirung haben. Weil eben Touris und Trackdays (jedenfalls die ohne Zeitnahme) sowie jede Veranstaltung, die als Fahrsicherheitstraining gilt, KEINE motorsportlichen Veranstaltungen sind. Und wenn es keine sind, spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob sie auf abgesperrtem Terrain oder Rundstrecken stattfinden.

Der neue Passus in einer EU-Verordnung sollte lediglich sicherstellen, dass bei Motorsportveranstaltungen und ähnlichen Aktivitäten die Fahrzeuge zukünftig durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Das gab es im genehmigten Motorsport in Deutschland bisher über die Veranstalter Haftpflichtversicherung zumindest im DMSB-Bereich. Da mussten jetzt nur die Versicherungssummen angepasst werden. Grundsätzlich ist man nun als Halter und/oder Fahrer eines nicht strassenzugelassenen Fahrzeugs dafür verantwortlich, dass immer eine Haftpflichtversicherung existiert. Im Zweifel muss man die eben selbst abschließen. Das gilt auch für Showveranstaltungen oder z.B. Trackdays mit Rennautos. Die Versicherer von Straßenautos haben mit den neuen AGB's ausgeschlossen, dass sie hierfür haftbar sind und ihre Haftpflicht diesen Anwendungsfall nicht umfasst.

Und das gilt auch ausschließlich für die Haftpflichtversicherung, nicht für die Kasko. Das ist alles, nichts weiter. Für uns - die wir angemeldete Fahrzeuge bewegen - ändert sich dadurch nichts. Und für die, die nicht angemeldete Fahrzeuge bewegen, heißt das: nie wieder Trackdays ohne rechtsgültigen Haftungsverzicht untereinander buchen!

P.S.: Und dazu noch ganz wichtig: Die Haftpflicht zahlt natürlich auch weiterhin und auch im Ausschlussfall (!) zunächst IMMER an den Geschädigten. Das MUSS sie. Die Regressfälle werden aber zunehmen. In jedem Ausschlussfall wird die Gesellschaft beim Versicherungsnehmer Regress forden. Der ist aber gesetzlich auf 5.000 € (!) begrenzt. Sodass sich in jedem noch so exotischen Ausnahmefall ein doch sehr begrenztes maximales Risiko für uns ergibt.

Edited by Maody66
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@Maody66
So einfach isses leider nicht.
Dein Wort in Gottes Ohr, aber das sehen auch einige völlig anders.
Ich habe bei mir im WhatsApp NOS Chat einen Anwalt für Verkehrsrecht mit drin.
Selbst unter den Anwälten ist das ganze Thema heiss diskutiert.
So einfach kann man das halt leider nicht sagen.
Ich sehe das aber genau wie @Focus RS
Die Gerichte müssen später darüber entscheiden.

Ganz kurz dazu mal was von mir.
Ich hab meinen Versicherer einfach meine Problematik geschildert.
Jetzt kommt das Angebot für die nächste Jahreskarte und Ende Dezember oder Anfang Januar dann die Angebote für die Trackdays.
Beides möchte ich gerne buchen.
Ich habe daher meine Versicherung darum geben mir zu sagen, ob ich auch im nächsten Jahr Versicherungsschutz habe.
Sie haben mir mit dem alten Passus aus der AGB geantwortet.
Damit steht für mich fest, bei mir ist weiterhin alles versichert.
Ich buche mir jetzt meine Jahreskarte und später dann entsprechend auch die Trackdays ...

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Ich habe mich mittlerweise auch mal umfassender informiert...ich denke die Aussage von @Maody66trifft schon den Kern des Ganzen...parallel dazu habe ich's gemacht wie @Carsten(da ich auch planen wollte) und mich mit meinem Versicherungsmenschen kurz geschlossen....siehe da, bekomme auch für 2025 schriftlich das sowohl Touris als auch Trackdays weiter (sogar VK) versichert sind...

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vor einer Stunde schrieb Guku47:

Ich habe mich mittlerweise auch mal umfassender informiert...ich denke die Aussage von @Maody66trifft schon den Kern des Ganzen...parallel dazu habe ich's gemacht wie @Carsten(da ich auch planen wollte) und mich mit meinem Versicherungsmenschen kurz geschlossen....siehe da, bekomme auch für 2025 schriftlich das sowohl Touris als auch Trackdays weiter (sogar VK) versichert sind...

Mein Reden ! Bei Unsicherheit hilft das diskutieren hier leider nicht. Das einzige was wirklich Sinn macht, ist eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer was und welche Veranstaltungen genau versichert sind ! Dann ist man definitiv Safe !!  

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vor 3 Stunden schrieb Boesi:

Mein Reden ! Bei Unsicherheit hilft das diskutieren hier leider nicht. Das einzige was wirklich Sinn macht, ist eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer was und welche Veranstaltungen genau versichert sind ! Dann ist man definitiv Safe !!  

Da steht aber auch nur Müll drin. Kollege hat sowas angefragt. Da steht halt nur im rahmen derer AGBs besteht da Versicherungsschutz 🤣 so dreht man sich dann im Kreis 

IMG_3547.jpeg

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Ich denke das wird jetzt müßig zu diskutieren welche Versicherung wie und was reinschreibt......Sieht bei mir ganz anders aus....Bei mir steht explizit, das der Wagen mit Kennzeichen "xyz" für Touristenfahrten und Trackdays ohne Zeitnahme/Höchstgeschwindigkeit vollkaskoversichert ist....hab's auch leider 1x in Anspruch nehmen müssen und es lief absolut reibungslos...von daher denke ich ist's bei jedem Versicherer anders...

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Es geht hier aber nicht um die Kasko sondern die Haftpflicht. Bei der Kasko steht klar Touristenfahrten drin wenn die nicht abgedeckt sind 

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Sorry, hab mich mißverständlich ausgedrückt....meinte natürlich beides....er ist Haft und zusätzl. noch Vollkaskoversichert....

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Leider wohl zu früh gefreut…

IMG_9979.png

Mit dem Ordnungspunkt D2.2 wurde mit Umsetzung der EU Richtlinie eine neue Obliegenheit eingeführt. Gemäß der Einschätzung des Juristen vom DSK stellt die Teilnahme eines Trackdays/Touri eine Obliegenheitsverletzung dar. Es betrifft leider alle Versicherungen.

Edited by MCK

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in dem Schreiben von der HUK werden Touris als Vergnügungsfahrt deklariert. Ein trsckday ist wieder was völlig anderes. Der ist in sofern eine reine Motorsporliche Aktivität. Mit ANMELDUNG, Gebühr, sowie eine Teilnehmerliste mit der man aufs Gelände kommt.  Eine Veranstaltung die nur dazu gedacht ist gegen Gebühr und Voranmeldung auf einer Rennstrecke zu fahren. 

Edited by Kappacino

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