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Rechtliche Situation Versicherungsschutz auf Trackdays

86 Beiträge in diesem Thema

@Carsten

was schreibst du daher ? Natürlich hat @Maody66schon ein Auto auf der schleife zerschrotet ! Er weiß also von was er redet . Also rede nicht so daher ! Das gehört sich nicht . Und Maody hat eigentlich recht ! Du hast viel Wind gemacht und dadurch hat der versicherungsvertreter dich übers Ohr gehauen ! Denn eigentlich muss für den Schutz bei touris keinen Cent mehr zahlen . 

bearbeitet von Boesi
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Am 9.5.2023 um 16:47 schrieb Fox906bg:

Genau, mit heissen 1.000km auf der Uhr. :10_wink:
War zwar alles extrem unglücklich mit BTM-Spur usw., aber hat auf´s "Endergebnis" keinen Einfluss.
Wie gesagt, sobald der Fall abgeschlossen ist, werde ich im Detail darüber berichten.

Ich konnte die Frage von @Moetaber dennoch nicht unkommentiert lassen, einfach weil man bei dem Thema wirklich extrem aufpassen muss.
Und eben alles "easy peasy" ist, solange es nicht zu einem Schadenfall kommt.
Wie gesagt, meine Versicherung schließt das Befahren von Rennstrecken auch nicht explizit aus (ausser natürlich Rennen mit Zeitnehmung, Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten etc.), dennoch drehen und winden die sich trotz Bestätigung vom Veranstalter.

Am Ende - auch wenns hart klingt - muss man immer davon ausgehen, dass man ggfs. auf den eigenen Kosten sitzen bleiben könnte. Das kalkuliere ich ein.

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@murdock

Ja, das stimmt leider.

Ist ähnlich wie beim Tuning, man darf nicht nur die Kohle für die SW haben, sondern auch für die Motorinstandsetzung.

Dennoch werde ich ein negatives Ergebnis nicht einfach akzeptieren, denn ich habe nicht gegen deren AVB's verstoßen. Ich denke, das wissen die auch, denn sonst wäre die Ablehnung gleich gekommen. Jetzt versuchen die halt irgendwie aus der Sache rauszukommen.

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vor einer Stunde schrieb Fox906bg:

@murdock

Ja, das stimmt leider.

Ist ähnlich wie beim Tuning, man darf nicht nur die Kohle für die SW haben, sondern auch für die Motorinstandsetzung.

Dennoch werde ich ein negatives Ergebnis nicht einfach akzeptieren, denn ich habe nicht gegen deren AVB's verstoßen. Ich denke, das wissen die auch, denn sonst wäre die Ablehnung gleich gekommen. Jetzt versuchen die halt irgendwie aus der Sache rauszukommen.

Ich bin ziemlich sicher dass du auch gewinnst … Dje haben halt ihre eigenen RAs und die müssen beschäftigt werden ! Das ist eben anders als bei uns wo wir Rechtsbeistand jedesmal zahlen müssen ! Die haben die auf der Lohnliste und haben darum kaum Mehrkosten . Also durchziehen wenn geht . Mit Rechtsschutz eh keine Frage was zu tun ist 

bearbeitet von Boesi

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vor 3 Stunden schrieb Carsten:

Maody, das kann man immer so oder so sehen.

Jetzt habe ich es schriftlich, dass diese Sachen mit versichert sind.

Ich gehe mal davon aus, dass du noch keinen Schaden gehabt hast.

Das Thema ist mir einfach zu gefährlich und ich setze meine 70k aufs Spiel, um dann 400 im Jahr zu sparen.

Also ehrlich, das ist es mir wert!

Wenn du dann den ersten Schaden hast und dich mit der Versicherung rum schlagen musst, weil die sagen es ist nicht versichert und du sagst doch, dann ist das geheule auf deiner Seite groß und wir haben halt das Schrifstück in der Hand.

 

Soweit ich weiß hat Maody schon zwei Totalschäden (oder zumindest einen Totalschaden und einen Schaden großen Umfangs) hinter sich und auch von der Versicherung abgerechnet bekommen. Da kann man also schon behaupten, dass er mehr Erfahrung und Wissen zu dem Thema hat als du, der ja noch keinen Schaden hatte und sich mit der Versicherung auseinander setzen musste.

Es ist ja völlig legitim, dass du dich mit dem Schreiben besser fühlst. Wenn das der Fall ist und du nachts besser schläfst, mach das ruhig so. Rechtlich hat das aber keinerlei Auswirkung wie schon erwähnt, das kann man drehen und wenden wie man will. Du zahlst jetzt mehr weil die Versicherung das Risiko "erkannt" hat, hast aber absolut 0,0 Vorteile im Schadensfall selbst.

Zu behaupten dass du mehr in der Hand hast oder bessere Chancen als jemand der einfach die Versicherung abschließt ohne sich so ein Schreiben ausstellen zu lassen ist rechtlich gesehen falsch. Es zählen die AGBs zum Zeitpunkt der Vertragsschließung - kein Schreiben dass irgendein Mitarbeiter der Versicherung oder Agent ausstellt.

 

bearbeitet von xerik

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OK
Da bin ich wohl von falschen Tatsachen ausgegangen.
Wenn tatsächlich schon Schäden da waren und diese anstandslos reguliert wurden, ist das natürlich ein Argument.
Das nehme ich jetzt mal so hin und werde mich im Laufe des Jahres weiter dazu informieren.
Jetzt habe ich die Versicherung erst einmal mit dem Schreiben und kann ja am Ende des Jahres immer noch wechseln, wenn ich das möchte.
Das wäre dann vielleicht auch klug, wenn ich mir noch mehr Informationen eingeholt habe.
Ich lese mich in das Thema noch mehr ein!

@Maody
Ich wollte dir damit auch nicht zu nahe treten und ich kenne dich ja auch (noch) nicht.

 

Übrigens, nur zur Info.
Ich hatte auch schon einen größeren Schaden, der nicht reguliert wurde und mein Anwalt hat damals auch gesagt, dass ich leider keine Chance hatte.
Damals war ich allerdings bei der VGH und das ist auch schon bestimmt 10 Jahre her ...
Von daher bin ich so ein bisschen ein gebranntes Kind.
Damals haben auch alle immer ganz groß gesprochen und als ich dann auf den Kosten sitzen geblieben bin, waren auf einmal alle ganz still.
Daher freue ich mich auch immer, wenn Behauptungen mit Argumenten unterfüttert werden.
Und ich konnte ja nicht wissen, dass Maody schon 2 Schäden hatte.
Trotzdem hätte ich mich auch netter ausdrücken können, was ich mir dann für die Zukunft ganz sicher auf die Fahne schreibe!

bearbeitet von Carsten
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Am 13.5.2023 um 10:06 schrieb Maody66:

Und da ist es wieder, was ich immer sage (Danke Raoul): es könnte alles so einfach sein. In die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kasko) schauen und so wenig wie möglich Wind machen. :12_slight_smile:

"Behördlich genehmigte Fahrveranstaltung A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten"

also easy going bei der VRK :D

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vor 15 Stunden schrieb Carsten:

Maody, das kann man immer so oder so sehen.

Jetzt habe ich es schriftlich, dass diese Sachen mit versichert sind.

Ich gehe mal davon aus, dass du noch keinen Schaden gehabt hast.

Das Thema ist mir einfach zu gefährlich und ich setze meine 70k aufs Spiel, um dann 400 im Jahr zu sparen.

Also ehrlich, das ist es mir wert!

Wenn du dann den ersten Schaden hast und dich mit der Versicherung rum schlagen musst, weil die sagen es ist nicht versichert und du sagst doch, dann ist das geheule auf deiner Seite groß und wir haben halt das Schrifstück in der Hand.

Ich machs tatsächlich lieber so und habe etwas in der Hand als schon im Voraus auf den Anwalt zu spekulieren.

Aber wie gesagt, so lange nix passiert kann man das natürlich immer so einfach und schnell dahin sagen ...

4 Vollkasko-Schäden (davon 2 Totalschäden, 1 x Golf 7 R, 1 x TT-RS 8J)  in 12 Jahren auf der NoS, Touristenfahrten und Trackdays, alle gedeckt von verschiedenen Gesellschaften (VHV, DA direkt, Zürich, Generali). Jeweils ohne gesonderte Bestätigung, nur mit dem korrekten Passus in den AVB und ohne Murren oder Knurren. Allerdings bin ich jeweils auch nach der Regulierung gekündigt worden.

Zum Punkt "so oder so sehen": Nö, kann man nicht. Die Bescheinigung hat dieselbe Rechtskraft wie die Standard-Formulierung in den AVB. Das Problem mit den Anfragen an die Gesellschaften ist einfach, dass immer mehr Gesellschaften ihre AVB anpassen (d. h. konkret Touris + Trackdays ausnehmen), was sicher auch auf die vermehrten Anfragen zurück zu führen ist.

bearbeitet von Maody66
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Zumal hier auch viele falschinformationen durchs Internet getragen werden. Ich bin mir sehr sicher, vor 1-2 Jahren gelesen zu haben, die lvm würde nicht mehr zahlen. Kann ich mit meinem Neuvertrag aus März aber nicht bestätigen, Somit bleibt halt nur die Erkenntnis immer selten und aufmerksam die Bedingungen zu studieren. 

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Na dann warte ich mal bis zum Ende des Jahres und informiere mich dann nochmals hier.

Zum Ende des Jahres sollte ich ja ohne Probleme wechseln können.

Dann sehe ich auch welche Prämie ich zahlen muss und ob die AVB passt.

Welche Versicherung ist denn eurer Meinung nach zur Zeit die beste und günstigste ?

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Beides zusammen gibt es wohl nicht :] Die HUK24 dürfte mit die Günstigste sein und - wie hier bereits erwähnt - hat in den aktuellen AVB die Klausel, dass voller Kaskoschutz gilt, sofern die Veranstaltung nicht zum Erziehlen der Höchstgeschwindigkeit/Zeit bla etc. ausgelegt ist. 

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