Traumwagen

Versicherung für das Tracktool

394 posts in this topic

vor 45 Minuten schrieb Kappacino:

in dem Schreiben von der HUK werden Touris als Vergnügungsfahrt deklariert. Ein trsckday ist wieder was völlig anderes. Der ist in sofern eine reine Motorsporliche Aktivität. Mit ANMELDUNG, Gebühr, sowie eine Teilnehmerliste mit der man aufs Gelände kommt.  Eine Veranstaltung die nur dazu gedacht ist gegen Gebühr und Voranmeldung auf einer Rennstrecke zu fahren. 

Das werden wohl schlussendlich die Gerichte entscheiden müssen…

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Also bei meiner Vers. steht das. Ist eigentlich recht klar definiert was geht und was ich

Track-Vers..pdf

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Edited by Boesi

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vor 2 Stunden schrieb Boesi:

Also bei meiner Vers. steht das. Ist eigentlich recht klar definiert was geht und was ich

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Wurde dieses Schreiben zeitlich nach Umsetzung der neuen EU-Richtlinie erstellt oder davor?

Die neuen AGBs müssten nun mit der Beitragmitteilung für 2025 zugehen. Ich bin ebenfalls bei der RuV und habe die Rechnung für 2025 nicht nicht erhalten. Insoweit kann ich nicht sagen, ob dort schon auf die neuen AGBs verwiesen wird.

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Das o.g. Schreiben trage ich schon die gesamte 24er Saison mit mir rum.
Ich bemühe mich immer ein aktuelles Schreiben im Auto zu haben falls mal was passiert.
Aber ich habe es auch schon mal ein Jahr vergessen. 
Das aktuelle für 2025 habe ich allerdings wegen der ganzen Debatten schon angefordert. Müsste ich die Tage bekommen.
Wir haben allerdings aber auch von der Transport- über der Firmenhaftpflicht-, Firmen und Privatpolice bis zu den Autos wirklich alles bei der RuV versichert. Ich weiß allerdings auch nicht wirklich in wie weit wir da ne extra Wurst gebraten bekommen. 

 

Edited by Boesi

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vor einer Stunde schrieb Boesi:


Das aktuelle für 2025 habe ich allerdings wegen der ganzen Debatten schon angefordert. Müsste ich die Tage bekommen.
 

 

Gib dann gerne mal Rückmeldung ob sich für 2025 was geändert hat.

Edited by MCK
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vor 31 Minuten schrieb MCK:

Gib dann gerne mal Rückmeldung ob sich für 2025 was geändert hat.

Klar , mache ich gerne ! 

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Hallo Zusammen,

Aktuelle Infos vom Sachsenring:

Wichtige Info für Euch!

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei Trackdays, Rennstreckentrainings und Drifttrainings auf abgesperrten Rennstrecken muss eine spezielle Motorsport-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eure reguläre Haftpflichtversicherung ist dann nicht mehr gültig. Deshalb haben wir für alle unsere Trackdays, Drifttrackdays, Perfektionsdrifttrainings, Rennstreckentrainings und Drifttrainings automatisch eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Euch abgeschlossen.

Die Kosten dafür belaufen sich pro Teilnehmer, je nach Trainingsart, auf 5 bis 10 Euro pro Veranstaltungstag. Der Beitrag wird automatisch mit der Teilnahmegebühr verrechnet. Wir hoffen, dass diese Lösung in Eurem Sinne ist!

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vor 2 Stunden schrieb Max:

Hallo Zusammen,

Aktuelle Infos vom Sachsenring:

Wichtige Info für Euch!

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei Trackdays, Rennstreckentrainings und Drifttrainings auf abgesperrten Rennstrecken muss eine spezielle Motorsport-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eure reguläre Haftpflichtversicherung ist dann nicht mehr gültig. Deshalb haben wir für alle unsere Trackdays, Drifttrackdays, Perfektionsdrifttrainings, Rennstreckentrainings und Drifttrainings automatisch eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Euch abgeschlossen.

Die Kosten dafür belaufen sich pro Teilnehmer, je nach Trainingsart, auf 5 bis 10 Euro pro Veranstaltungstag. Der Beitrag wird automatisch mit der Teilnahmegebühr verrechnet. Wir hoffen, dass diese Lösung in Eurem Sinne ist!

Das ist mit Vorsicht zu genießen. Diese Haftpflichtversicherung gilt vermutlich - wie auch beim DSK - nicht für Schäden an Fahrzeugen unter den Teilnehmern. Sondern bezieht sich lediglich auf Personen und Sachschäden an der Rennstrecke. 

 

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Völlig richtig! Nur Personen und Sachschäden. 

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Hier mal ein interessantes Video zur R & V Versicherung. Trotz Bestätigung, dass Versicherungsschutz auf der NOS besteht, wird nicht bezahlt. 

Wie auch hier im Video bestätigt wird, ist das erste was sich die Gutachter anschauen, die Bremsbeläge. Aus meiner Sicht ist jedes Fahrzeug mit AP-Anlage illegal unterwegs. Auch wenn die Bremsanlage eingetragen ist, gibt es m.E. für die Beläge keine Zulassung. Gleiches gilt für die meisten Zubehörbeläge. Wieder ein Argument für die M-Performance Beläge und die grosse Trackbremse. 

Edited by MCK

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Ganz so einfach ist es auch nicht. Meines Wissens nach muss das nicht eingetragene Teil unfallursächlich sein. Wenn du jetzt auf Betriebsmitteln abfliegst kommt die Versicherung da auch nicht einfach so raus mit den illegalen Bremsbelägen.

Edited by FllSnd
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vor 26 Minuten schrieb FllSnd:

Ganz so einfach ist es auch nicht. Meines Wissens nach muss das nicht eingetragene Teil unfallursächlich sein. Wenn du jetzt auf Betriebsmitteln abfliegst kommt die Versicherung da auch nicht einfach so raus mit den illegalen Bremsbelägen.

Aus meiner Sicht kommt man bei Bremsbelägen aus der Nummer fast nicht mehr raus. Manipulierte Bremsanlagen stellen laut diversen BGH-Urteilen eine Gefahrenerhöhung dar. Hier wäre man als Versicherungsnehmer nun in der Beweispflicht, dass die manipulierte Bremsanlage nicht zu dem Unfall beigetragen hat. Dürfte sehr schwierig werden. 

Richter sind i.d.R. technische Laien, welche sich auf Sachverständigengutachten verlassen. Nun stell dir vor, wie eine richterliche Entscheidung aussieht, wenn in dem Gutachten drin steht, dass nicht zugelassene Bremsbeläge verbaut wurden. Auch wenn WIR wissen, dass diese nicht ursächlich sind, wird das vor Gericht vermutlich extrem schwierig werden, dieses zu beweisen. Im Zweifel wird dann gegen dich entschieden.

Edited by MCK

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Selbst wenn die Versicherung laut AGB's regulieren muss, wird sie in erster Instanz erstmal alles dran setzen, es nicht tun zu müssen.

Gerade wenn es um hohe Summen geht. Da lassen die es gerne drauf ankommen, wer den längeren Atem hat.

Erlebe ich mittlerweile vereinzelt sogar bei normalen Schäden, die auf der Straße passieren.

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Ich finde das Thema immer äußerst spannend. Wenn ich genug Geld übrig (das übrig ist das wichtige hier) habe, um mit 130.000+ Euro in gesetzlichen Grauzonen oder generell bei undurchsichtiger Gesetzeslage ans Limit zu gehen, kann - oder sollte - ich mir auch einen Anwalt und Gegengutachter leisten können. Ganz unabhängig ob oder wie das jetzt legal oder illegal ist. Das ist aber auch nur meine Meinung. Warum wird das also so unglaublich thematisiert und immer wieder neu aufgerollt? :1_grinning: Wenn es kracht, kracht es. Dann bin ich in erster Linie froh, dass ich heil aus dem KFZ aussteige:22_stuck_out_tongue_winking_eye: 
Bezieht sich jetzt auch gar nicht zwangsläufig auf das obige Video.

Edited by racy_estate
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vor 9 Stunden schrieb Fox906bg:

Selbst wenn die Versicherung laut AGB's regulieren muss, wird sie in erster Instanz erstmal alles dran setzen, es nicht tun zu müssen.

Gerade wenn es um hohe Summen geht. Da lassen die es gerne drauf ankommen, wer den längeren Atem hat.

Erlebe ich mittlerweile vereinzelt sogar bei normalen Schäden, die auf der Straße passieren.

Ja leider wirklich so. Mir wurde letztes Jahr vor Weihnachten die Vorfahrt genommen. Gegnerisches Fahrzeug hat ein Stopschild überfahren und ist mir hinten in die Seitenwand.
Polzei gekommen und 100% Schuld des gegnerischen Fahrzeugs festgestellt.
Nach 3 Monaten Versicherungskrieg habe ich dann knapp über die Hälfte der Summe bezahlt bekommen, die der Gutachter festgelgt hat....die andere Hälfte wurde einfach ohne Begründung zurückgehalten von der Versicherung.
Wir haben jetzt wieder fast Weihnachten und der Anwalts-/Versicherungskrieg geht immer noch.

Jetzt kommt das Beste: Es geht hier um ca. 2000€ die fehlen.

Die gegnerische Versicherung ist hier die HUK. Ich wurde vom Gutachter und Anwalt schon ganz zu Anfang gewarnt, dass die alles tun werden um nicht zu zahlen, auch wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist. Ein Teil der Leute hat irgendwann keine Lust mehr den Forderungen nach so langer Zeit hinterherzulaufen und dann spart die HUK natürlich Geld.

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Das sind natürlich schon krasse Storys.
Wir werden sehen was die Zukunft so bringt.
Besser wird es aber wohl leider nicht mehr 😵‍💫🤬

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vor 9 Stunden schrieb racy_estate:

Ich finde das Thema immer äußerst spannend. Wenn ich genug Geld übrig (das übrig ist das wichtige hier) habe, um mit 130.000+ Euro in gesetzlichen Grauzonen oder generell bei undurchsichtiger Gesetzeslage ans Limit zu gehen, kann - oder sollte - ich mir auch einen Anwalt und Gegengutachter leisten können. Ganz unabhängig ob oder wie das jetzt legal oder illegal ist. Das ist aber auch nur meine Meinung. Warum wird das also so unglaublich thematisiert und immer wieder neu aufgerollt? :1_grinning: Wenn es kracht, kracht es. Dann bin ich in erster Linie froh, dass ich heil aus dem KFZ aussteige:22_stuck_out_tongue_winking_eye: 
Bezieht sich jetzt auch gar nicht zwangsläufig auf das obige Video.

Ich denke das ist genau der Punkt...Hauptsache unversehrt...Es geht bei den Versicherern zumeist um den Wert bzw. Schadenshöhe.Ich hatte damals bei meinem Unfall auf dem Ring gar keine Probleme das Geld zu bekommen...den Gutachter interessierten weder die Semi Slicks noch die Beläge....und auch für 2025 habe ich letzte Woche wieder die schriftliche Bestätigung sowohl für Trackdays als auch für Touris bekommen. Mein Auto ist halt nicht "viel' (ist relativ gemeint, für mich ist's viel) Wert. Die Fiestas werden in dem Alter wie meiner ist zw 10 u. 15k gehandelt, dann sind die Umbauten drin u. gut ist's.

Das sind für die Versicherer selbst bei nem Totalschaden wo dann noch Restwert bleibt "peanuts".

Wenn es dann um solche Summen wie im Video geht, kann ich den Versicherer irgendwo verstehen...

Ich habe mich bewusst für ein kleines Ringtool entschieden um die laufenden Kosten klein zu halten....natürlich bin ich auch von den Porsche oder M's begeistert und gönne es jedem der es sich leisten kann....ich könnte es einfach mal als Ringtool nicht:4_joy:

Es gibt aber halt auch einige die so etwas fahren, es sich aber eigentlich nicht leisten könnten...(oftmals in der jüngeren Poserfraktion)....wenn dann ein Schaden ist u. die Versicherung sich quer stellt ist's Gejammer da...

Ich denke was bezügl. Versicherung noch viel ausmacht und wichtig ist. Persönlich bekannter Berater den man im besten Fall viele Jahre kennt...

Ich wünsche mir und euch allen das wir die Versicherung möglichst gar nicht in Anspruch nehmen müssen:14_relaxed:

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vor 13 Stunden schrieb FllSnd:

Ganz so einfach ist es auch nicht. Meines Wissens nach muss das nicht eingetragene Teil unfallursächlich sein. Wenn du jetzt auf Betriebsmitteln abfliegst kommt die Versicherung da auch nicht einfach so raus mit den illegalen Bremsbelägen.

Du fährst mit erloschener Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz :35_thinking:

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vor 1 Stunde schrieb MT-Fabrication36:

Ja leider wirklich so. Mir wurde letztes Jahr vor Weihnachten die Vorfahrt genommen. Gegnerisches Fahrzeug hat ein Stopschild überfahren und ist mir hinten in die Seitenwand.
Polzei gekommen und 100% Schuld des gegnerischen Fahrzeugs festgestellt.
Nach 3 Monaten Versicherungskrieg habe ich dann knapp über die Hälfte der Summe bezahlt bekommen, die der Gutachter festgelgt hat....die andere Hälfte wurde einfach ohne Begründung zurückgehalten von der Versicherung.
Wir haben jetzt wieder fast Weihnachten und der Anwalts-/Versicherungskrieg geht immer noch.

Jetzt kommt das Beste: Es geht hier um ca. 2000€ die fehlen.

Die gegnerische Versicherung ist hier die HUK. Ich wurde vom Gutachter und Anwalt schon ganz zu Anfang gewarnt, dass die alles tun werden um nicht zu zahlen, auch wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist. Ein Teil der Leute hat irgendwann keine Lust mehr den Forderungen nach so langer Zeit hinterherzulaufen und dann spart die HUK natürlich Geld.

Das Thema mit der HUK haben wir hier bei uns im Autohaus sehr oft. Entweder sie zahlen nicht oder nicht alles und man rennt dem Geld monatelang hinterher und die Erreichbarkeit lässt auch sehr zu wünschen übrig.

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vor 6 Minuten schrieb Knallerbse:

Du fährst mit erloschener Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz :35_thinking:

Sehr hartnäckiges Gerücht, aber Haftpflichtschutz MUSS bestehen. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung eine Vetragsstrafe verhängen, wenn nachgewiesen wird dass das Teil die Unfallursache war.
Kasko sieht dann anders aus.

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vor 19 Minuten schrieb MT-Fabrication36:

Sehr hartnäckiges Gerücht, aber Haftpflichtschutz MUSS bestehen. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung eine Vetragsstrafe verhängen, wenn nachgewiesen wird dass das Teil die Unfallursache war.
Kasko sieht dann anders aus.

Richtig. Bei der Haftpflicht ist der Regress bei Obliegenheitsverletzungen auf 5.000 € gesetzlich gedeckelt. Meine Aussage oben bezog sich auf die Kasko. Darum ging es ja in dem Video.

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Oh Versicherung zahlt nicht -böse Versicherung trotz schriftlicher Bestätigung . In dieser wird sicherlich nicht aufgeführt sein ,  Bau um was du willst:1330_v_tone1:, TÜV ist Nebensache .

Wieso geh ich denn nicht hin und versuche die Sachen noch auf einen legalen Stand umzurüsten, wenn ich weiß das Auto geht zur Prüfung zum TÜV ?  Da haben wohl Besitzer und Werkstatt etwas verpennt . Hauptsache der größte Bastler kann noch ein paar Clicjs generieren :4_joy:

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vor 4 Stunden schrieb sta-rr 320:

 

Wieso geh ich denn nicht hin und versuche die Sachen noch auf einen legalen Stand umzurüsten, wenn ich weiß das Auto geht zur Prüfung zum TÜV ?  Da haben wohl Besitzer und Werkstatt etwas verpennt . Hauptsache der größte Bastler kann noch ein paar Clicjs generieren :4_joy:

Stimmt. Die hätten in die AP-Anlage Beläge vom Polo mit ECE stecken können. Wäre niemals aufgefallen ;-)

Aber hast schon Recht, einige Dinge kann man evtl. noch gerade biegen. 

Edited by MCK

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Grüß Euch - müsste mein erster Post sein. Lese schon eine Zeit lang immer mal wieder mit, aber hier kann ich denke ich mal was beitragen zum Thema HUK und rechtlicher Situation:

Zunächst persönliche Erfahrung mit der HUK:
Bisher hatte ich zwei Unfälle im Regen on track, bei denen mir das Talent ausgegangen ist:  2022 auf der NOS (Touris) und 2023 am Salzburgring bei einem Trackday. NOS waren knapp 10k Kasko und ca. 2k Haftpflicht. Salzburgring wirtschaftlicher Totalschaden knapp 40k Kasko und ca. 9k Haftpflicht plus ca. 2k aus dem Schutzbrief (Fahrzeugtransport und Mietwagen über die Grenze).  In beiden Fällen hat die HUK anstandslos gezahlt und die Werkstätten hatten innerhalb weniger Tage ihr Geld. Bei den beiden Haftpflichtrechnungen war klar ersichtlich, dass es Richtung Motorsport geht (einmal das rote Nürburgring-Logo und einmal am Salzburgring hieß der Empfänger schon "XXXX Trackdays", wobei ich aber darum gebeten habe in der Rechnung "Fahrsicherheitstraining" im Betreff zu nennen). Und das alles auch trotz dessen, dass einiges im Fahrzeugschein steht inkl. der Leistungssteigerung. Der liegt der Versicherung auch immer in der aktuellen Fassung vor, weil ich nach jeder Änderung frage, ob der Versicherungsschutz damit noch besteht. Das sehe ich als weiteren Vorteil der HUK: Meines Wissens nach werden alle technischen Änderungen, die eingetragen sind, ohne Beitragserhöhung akzeptiert.
Insgesamt kann ich also nur Positives berichten. Auch die Hotline ist im Vergleich anderen Versicherern m.E. deutlich besser zu erreichen und die Sachbearbeiter sind kompetent. Außerdem hatte ich den Eindruck, dass diese selbst Freigaben erteilen können oder zumindest positiv beeinflussen können. 

 

Zur rechtlichen Situation meine Einschätzung:
Was neue AKG angeht: Die AKB sind wie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) zu behandeln. D.h. insb. im Verbraucher- / Unternehmerverhältnis unterliegen diese einer strengen rechtlichen Prüfung (sog. AGB Kontrolle). Der Verbraucherschutz ist Kerngedanke der AGB Paragraphen im BGB und führt dazu, dass bei Ungenauigkeiten oder strittigen Klauseln von den Gerichten regelmäßig zu Lasten des Herausgebers entschieden wird. Zunächst halte ich es mal für ein starkes Argument die Schreiben / schriftlichen Bestätigungen als individualvertragliche Regelung auszulegen, insb., aber nicht unbedingt, wenn darin kein unmittelbarer Bezug zu den AKB genommen wird (ist bspw. bei mir so, bei MCK oben wird zumindest indirekt Bezug genommen). Individualvertraglich geht dann immer den AGB vor. Selbst wenn ein Gericht das dann nicht so sieht, gibt es weitere Probleme, die starke Argumente bilden können, z.B. Stichwort unerwartete Klausel oder auch das Zugangsproblem (einfacher Brief bzw. ohne Einschreiben ist der Nachweis schwierig und auch bei Zurverfügungstellung in einem Online-Portal sehr ungünstig aus Versicherersicht). 

Das Problem des Erlöschens der Betriebserlaubnis bleibt, aber auch hier würde ich nicht zwingend Game Over sehen. Im nachgewiesenen Fall ist es natürlich eine Vertragsverletzung, aber diese muss auch schwerwiegend sein bzw. Schaden für den Versicherer bedeuten. D.h. eine Kausalität zwischen dem verbotenen Bauteil und dem Unfall muss der Versicherer bzw. sein Sachverständiger schon herstellen (und nicht nur irgendwie hypothetisch in den Raum werfen). Dazu sei auch gesagt, dass man auch eigene Sachverständige vorbringen kann, die einseitige Darstellungen von Seiten des Versicherungs-Sachverständigen dann richtigstellen können - auch im Nachhinein anhand von Unfallwagen / Bildern / Dashcam. Am Ende würde ich persönlich gerade bei hohen Schäden den Gerichtsweg nicht scheuen, wobei man beim Anwalt dann nicht sparen sollte, da z.B. Anwälte von Rechtsschutzversicherern oft einfach nicht die Zeit haben gut zu vertreten. 

Noch ein paar Tipps im Umgang mit der Versicherung basierend auf meinen Erfahrungen:
Meine Vermutung ist, dass die Schadensabteilung am Frontend (d.h. Sachbearbeiter und ihre Teamleiter) kundenorientiert und oft gnädig sind. Nur wenn sie Pflichtverletzungen vermuten oder ihnen "etwas krumm" vorkommt, geben sie den Fall an die Clearing-Stelle bzw. Rechtsstelle. Die haben dann die harten Bandagen an und kommunizieren nur postalisch (oft in Standardschreiben und Aufzählung irgendwelcher Urteile die tlw. gar nichts mit dem Fall zu tun haben). Ab dem Zeitpunkt ist dann jegliche Kommunikation mit dem Frontend per Mail oder Telefon zwecklos, weil die nichts machen dürfen. Da wird dann alles probiert, auch in Richtung Einschüchterung und/oder dass die Leute auch keine Lust mehr haben und selbst zahlen. Kann mich hier aber auch komplett irren und die Prozesse sind ganz anders, wäre für mich aber plausibel. 
Daher meine Tipps:
- Ich würde die Regulierung / Kontakt mit der Versicherung immer vollständig selbst übernehmen. Die Werkstatt bekommt ganz am Ende nur ihre Schadennummer, damit sie abrechnen kann. Das gibt einem die Möglichkeit extra freundlich zu sein und das Ganze in die richtigen Bahnen zu lenken. Hier die richtigen Schlagworte nennen ("Ich war dort bei einem Fahrsicherheitstraining, um im Straßenverkehr sicher zu fahren" / "ich bin gerade im Urlaub in der Eifel und da ist jetzt was Schlimmes passiert.." / "mein Auto ist gerutscht und ich bin von der Straße abgekommen in die Leitplanke", etc.). Das darf natürlich nicht der Unwahrheit entsprechen, aber das setzt den richtigen Rahmen.
- Früh morgens bei den Versicherungen anrufen, z.B. 8:00 Uhr. Da sind die meiner Erfahrung nach noch gut drauf und haben den Kopf noch nicht so voll. 
- Haftpflichtrechnungen von der NOS / Trackday-Anbietern würde ich immer selbst vorstrecken und erst nach der Kaskoregulierung überhaupt einreichen (Haftpflichtschaden natürlich mit dem Kaskoschaden melden) - einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. 
- Den Gutachter-Termin mit der Werkstatt gut "planen" und vorbereitet sein. Zu dem Thema wurde schon was gesagt.
- Den Gutachter fragen, wann er das Gutachten voraussichtlich an die Versicherung schickt, danach öfter anrufen bei der Versicherung und ganz soft und freundlich Druck in Richtung Freigabe machen. Vielleicht seid ihr ja beruflich / familiär auf das Auto angewiesen, die Reparatur wird sowieso schon mehrere Wochen dauern und die Werkstatt kann die Teile vor Freigabe noch nicht bestellen, ob es noch Fragen gibt - die beantwortet Ihr gerne, etc. 
- Wenn ein schriftlicher Fragebogen o.ä. kommt und bei hohen Schadenssummen sollte man m.E. schon darüber nachdenken rechtlichen oder gutachterlichen Rat einzuholen. 

So, das wurde jetzt etwas länger, aber vielleicht hilft es dem ein oder anderen.

Philip



 

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vor 35 Minuten schrieb philjib:

Grüß Euch - müsste mein erster Post sein. Lese schon eine Zeit lang immer mal wieder mit, aber hier kann ich denke ich mal was beitragen zum Thema HUK und rechtlicher Situation:
...

Philip

Danke für die Tipps. :100_pray:

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