Traumwagen

Versicherung für das Tracktool

248 Beiträge in diesem Thema

Kennt jemand zufälligerweise eine Versicherung aus der Schweiz, welche eine Tracktool Versicherung anbietet oder immerhin Trackdays beinhaltet?
Wir suchen nun schon länger aber bisher werden gerade Mal die Übungsfahrten für die Führerscheinprüfung gedeckt und einige Fahrtrainings des TCS (CH-ADAC).

Möglicherweise kennt hier ja jemand eine Lösung dafür oder eine Tages Trackday Versicherung :12_slight_smile:

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1 hour ago, Seventyeight said:

https://www.tsm.ch/de/kontakt/

 Ich hatte meinen Rennwagen eine Saison über TSM versichert.

Habe ich mir mal angeschaut, habe mal eine E-Mail gesendet, da bei dem Tool für die "Preisberechnung" der folgende Abschnitt drinnen ist:AGB.jpg
Meiner Meinung nach geht das gar nicht, dass ich da nicht einmal als erstes eine unverbindliche Offerte anfragen kann.

Darf ich Fragen was Du pro Trackday bezahlst?

  

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Ich kann dir den genauen Betrag leider nicht mehr sagen.

Kommt halt drauf an was dein Auto wert ist und vor allem welchen Betrag du versichert haben möchtest.
Wir hatten z.B. nie den kompletten Wert versichert, da man sich ja mit deutlich weniger Geld ein neues Auto aufbauen kann.
(ausser der Hobel brennt komplett aus)

Kann mir vorstellen, dass ein normaler Trackday sicher einfacher und günstiger zu versichern ist als die Teilnahme an einem Rennen (da ist z.B. die NOS unbezahlbar).

Ansonsten kannst du auch mal bei trackdayversicherung.de anfragen, die versichern auch Schweizer.

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Am 04/08/2021 um 12:19 schrieb Boesi:

Da geht es nicht um den Unterschied von 5W50 zu 15W50 sondern um das V300 !!
Das V300 Ist ein reines Rennsportöl welches einen extrem hohen Esteranteil hat.
Es ist ein hervorragendes Öl mit extrem hoher Temperaturbeständigkeit für den Track, muss aber ständig gewechselt werden.
Es hat keinerlei Longlife Fähigkeiten.

Im Übrigen ist das 15W50 für moderne Motoren einfach schon zu dickflüssig. 
Moderne Motoren mit so genauen und kleinen Fertigungstoleranzen wie der N55 oder S55 laufen mit maximal 40er Öl perfekt. 
Das trifft eigentlich für alle hochmodernen Motoren zu..... Oder warum gibt z.b. Porsche maximal 40er Öl für ihre GT3 und 2 Modelle frei
Ich glaube sogar das ist für alle laufenden Porsche Modelle so . 

 

 

N54 und 15w50 ist halt für Hardcore Trackday schon sinnvoll, der Motor hat nicht neueste Lagerspiele wie ein S55 und ich brauche eine Suppe die bei andauernden 130 Grad über 40-50 Minuten optimal performed.

Motul sagt das diese Öl bei den Temps genau richtig ist, da es dann so viskos ist wie ein 40er bei sagen wir mal 115 grad, der Unterschied ist nicht so gross...

und wichtig, 5w50 und 15w50 ist das 50 nicht gleich, kommt am Ende auf den Hersteller und die Zusammenstellung drauf an...  Ich meine das ein 5w50 Mobil 1 (was perfekt für alltag und ab und an track ist beim N54) immer noch dünner ist als ein 5 oder 10w40 v300 Motul Öl...


Ist aber eh glaubensfrage am Ende, bei meinem Einsatz mache ich nur das gröbste rein und das ist halt unter anderem das V300 Zeugs. 40 passt nicht und es gibt kein 5/10w50   daher halt 15w50...

 

 

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Millers Nanodrive 10W60 kann ich sehr empfehlen.

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vor 11 Stunden schrieb Fox906bg:

Millers Nanodrive 10W60 kann ich sehr empfehlen.

Millers ist ein guter Stoff.... Das 10W60 habe ich zu Zeiten meines  Mitsu Evo 10Mr  immer gefahren. War ich top mit zufrieden. 

bearbeitet von Boesi
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On 6.8.2021 at 7:07 AM, Seventyeight said:

Ich kann dir den genauen Betrag leider nicht mehr sagen.

Kommt halt drauf an was dein Auto wert ist und vor allem welchen Betrag du versichert haben möchtest.
Wir hatten z.B. nie den kompletten Wert versichert, da man sich ja mit deutlich weniger Geld ein neues Auto aufbauen kann.
(ausser der Hobel brennt komplett aus)

Kann mir vorstellen, dass ein normaler Trackday sicher einfacher und günstiger zu versichern ist als die Teilnahme an einem Rennen (da ist z.B. die NOS unbezahlbar).

Ansonsten kannst du auch mal bei trackdayversicherung.de anfragen, die versichern auch Schweizer.

Habe es leider zu spät gesehen, der TCR hat den Trackday aber perfekt überstanden :12_slight_smile::1331_v_tone2:

Habe vom schweizer Anbieter nie was gehört, nicht so die feine Art.
Werde wohl für den nächsten Trackday bei trackdayversicherung.de schauen.

Vielen herzlichen Dank! :1310_thumbsup_tone1::12_slight_smile:

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Um hier mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren.

Habe mich die Tage intensiv mit den Bedinungen vieler Versicherer in Deutschland beschäftigt, da ich demnächst einen Neuvertrag für mein Kfz abschließen muss und Fahrten auf einer Rennstrecke nicht komplett ausgeschlossen haben möchte.

Deshalb hier eine aktuelle Liste Stand März/April 2022 für Neuverträge.

Habt ihr einen älteren Vertrag, gelten die Bedingungen zu denen ihr abgeschlossen habt. Eure geltenden Bedinungen hat euch eure Versicherung damals zum Vertrag dazu gegeben.

Es geht hier nur um normale Verträge, nicht speziell Oldtimer/Youngtimer. Dort können die Bedingungen abweichen!

 

V - bedeutet es sind nur Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit in den Bedinungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Passage mit "alle Rennstrecken/Touristenfahrten/abgesperrte Strecken" ist in den Bedingungen nicht enthalten.

? - noch in Klärung

X - in den Bedingungen sind eindeutig alle Fahrten auf aktuellen/ehemaligen Rennstrecken/abgesperrten Strecken/Touristenfahrten vom Versicherungsschutz ausgenommen

V
Barmenia
Barmenia(Direkt)
DBV
Gothaer
Itzehoer
Kravag
LVM
HUK
HUK24
R+V
R+V 24
Signal Iduna (AKB per Mail bekommen, Tourifahrten sind nicht ausgeschlossen)
VRK (AKB schriftlich per Post bekommen, Tourifahrten sind nicht ausgeschlossen)
Zurich Agentur David Schroeder  => siehe hier

?
AXA (mehrfach telefonisch Kontakt und um Zusendung der AVB gebeten, aber keine Reaktion; Kontaktformular gesendet, warte auf Antwort)
Generali (Kontaktformular gesendet, warte auf Antwort)
VHV - in den aktuellen AKB sind Tourifahrten nicht ausgeschlossen, mir wurde zusammen mit dem Angebot aber schriftlich (ohne vorherige Nachfrage) mitgeteilt, dass alle Fahrten auf Rennstrecken nicht abgedeckt sind. Vielleicht Einzelfall?
 

X
ADAC
AdmiralDirekt
Allianz
Alte Leipziger
Bavaria(Direkt)
BGV
Concordia ("jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen Motorsportrennstrecken" nicht versichert)
CosmosDirekt
DA Direkt
Debeka (Touristenfahrten auf öffentlichen Rennstrecken ausgeschlossen)
DEVK
Dialog
Die Bayrische (seit 2020, 2019 gings noch)
Die Continentale
Ergo
HanseMerkur
HDI
Mecklenburgische
OCC
Provinzial
Sparkasse Direkt
Verti
VGH
Württembergische
WWK

Gruß,

Thomas

bearbeitet von Mot
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Man sollte beim Blick in die AKB auch auf die Höhe der Entschädigung für Tuning und Verbesserungen oder einen entsprechenden Ausschluss achten. 

Als Beispiel aus der Liste oben, bezahlt die VHV z. B. im Schadensfall nicht dafür.

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vor 3 Minuten schrieb Frittiersalon:

Man sollte beim Blick in die AKB auch auf die Höhe der Entschädigung für Tuning und Verbesserungen oder einen entsprechenden Ausschluss achten. 

Als Beispiel aus der Liste oben, bezahlt die VHV z. B. im Schadensfall nicht dafür.

Ja, auch nicht zu verachten.
Wobei man dies bei größeren Umbauten ggf. über ein Wertgutachten regeln kann und entsprechend mehr Beitrag bezahlt.

Gibt aber auch Versicherungen die keine Gutachten akzeptieren wollen und einem dann nahe legen zu wechseln.

Mich wollte z.B. die HUK damals nicht mehr haben, nachdem sie das Gutachten gesehen hatten. Also sehr individuell unterschiedlich alles.

bearbeitet von Mot

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vor 5 Stunden schrieb Mot:

Concordia ("jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen Motorsportrennstrecken" nicht versichert)

Oh, da bin ich ja mal auf das "Beratungsgespräch" der Concordia nächste Woche gespannt. Hatte dem Anrufer schon gesagt, dass der Wagen Umbauten enthält und auf Rennstrecken bewegt wird. Der Versicherungsmakler will trotzdem mit mir sprechen.. :4_joy:

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vor 1 Stunde schrieb shinin:

Oh, da bin ich ja mal auf das "Beratungsgespräch" der Concordia nächste Woche gespannt. Hatte dem Anrufer schon gesagt, dass der Wagen Umbauten enthält und auf Rennstrecken bewegt wird. Der Versicherungsmakler will trotzdem mit mir sprechen.. :4_joy:

Glaube von der Concordia hatte ich nur alte AVB gefunden. Könnte natürlich sein, dass sie den Passus wieder entfernt haben oder der Berater noch andere Möglichkeiten hat.

Ich bin gespannt auf das Gespräch Montag mit der Zurich, weil die das auch in den Bedingungen haben, aber der David Schröder meinte es würde noch gehen. Wenn er mir das schriftlich gibt, hätte ich da auch kein Problem damit.

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Wie bindend sind denn irgendwelche Aussagen eines Maklers, wenn in den AKB was anderes steht?

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Wer sich auf Aussagen eines Versicherungsmaklers verlässt ist verlassen - erst Recht wenn es um so viel Geld geht und die Aussagen nicht übereinstimmen mit denen die in den Vertragsbedingungen stehen.

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Hallo Zusammen!

Habt ihr einen älteren Vertrag, gelten die Bedingungen zu denen ihr abgeschlossen habt. Eure geltenden Bedinungen hat euch eure Versicherung damals zum Vertrag dazu gegeben.

Ist das eine allgemein gültige Tatsache? Sprich das Änderungen in den Versicherungsbedingungen bei bestehenden Verträgen nichtig sind? Also werden Rennstrecke im Nachhinein ausgeschlossen im Kleingedruckten gelten weiterhin die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? 

Das ist gut zu wissen!

Grüße

 

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vor 11 Stunden schrieb r20832:

Wie bindend sind denn irgendwelche Aussagen eines Maklers, wenn in den AKB was anderes steht?

Absolut nicht bindend! Vorsicht, mein Freund. Bindend sind die Dir mit der Unterzeichnung des Vertrags ausgehändigten AVB.

bearbeitet von Maody66
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vor 5 Stunden schrieb Max:

Hallo Zusammen!

Habt ihr einen älteren Vertrag, gelten die Bedingungen zu denen ihr abgeschlossen habt. Eure geltenden Bedinungen hat euch eure Versicherung damals zum Vertrag dazu gegeben.

Ist das eine allgemein gültige Tatsache? Sprich das Änderungen in den Versicherungsbedingungen bei bestehenden Verträgen nichtig sind? Also werden Rennstrecke im Nachhinein ausgeschlossen im Kleingedruckten gelten weiterhin die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? 

Das ist gut zu wissen!

Grüße

 

Absolut richtig. Gilt genau so.

bearbeitet von Maody66
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Genau, ausser seitens der Versicherung kommt eine Aktualisierung der Vertragsbedingungen ins Haus, welche zu unterzeichnen ist. Da muss man dann aufpassen.

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vor 2 Stunden schrieb Maody66:

Absolut nicht bindend! Vorsicht, mein Freund. Bindend sind die Dir mit der Unterzeichnung des Vertrags ausgehändigten AVB.

Meinerseits war das auch eher eine rhetorische Frage, weil ja hier mit einem Makler Rücksprache gehalten werden soll, wo die AKBs etwas ausschließen. 

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vor 3 Minuten schrieb r20832:

Meinerseits war das auch eher eine rhetorische Frage, weil ja hier mit einem Makler Rücksprache gehalten werden soll, wo die AKBs etwas ausschließen. 

Da steht allerdings dabei, dass es um schriftliche Rücksprache geht.

Ist halt die Frage wie diese aussieht und ob dann der Makler haftet, wenn er wissentlich Verträge macht die gegen die AVB gehen?

Vielleicht händigt er aber auch andere AVB aus, als die die online zugänglich sind.

Ich werde in jedem Fall berichten.

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Am Ende zählt das unterfertigte Dokument. Was ein Makler irgendwann mal zugesagt hat, lässt sich hinterher nicht beweisen und ist dementsprechend einen feuchten Furz wert, sorry für meine Ausdrucksweise.:10_wink:

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vor 3 Minuten schrieb Fox906bg:

Am Ende zählt das unterfertigte Dokument. Was ein Makler irgendwann mal zugesagt hat, lässt sich hinterher nicht beweisen und ist dementsprechend einen feuchten Furz wert, sorry für meine Ausdrucksweise.:10_wink:

Natürlich lassen sich schriftliche Aussagen im nachhinein beweisen. Nicht umsonst steht oben in dem Beitrag "schriftlich gibt".

Glaube aber nicht, dass ein Makler der was auf sich hält, einem das Gegenteil der AVBs schriftlich gibt.

Also abwarten was Montag kommt, anstatt hier weiter zu spekulieren.

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Am 1.4.2022 um 16:23 schrieb Frittiersalon:

Man sollte beim Blick in die AKB auch auf die Höhe der Entschädigung für Tuning und Verbesserungen oder einen entsprechenden Ausschluss achten. 

Als Beispiel aus der Liste oben, bezahlt die VHV z. B. im Schadensfall nicht dafür.

Das stimmt so nicht ganz.
Man sollte mit seiner Versicherung darüber sprechen was mitversichert ist. Ich z.b. habe alle meine Umbaumaßnahmen inkl Bremsanlage, Tuning, Fahrwerk usw....
gelistet und der Versicherung geschickt damit die ggf. einen Aufpreis berechnen werden. Habe eine Bestätigung bekommen dass ich keinen Aufpreis bei der Versicherung bezahlen muss . Das machen leider nur die wenigsten. 
Ich finde alles was 10K an Umbaukosten überschreitet sollte man der Versicherung zur Sicherheit melden um Stress aus dem Wege zu gehen. 
Wenn man nichts der Versicherung meldet muss man sich auch nicht wunder wenn es im Schadenfalle weniger Knete gibt. 

 

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Am 2.4.2022 um 23:48 schrieb Fox906bg:

Am Ende zählt das unterfertigte Dokument. Was ein Makler irgendwann mal zugesagt hat, lässt sich hinterher nicht beweisen und ist dementsprechend einen feuchten Furz wert, sorry für meine Ausdrucksweise.:10_wink:

Und dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen. 
Man muss sich einfach alles schriftlich bestätigen lassen. Ohne Zettel in der Hand bekommste in der Tat nen " feuchten Wurz " im Falle des Falles um mal @Fox906bgseine gut bürgerliche Ausdrucksweise   :25_money_mouth: :4_joy: zu benutzen. Ich lasse mir alles schriftlich bestätigen dann geht auch nichts schief. 

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