QL-Performance

Rechtliche Situation Versicherungsschutz auf Trackdays

86 Beiträge in diesem Thema

Hi!

Mag vielleicht etwas naiv klingen und vielleicht ist das Thema ja schon 25x durchgekaut worden,aber wie verhält es sich eigentlich,wenn ich bei einem Trackday (Für Fahrzeuge ohne Straßenzulassung, wie vor Kurzem z.B. in Meppen) einen Unfall baue,bei dem Fremdschaden (Personenschaden / Beschädigung des Tracks oder eines Fremdfahrzeuges) entsteht?

Bei einem zugelassenen Fahrzeug springt ja die Haftpflicht ein,aber bei einem reinen Trackfahrzeug?

Ist die eigene Privathaftpflicht (nicht die KFZ-Haftpflicht) zuständig?

Gerade bei Personenschäden können ja sehr hohe Kosten auf einen zukommen.

 

Mit besten Grüßen,

 

Martin

 

bearbeitet von QL-Performance

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Normalerweise unterschreibt man einen Haftungsverzicht. Die normale (nicht KFZ) Haftpflicht greift auf keinen Fall bei anderen KFZ Schäden. Gerade bei trackdays ohne Zulassung gehst du leer aus, es sei denn dein Gegner ist einsichtig und hat so Kohle rumfliegen, ansonsten muss deine Kasko ran. Wie das bei Personenschäden u nd der privaten Haftpflicht aussieht kann ich dir garnicht genau sagen

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Im Normalfall ist ja ein Haftungsausschluss zu unterschreiben, gerade wenn nicht zugelassene Fahrzeuge mit in der Gruppe fahren.
Bei genannten entfällt natürlich jegliche Leistung seitens einer Kfz-Haftpflicht, hierbei käme dann die Personen/Privathaftpflicht zum Tragen - sofern vorhanden.
Diese ist m.W. in D keine Pflichtversicherung, man möge mich korrigieren.

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Eine Privathaftpflicht ist in D nicht verpflichtend,aber natürlich sinnvoll.

Und eine Kasko bei einem Trackday? Vermutlich rechtlich nicht möglich bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Vor Allem könnte ich mir vorstellen,das die Versicherungen (Privathaftpflicht) solche Veranstaltungen (wie z.B. auch Hochrisiko-Sportarten) von ihrer Deckung ausschließen.

Die Streckenbetreiber / Trackdayveranstalter nehmen sich da ja eh komplett raus.

 

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Motorsportkasko gibt es natürlich, aber meist teuer und mit hohen Selbstbehalten.
Kommt halt immer drauf an, WAS man versichert.
Bei einem GT-Rennfahrzeug macht sowas natürlich Sinn, bei einem 10t€-Auto eher nicht.

Der Haftungsausschluss regelt die Situation bei Unfällen zwischen den Teilnehmern.
D.h., jeder zahlt am Ende quasi seinen eigenen Schaden, unabhängig von der Schuldfrage.
Ebenso erklärt man damit den Verzicht auf jegliche Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder Streckenbetreiber.

bearbeitet von Fox906bg
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vor 32 Minuten schrieb Fox906bg:

Der Haftungsausschluss regelt die Situation bei Unfällen zwischen den Teilnehmern.
D.h., jeder zahlt am Ende quasi seinen eigenen Schaden, unabhängig von der Schuldfrage.
Ebenso erklärt man damit den Verzicht auf jegliche Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder Streckenbetreiber.

Regelt der Haftungsausschluss nicht eher NUR den Ausschluß der Haftung gegenüber dem Veranstalter?

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Da muss man den jeweiligen Text genau lesen, es gibt Verzichtserklärungen ggü. dem Veranstalter und eben auch innerhalb der Teilnehmer.
Kommt auch immer auf die Art der Veranstaltung an bzw. ob nur straßenzugelassene Fahrzeuge teilnehmen dürfen etc.
Der Veranstalter nimmt sich aber grundsätzlich aus der Haftung raus, ja.

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Sollte man als Laie bzw. natürlich auch als Amateurfahrer genau drauf achten.

Ich war mir dessen auch nicht wirklich bewusst und sicherlich die meisten anderen Leute,die einfach mal nur ein paar Runden drehen wollen auch nicht.

Sachschäden kann man ja verschmerzen,aber Personenschäden können einen arm machen.

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vor einer Stunde schrieb Fox906bg:

Im Normalfall ist ja ein Haftungsausschluss zu unterschreiben, gerade wenn nicht zugelassene Fahrzeuge mit in der Gruppe fahren.
Bei genannten entfällt natürlich jegliche Leistung seitens einer Kfz-Haftpflicht, hierbei käme dann die Personen/Privathaftpflicht zum Tragen - sofern vorhanden.
Diese ist m.W. in D keine Pflichtversicherung, man möge mich korrigieren.

Das ist korrekt - es gibt jedoch Privathaftpflichtversicherungen die bei einem kleinen Aufschlag auch zahlen, sollte der Verursacher KEINE Privathaftpflicht haben.

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vor einer Stunde schrieb murdock:

Das ist korrekt - es gibt jedoch Privathaftpflichtversicherungen die bei einem kleinen Aufschlag auch zahlen, sollte der Verursacher KEINE Privathaftpflicht haben.

Wie - wenn ich keine Haftpflichtversicherung habe, dann zahlt die des Kontrahenten dessen eigenen Schaden, sofern er eine Haftpflichtversicherung mit dem beschriebenen kleinen Aufschlag hat????

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@margseirg
Nein, eine Haftpflicht deckt immer nur Schäden ab, die man am Eigentum oder Leib/Leben Dritter verursacht, aber nie eigene Schäden.

bearbeitet von Fox906bg
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vor 14 Minuten schrieb Fox906bg:

@margseirg
Nein, eine Haftpflicht deckt immer nur Schäden ab, die man am Eigentum oder Leib/Leben Dritter verursacht, aber nie eigene Schäden.

Eben - meinte ich ja, damit keine Mißverständnisse aufkommen.

Abgesehen davon - soweit ich Privathaftpflichtversicherungsbedingungen kenne, sind Risikokonstellationen, wie sie bei Trackdays entstehen, generell ausgeschlossen.

Ich habe bei der Haftpflicht und der Kasko eine schriftliche Zusatzvereinbarung, daß "Veranstaltungen, bei denen es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt", gedeckt sind. 

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Genau, Rennstreckenbesuche sind versicherungstechnisch immer ein heißes Thema.
Insbesondere, wenn die herkömmliche Kfz-Versicherung nicht zur Anwendung kommen kann, weil eben Fzg. ohne Zulassung usw.

Mit schriftlicher Zusage vor allem der Kaskoversicherung sollte das aber passen.

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vor 1 Stunde schrieb margseirg:

Ich habe bei der Haftpflicht und der Kasko eine schriftliche Zusatzvereinbarung, daß "Veranstaltungen, bei denen es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt", gedeckt sind. 

Genau das sollte man immer schriftlich haben. Eine mündliche Zusage eines Versicherungsfiddi ist null, null wert. 
Ich habe auch eine schriftliche Bestätigung von meiner Versicherung immer in meinem Auto im Handschuhfach liegen. 
Alles andere ist Mumpitz 

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Anzumerken (@Stefans post) ist allerdings, daß ohne Straßenzulassung nur eine Renn-haft- und -kasko bleibt.

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Am 24.8.2022 um 10:17 schrieb margseirg:

Wie - wenn ich keine Haftpflichtversicherung habe, dann zahlt die des Kontrahenten dessen eigenen Schaden, sofern er eine Haftpflichtversicherung mit dem beschriebenen kleinen Aufschlag hat????

Nein, einfaches Beispiel:

Wir gehen davon aus der Trackday ist STVO. Dich räumt einer ab und ist zu 100% Schuld, seine Haftpflicht müsste Deinen Schaden zahlen. Er hat aber keine Haftpflicht - warum auch immer. Dann zahlt in diesem Falle meine entsprechende Police meinen Schaden.

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Interessante Konstellation - auch für die öffentliche Straße - muß ich mal mit meiner Versicherung besprechen. 

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vor 17 Stunden schrieb murdock:

Nein, einfaches Beispiel:

Wir gehen davon aus der Trackday ist STVO. Dich räumt einer ab und ist zu 100% Schuld, seine Haftpflicht müsste Deinen Schaden zahlen. Er hat aber keine Haftpflicht - warum auch immer. Dann zahlt in diesem Falle meine entsprechende Police meinen Schaden.

Also eine normale Vollkasko eigentlich...

Mir ist doch mal (ich meine, 2011 wäre es gewesen) auf der NoS ein Ukrainer mit einem in Lettland versicherten M3 E46 Umbau reingefahren. Oder wars ein Lette mit einem in der Ukraine versicherten...? Seis drum, jedenfalls hat meine Vollkasko (DA direkt) damals ohne Murren oder Knurren den Schaden bezahlt, obwohl die Schuldfrage laut Polizeibericht eindeutig war. Nämlich, als ich vortrug, dass die gegnerische Haftpflicht nur bis 5.000 € deckt und ich auch gar keine Lust habe, in lettischer oder ukrainischer Sprache juristische Texte mit der gegnerischen Gesellschaft auszutauschen. Hat denen gereicht, um einen VK-Schaden anzunehmen. Ich denke, diese Möglichkeit hat man bei jeder VK. Zumindest ist mir nicht bewusst, dass ich da irgendetwas speziell ankreuzen oder zusätzlich versichern musste...

bearbeitet von Maody66
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Ja gut bei ner VK ist das ja klar. Aber oben klang es so als würde die Haftpflicht das auch übernehmen wenn der Unfallgegner keine Haftpflicht hat.

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Nein, wenn der (schuldige) Unfallgegner keine Haftpflicht hat, kann diese natürlich auch nicht für ihn einspringen.:10_wink:

Zumindest bei Fahrzeugen aus der DACH-Region aber eh nicht möglich, denn da gibt's ohne Haftpflicht auch keine Zulassung.

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Und wie schaut‘s umgekehrt aus: „Normale“ Haftpflichtversicherung ohne Zulassung?

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Am 30.8.2022 um 14:17 schrieb Fox906bg:

Zumindest bei Fahrzeugen aus der DACH-Region aber eh nicht möglich, denn da gibt's ohne Haftpflicht auch keine Zulassung.

Die Fage ist aber was passiert wenn die Rennstrecken in den Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen ist, eine Konstellation die Heutzutage sehr häufig vor kommt. Gäbe es nur wie bei nicht eingetragenen Tuningteilen eine Regression von max.5k€ bräuchte man sich nicht wirklich Gedanken machen - in Hinblick auf die Möglichen Kosten eines größeren Unfalls/Personenschaden.

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Ich habe mich da letztes Jahr mal schlau gemacht, weil es als Schweizer auf der NOS z.B. gar nicht so einfach ist.

Ich habe eine Int-B Lizenz inkl. Haftpflicht/Unfallversicherung, die kostet schon mal 900 CHF pro Jahr, deckt aber nur Veranstaltungen ab, die von der FIA oder bei uns der Sportbehörde, dem ASS, anerkannt sind.

Dazu habe ich bei meiner Versicherungsgesellschaft eine zusätzliche Unfallversicherung für Risikosportarten, die mich im Falle eines Falles bei einem Trackday abdeckt und zusätzlich meine Leistungen bei einer Veranstaltung ergänzen würde.

Ebenso habe ich für Trackdays eine jährliche Haftpflichtversicherung in DE abgeschlossen, weil da ansonsten keine Deckung über den Versicherer in der Schweiz gilt, respektive weil die danach wohl Regress machen werden.

Das einzige was dabei nicht abgedeckt ist, ist mein Fahrzeug.

Ich glaube mittlerweile, dass sich viele Trackdaypiloten oder NOS-Besucher nicht ganz bewusst sind, dass man als Schweizer da ziemlich am A**** ist falls etwas passieren sollte.

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hier mal ein recht interessantes Video.

Ich musste mich dieses Jahr leider etwas intensiver mit dem Thema Versicherung und Schadensabwicklung beschäftigen.

Also wenn dein Auto in Deutschland zugelassen und versichert ist, muss man sich eigentlich keine Sorgen um Fremdschäden machen. Das regelt alles die Haftpflichtversicherung.

In ganz bestimmten Fällen (Fahrerflucht, Alkohol, kein Führerschein, Vorsatz,....) könnte man uU mit 5000,-€ in Regress genommen werden. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

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Am 14.10.2022 um 10:05 schrieb Seventyeight:

Ich glaube mittlerweile, dass sich viele Trackdaypiloten oder NOS-Besucher nicht ganz bewusst sind, dass man als Schweizer da ziemlich am A**** ist falls etwas passieren sollte.

Nicht nur Schweizer. In Deutschalnd greifen die meisten Versicherungen auch nicht mehr. Mal ehrlich. 5k Regress wären mir ziemlich wumpe wenn ich daran denke was für Summen bei entsprechenden Unfällen mit Fahrzeugen oder Personenschäden entstehen können.

Habe ein paar Veranstaltungen gefunden wo Oldi auch ohne Zulassung mitfahren dürfen - Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander. Meine private Unfallversicherung springt für Schäden (an mir als Person) als Hobby oder auch Amateurfahrer ein, für den Wagen werde ich noch eine zusätzliche haftpflicht buchen. Die 35€/Veranstaltungstag sind es mir wert, daß falls ich jemanden abschieße zumindest ein (Groß)teil des Schadens beglichen wird.

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