Traumwagen

Versicherung für das Tracktool

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vor 3 Stunden schrieb MCK:

Stimmt. Die hätten in die AP-Anlage Beläge vom Polo mit ECE stecken können. Wäre niemals aufgefallen ;-)

Aber hast schon Recht, einige Dinge kann man evtl. noch gerade biegen. 

Die AP Anlage muss ja mit irgendwelchen Belägen eingetragen werden, wenn das ganze sauber läuft müssen doch zu mindestens diese auch legal sein sonst wäre die ganze Eintragung der Anlage doch hinfällig. 
Während dem Schreiben erkenne ich selbst die Henne/Ei Thematik bei dem ganze. :4_joy:

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vor 13 Stunden schrieb philjib:

Grüß Euch - müsste mein erster Post sein. Lese schon eine Zeit lang immer mal wieder mit, aber hier kann ich denke ich mal was beitragen zum Thema HUK und rechtlicher Situation:

Zunächst persönliche Erfahrung mit der HUK:
Bisher hatte ich zwei Unfälle im Regen on track, bei denen mir das Talent ausgegangen ist [...]

Zur rechtlichen Situation meine Einschätzung:
Was neue AKG angeht [...]


So, das wurde jetzt etwas länger, aber vielleicht hilft es dem ein oder anderen.

Philip

Besten Dank Philip.

Deine persönlichen Erfahrungen bei der HUK kann ich mit 3 anderen Versicherungen (Zürich, DAdirekt, Generali) bestätigen. 3 Kasko-Schäden NoS (2 x mit Haftpflicht), davon 2 mal Totalschaden, jeweils unproblematische Regulierung. Und zwar jedes Mal trotz Bremsbelägen, die nicht eintragungsfähig sind (PFC, Endless). Da sie aber in allen Fällen nicht unfallverursachend sein konnten, null Problem.

Und auch was die rechtliche Situation mit den AVB/AKB allgemein angeht, habe ich meine Meinung schon oft geschrieben. Sie deckt sich ebenfalls mit Deiner.

LG, Markus

Edited by Maody66
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@philjib@Maody66,

sehe ich genauso. Das war das was ich in meinem Post meinte das man seinen Versicherungsmensch am besten persönlich kennen sollte...die Sache selber in die Hand nehmen, nicht der Werkststt überlassen...freundlich sein "wie man in den Wald reinruft...."

Hatte bei meinem Treffer auf dem Ring keinerlei Probleme...Versicherungsmensch angerufen, Sachlage geschildert....Gutachter kam sich das Fahrzeug ansehen (hat weder nach Belägen etc. geschaut) ....

Danach wurde anstandslos gezahlt....

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Es wird (wenige Ausnahmen) kein Schutz für Haftpflicht-Schäden gegenüber anderen Fahrzeugen ohne Zusatzversicherung geben.

Vollkasko ist davon nicht „unbedingt“ betroffen.

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Ich denke man sollte individuell bei seinem Versicherer nachfragen. Habe letzte Woche von meinem Versicherungsmensch schriftlich bestätigt bekommen das Haftpflicht und Vollkasko auch 2025 weiter bei Touris und Trackdayveranstaltungen versichert ist (natürlich wie immer mit der Höchstgeschwindigkeit/Zeitnahme Klausel die aber ja schon seit ewig besteht)

Edited by Guku47

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vor 1 Stunde schrieb Guku47:

Ich denke man sollte individuell bei seinem Versicherer nachfragen. Habe letzte Woche von meinem Versicherungsmensch schriftlich bestätigt bekommen das Haftpflicht und Vollkasko auch 2025 weiter bei Touris und Trackdayveranstaltungen versichert ist (natürlich wie immer mit der Höchstgeschwindigkeit/Zeitnahme Klausel die aber ja schon seit ewig besteht)

Welcher Versicherer ist das?

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Bitte nicht falsch verstehen... aber ich bin gebeten worden damit nicht "hausieren" zu gehen, von daher respektiere ich das und werde den Versicherer nicht nennen. Ich wollte lediglich zeigen das die Versicherungen individuell doch die Möglichkeit haben dies zu tun und das es noch Versicherungen gibt ,die dieses machen. Habe im Bekanntenkreis selbiges gehört. Als Tipp, es ist kein Onlineversicherer und es ist eine relativ große Versicherung...

Ich würde einfach mal (wenn deine Versicherung nicht mit sich reden lässt)..bei den größeren anrufen und die Lage schildern.

Was ich ehrlicherweise sagen muss, hatte ich aber weiter oben schon geschrieben, ist das mein Ringtool nur ca 20000 Euro mit Umbauten wert ist....also für die Versicherung zumindest bei einem Vollkasko Schaden "peanuts"...zudem kommt hinzu das wir dort noch jede Menge andere Versicherungen haben.

Ich denke es wird individuell nach Wert des Fahrzeuges, hat man noch andere Versicherungen dort etc. etc. entschieden...

Edited by Guku47
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vor 17 Stunden schrieb quattro3.2:

Es wird (wenige Ausnahmen) kein Schutz für Haftpflicht-Schäden gegenüber anderen Fahrzeugen ohne Zusatzversicherung geben.

Vollkasko ist davon nicht „unbedingt“ betroffen.

Wie kommst Du denn auf so eine Aussage?

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Der vollständigerhalber, die Genrali schließt Touristenfahrten auch schon länger aus, nun haben sie das
ganze noch etwas ausgebaut.
Auch wenn ich bei dem Verein nicht mehr bin, aber Sonderkündigungsrecht gibt es auch hier nicht, warum auch :4_joy:

Alles in allem eine ungute Sache, wie ich finde.
Mir fehlt zwar der Einblick, aber der Nürburgring scheint auch nicht viel Gegenwehr zu zeigen.
Zumal des doch eine Gafahr für eine gute Einnahmequelle darstellt,
wenn immer mehr Leute von der komplizierten Versicherungslage abgeschreckt werden.

2025-01-08_VSNR_.pdf

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Also ich habe gerade vor einer Woche eine schriftlich Bestätigung auf offiziellem Papier von meiner Versicherung ( R+V) bekommen! Touristenfahrten und Fahrtrainings auf der NS und Rennstrecken sind mitversichert ! Nicht versichert sind offizielle Zeitnahme oder erreichen von Höchstgeschwindigkeit als Voraussetzung und offiz. Rennveranstaltungen. 

Edited by Boesi
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vor 8 Stunden schrieb Boesi:

Also ich habe gerade vor einer Woche eine schriftlich Bestätigung auf offiziellem Papier von meiner Versicherung ( R+V) bekommen! Touristenfahrten und Fahrtrainings auf der NS und Rennstrecken sind mitversichert ! Nicht versichert sind offizielle Zeitnahme oder erreichen von Höchstgeschwindigkeit als Voraussetzung und offiz. Rennveranstaltungen. 

Same here 

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Ich habe ebenfalls eine Bestätigung bekommen.

Das Problem ist halt, dass viele sich das so nicht geben lassen und dann wird’s halt leerer.

Hoffentlich ….

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Also ich fürchte mit weniger Verkehr dürfen wir nicht rechnen. 99% der Problemfahrer waren eh schon immer komplett ohne Versicherungsschutz unterwegs.

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Meine Allianz hat keine Bestätigung gegeben, sondern eine klare Absage. Damit ist es für uns leider erstmal durch. Und die Motorsporthaftpflichtversicherung SRC widerspricht sich ja selbst in ihren Bedingungen zwischen Versicherunsschein vom Makler und den Zusatzbedingungen. Und wir wollen nicht die ersten sein, die es durchklagen.
 

Ein anderer Bekannter hat von der Würtembergischen eine sehr interessante Bestätigung bekommen: Er darf fahren, hat auch Schutz, aber eine SB von 5.000 €. Und im Kleingedruckten steht dann, daß er, wenn er fährt eine Obliegenheitsverletzung der AKB begeht und die 5.000 € Regress sind. Obliegenheitsverletzung = grob fahrlässiges Handeln.

Find ich tatsächlich eine sehr zweifelhafte Bestätigung....

 

WhatsApp Bild 2025-01-09 um 12.59.37_26f344cf.jpg

Edited by camarogirl76

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vor einer Stunde schrieb m1nicer40i:

Also ich fürchte mit weniger Verkehr dürfen wir nicht rechnen. 99% der Problemfahrer waren eh schon immer komplett ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Stimmt zu 100% !!!!

auch weiter werden die ganzen Irren auf der Schleife sein 

 

@camarogirl76

Da rate ich dir dringend eine andere Versicherung zu suchen

 

Edited by Boesi

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vor 7 Stunden schrieb camarogirl76:

Meine Allianz hat keine Bestätigung gegeben, sondern eine klare Absage. Damit ist es für uns leider erstmal durch. Und die Motorsporthaftpflichtversicherung SRC widerspricht sich ja selbst in ihren Bedingungen zwischen Versicherunsschein vom Makler und den Zusatzbedingungen. Und wir wollen nicht die ersten sein, die es durchklagen.
 

Ein anderer Bekannter hat von der Würtembergischen eine sehr interessante Bestätigung bekommen: Er darf fahren, hat auch Schutz, aber eine SB von 5.000 €. Und im Kleingedruckten steht dann, daß er, wenn er fährt eine Obliegenheitsverletzung der AKB begeht und die 5.000 € Regress sind. Obliegenheitsverletzung = grob fahrlässiges Handeln.

Find ich tatsächlich eine sehr zweifelhafte Bestätigung....

 

WhatsApp Bild 2025-01-09 um 12.59.37_26f344cf.jpg

Wende dich mal an den David Schröder, Züroch Versicherung in Bonn.

Er kann dir weiterhelfen.

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Wie beurteilt Ihr jetzt den aktuellen Stand der Abdeckung bei Trackdays? Einige Veranstalter führen seit diesem Jahr eine Motorsport Haftpflicht ein (die aber wohl nur Schäden an der Rennstrecke und Personal abdeckt). D.h. Bei diesen Trackdays könnten, falls die KFZ Versicherung Wind davon bekommt, dass der Veranstalter eine Motorsporthaftpflicht durchsetzt, die Leute mit Neuverträgen mit max €5000 bei der Haftpflicht dabei sein und bei VK komplett leer ausgehen. Obwohl die eigentlich theoretisch versichert sein müssten (Fahrsicherheitstraining, keine Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ecc.)
Interessant ist auch, wann für mich mit einem Altvertrag die neuen AVB gelten würden.

Edited by Tubedruecker
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Ich hatte dazu gestern noch Kontakt zum Pistenclub:

Die planen nicht einen gegenseitigen Teilnehmer Haftungsverzicht einzuführen, auch nicht in der Race Gruppe! Ich habe dazu sogar schriftlich, dass die Teilnehmer Haftung sich nicht zwischen den Gruppen unterscheidet!

Ich wurde auf eine mögliche Motorsport Haftpflicht verwiesen, kostet angeblich 330€ für 100.000€ Schäden gemäß dem Infoblatt - was die wirkliche Police ist weiß ich nicht.

Für mich bleibt das weiterhin ein absolutes Unding, denn sehr viele Autos bei Trackdays sind weit aus teurer als 100.000€, bzw. bei mehreren Unfällen durch Betriebsmittel sowieso, und meiner Interpretation nach bin ich im Fall der Fälle mit den Prozesskosten und Problemen doch wieder alleine - von einer Rechtsunterstützung habe ich zu dieser Motorsport Haftpflicht nichts gelesen.

Für mich bleibt es weiterhin das folgende Problem:

"Kleiner" E36 BMW M3 Fahrer kollidiert unschuldig mit Geschäftsführer Klaus und seinem Manthey GT3 RS - beide beschuldigen sich gegenseitig. Geschäftsführer Klaus hat umfassende finanzielle Mittel, beauftragt etliche Sachverständige und Gutachter, und zerstört den BMW M3 Fahrer mit Pauken & Trompeten vor Gericht. Der "kleine" BMW Fahrer ist dann finanziell ruiniert, zahlt einen zerstörten GT3RS, seinen Schaden, und einen riesen Prozess... sorry aber ich kann die Trackday Anbieter da nicht verstehen, warum man so etwas nicht einfach direkt mit einem Teilnehmer Verzicht untereinander unterbindet. Bei Motorrad Trackdays Gang und Gebe.

Edited by Ahoessler
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Bei RaceInc gibt es eine entsprechende Motorsport-Haftplicht die von den Deckungssummen der neuen EU Richtlinie angepasst ist.

Deckung  Personenschäden 7,5 Mio Euro

Deckung Sachschäden 1,3 Mio Euro

Deckung Teilnehmer untereinander 400 000,- Euro

Deckung Vermögensschäden 50000,- Euro

Das dürfte für 99,9% aller Fälle ausreichen

Jahresbetrag ist allerdings 600,- Euro

Dafür ist die Motorsport-Haftplicht Personenbezogen. Sie gilt also für alle Fahrzeuge die genutzt werden.

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Das wäre natürlich bei den Deckungssummen finanziell eine andere Geschichte, auch wenn man wohl trotzdem den Prozesstheater hätte.
Gibt es dazu von Raceinc irgendwo eine Info?
Ich finde weiterhin nur:
"Motorsporthaftpflicht Versicherungssummen:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Ver-
sicherungsjahres beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Versicherungs-
summen je Schadenereignis.
EUR 500.000,-- Personenschäden je Ereignis
EUR 150.000,-- max. für die einzelne Person
EUR 100.000,-- Sachschäden (An fremden Fahrzeugen)
EUR 20.000,-- Vermögensschäden"

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Hier der Auszug von der Mail von "Raceinc". 

-------------
Hier handelt es sich um eine Jahresversicherung, die für alle Trackdays, Fahrerlehrgänge und Rennen eine Jahres gilt ( mit allen Autos die man fährt ) und vor allem für Personen und Sachschäden gilt inkl. Schäden an fremden Autos auf der Strecke.

Leitplankenschäden sind auch noch mit 3.500 Euro und 50 % SB mitversichert.

Ansonsten gibt es keine SB bei dem Vertrag.
------------

Gruß, Thomas

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Das ist schön, was Versicherungsmakler euch schreiben. Der Versicherungsschein sieht toll aus mit der Übernahme der Schäden untereinander. Unter dem Antrag steht dann aber, daß die Bedingungen von der SRC (das ist nämlich die eigentliche Versicherung) Vertragsbestandteil werden.

In diesen Bedingungen steht zu allererst, daß die Versicherung nur greift, wenn ein Haftungsverzicht unterschrieben wird (dieser gilt dann auch untereinander, weil nicht genauer definiert).

In den Bedingungen der SRC 06/2017 steht dann bei Teil B - Ziffer 10 Ausschlüsse - 10.8.1 "Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden, die der Versicherungsnehmer, durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht."

Der Versicherungsschein des Maklers widerspricht sich also mit den Bedingungen des eigentlichen Versicherers. Und dies haben wir durch einen Anwalt für Versicherungsrecht auch bestätigt bekommen. Die Meinung war: Finger weg, eigenes Risiko.

Der Pistenclub z. B. (bei dem wir ja auch Mitglied sind) kann also gar nicht den Haftungsverzicht ausschließen, weil die Motorsporthaftpflicht diesen schon fordert. Die rechtliche Situation ist also alles andere als eindeutig.

Es wird Leute geben, denen ist es egal und Leute die werden vorsichtig sein.

Selbst wenn man für sich dann doch eine Lösung hat, ist unklar, ob der, der einem vielleicht reinfährt, einen "richtigen" Versicherungsschutz genießt.

Wir haben für uns entschieden, nicht diejenigen sein zu wollen, die das durchklagen....

Fazit: Wenn ein Anwalt, der selbst aktiv zig Trackdays im Jahr gefahren ist, jetzt erstmal aufhört, finde ich, sagt das viel auf.

Macht euch eure Gedanken dazu.

@Ahoessler@Yellowstang

Edited by camarogirl76
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Sind da nicht auch die Veranstalter in der Pflicht?

Ich meine wenn auf einem Trackdack auf der Nordschleife quasi kein Versicherungsschutz besteht, muss das doch irgendwie deklariert werden. 

Bzw. dann könnten wir uns ja alle den Tüv und die Zulassung sparen und ohne Versicherung fahren... (nicht dass ich das machen wöllte, aber es kommt dann doch aufs Gleiche raus)

Edited by Borsti_M390

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Warum lasst ihr euch nicht einfach genau bestätigen was geht und was nicht. Ich mache das nur so. 
Wenn es schriftlich auf dem offiz. Kopfbogen der Versicherung steht und unterzeichnet ist, kommt die Versicherung laut unseres Firmenanwaltes da so gut wie nie raus. 
Da wird jedes Gericht bestätigen,  dass bindend ist , was dem Versicherungsnehmer schriftlich bestätig worden ist. 
 

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