28 Beiträge in diesem Thema

Hallo zusammen,

ich möchte hier mal einen Beitrag zum Thema §70 Ausnahmegenehmigung erstellen. Denke den einen oder anderen hat es bereits betroffen (oder wird es definitiv in naher Zukunft umso häufiger).

Kurz zu meiner Story: Fahrzeug mit Käfig/Sparco Sitzen/Schroth Profi usw aufgebaut, ca. 1 Jahr mit TÜV Süd und TÜV Rheinland und div. "Tracktool-Firmen" im regelmäßigen Austausch, wie mein Fahrzeug aufgebaut werden soll, dass dies für den Straßenverkehr eintragbar ist (FIA Einschweißplatten, Sitzkonsolen usw). Im November letzten Jahres für teuer Geld teilweise mit §21 alles abnehmen lassen, jedoch mit §70 Ausnahmegenehmigung für Sitze und Gurte. Im Anschluss zur Zulassungsstelle, welche mich direkt ans ansässige Regierungspräsidium verwiesen hat. Der zuständige Leiter (zuständig für das halbe Bundesland) dort hat mich - selbst nach mehreren persönlichen Terminen direkt abgewiesen und meinte, solche Umbauten wären in Deutschland definitiv nicht zulassungsfähig und ich solle das Fahrzeug abmelden oder mir einen DMSB Wagenpass erstellen (ich will aber keine Rennen oder Wettbewerbe fahren, zumal es für mein Fahrzeug keinerlei Klassen gibt o.ä.). Im Nachbarlandkreis übrigens exakt dasselbe, werde jedoch bewusst diese hier nicht nennen. In Hessen ist dies ja wohl seit Jahren so. 

Habe nun durch div. Foren und Zufälle mitbekommen, dass in den letzten Woche in sehr vielen Regierungspräsidien bzw. zuständigen Landkreisen die §70 nicht mehr anerkannt werden, in Summe kenne ich nun 5 Leute denen es genau so erging.

Nach Aussage des TÜV Süd&Rheinland werden seit Mitte/Ende 2022 jedoch FIA Sitze und auch 4-Punkt Gurte NUR noch mit §70 abgenommen, was ja auch so korrekt ist.

Als Endkunde ist das ja doch so nicht tragbar? Der TÜV ist doch bei solchen Umbauten mein Hauptansprechpartner, und am Ende sitzt man mit einem Fahrzeug ohne Zulassung und einem wertlosen Papier da, für teilwiese mehrere tausend Euro Umbaukosten und Abnahmen. 

Habt ihr da ggf. Erfahrungen?

Die ersten 25 Sekunden hier beschreiben das Problem vermutlich am besten:

 

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Paragraf 70 ist nunmal eine Ausnahmegenehmigung bei der du keinerlei Anspruch auf Erteilung hast. Hier ist man einzig und allein vom guten Willen der Zulassungsstelle abhängig. 
Wenn diese nicht mehr erteilt werden, wird’s halt blöd. 

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vor 7 Minuten schrieb r20832:

Paragraf 70 ist nunmal eine Ausnahmegenehmigung bei der du keinerlei Anspruch auf Erteilung hast. Hier ist man einzig und allein vom guten Willen der Zulassungsstelle abhängig. 
Wenn diese nicht mehr erteilt werden, wird’s halt blöd. 

Verstehe ich vollkommen, aber:

1. Als Endkunde ist das ja kein tragbarer Zustand, wenn ein 20.000 Euro Umbau + Abnahme einem "Glücksspiel" ähnelt.. vielleicht bekommst dus in den Schein, vielleicht auch nicht. Je nachdem, wer am Tresen sitzt.. Obwohl alles nach legalen, deutschen Gesetzen und TÜV-Regularien abgestimmt und gebaut ist. 

2. Wieso ist das ganze in jedem Bundesland und teilwiese Landkreis anders geregelt, wenn in Deutschland eine Stvzo und Gesetzeslage herrscht? 

Wenn solche Umbauten nun nur noch mit §70 eingetragen werden und das ganze sogut wie überall angezweifelt wird, kann man sowas ja direkt komplett entfallen lassen? 

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Zu Punkt 1:

eben genau deswegen brauchst du doch die Ausnahmegenehmigung, weil es eben nicht nach den Bestimmungen der StVZO ist. 
 

Punkt 2: 

so ist das nunmal in Deutschland mit dem Föderalismus. 
hier können halt viele ihr eigenes süppchen kochen und einig sind wir uns lediglich darin, dass wir uns uneinig sind. 
 

Mir scheint es halt fast alles, als hätte die Motorsportfirma nicht ausreichend erklärt, was das mit der Ausnahmegenehmigung so auf sich hat und das darauf eben kein Anspruch besteht. 

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vor 3 Minuten schrieb r20832:

Mir scheint es halt fast alles, als hätte die Motorsportfirma nicht ausreichend erklärt, was das mit der Ausnahmegenehmigung so auf sich hat und das darauf eben kein Anspruch besteht. 

 

Bei mir hat tatsächlicht weder bei meinem 6-Monatigen Kontakt zu 2 TÜV-Stellen, noch eine der Motorsportfirmen jemals ein Wort über §70 verloren. 

Erst als ich dann die Eintragungen bekommen habe, kam das zusätzliche Papier dazu. Deshalb sage ich ja, als Endkunde bist du ja in der Situation aussichtslos. Der TÜV hat im Prinzip seine Arbeit gemacht, das Auto ist umgebaut, das Geld ist weg... 

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Haben die Gurte nicht eventuell ECE -und- FIA Zulassung ? Dann müsstest du die ja nicht eintragen lassen falls sie Seriengurte noch drin sind. Leider hilft dir das aber bei den FIA Sitzen nicht mehr weiter. Hatte 2019 noch das Glück FIA Recaro SPG XL ohne große Probleme eingetragen zu kommen, vom Dekra AAS per §21. Das scheint ja inzwischen alles noch zehn mal komplizierter oder unmöglich geworden zu sein. Es soll ja auch Leute geben die das Auto extra in einem anderen Kreis bzw. Bundesland anmelden wegen sowas ...

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In BaWü klappt’s wohl mit dem §70 auch nicht mehr.

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Krass wie sich das zugespitzt hat. Habe meine SPG XL FIA Sitze auch noch im Schein via 21er eingetragen bekommen. Sogar in Hessen samt der tollen Bündelungsbehörde.

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vor 2 Stunden schrieb BlackForest:

Verstehe ich vollkommen, aber:

1. Als Endkunde ist das ja kein tragbarer Zustand, wenn ein 20.000 Euro Umbau + Abnahme einem "Glücksspiel" ähnelt.. vielleicht bekommst dus in den Schein, vielleicht auch nicht. Je nachdem, wer am Tresen sitzt.. Obwohl alles nach legalen, deutschen Gesetzen und TÜV-Regularien abgestimmt und gebaut ist. 

2. Wieso ist das ganze in jedem Bundesland und teilwiese Landkreis anders geregelt, wenn in Deutschland eine Stvzo und Gesetzeslage herrscht? 

Wenn solche Umbauten nun nur noch mit §70 eingetragen werden und das ganze sogut wie überall angezweifelt wird, kann man sowas ja direkt komplett entfallen lassen? 

"so gut wie überall" ist etwas übertrieben. Es geht schon noch bei vielen Zulassungsstellen. Da es wie gesagt eine Ausnahme ist ist man da leider vom Guten Willen des Sachbearbeiters abhängig. Das ist einfach so.

vor 2 Stunden schrieb *kartman*:

Haben die Gurte nicht eventuell ECE -und- FIA Zulassung ? Dann müsstest du die ja nicht eintragen lassen falls sie Seriengurte noch drin sind. Leider hilft dir das aber bei den FIA Sitzen nicht mehr weiter. Hatte 2019 noch das Glück FIA Recaro SPG XL ohne große Probleme eingetragen zu kommen, vom Dekra AAS per §21. Das scheint ja inzwischen alles noch zehn mal komplizierter oder unmöglich geworden zu sein. Es soll ja auch Leute geben die das Auto extra in einem anderen Kreis bzw. Bundesland anmelden wegen sowas ...

Auch ein ECE geprüfter Gurt der nicht an einem originalen Gurtpunkt befestigt ist muss eingetragen werden. Und die wenigsten nutzen originale Gurtpunkte weil es leider einfach nicht geht.

vor 2 Stunden schrieb BrianOconner:

In BaWü klappt’s wohl mit dem §70 auch nicht mehr.

Teilweise schon. Hängt immer von der Zulassungsstelle ab.

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Zitat

Auch ein ECE geprüfter Gurt der nicht an einem originalen Gurtpunkt befestigt ist muss eingetragen werden. Und die wenigsten nutzen originale Gurtpunkte weil es leider einfach nicht geht.

Die Info hatte ich von einem Sportwart bei der Technischen Abnahme zur GLP bekommen: Wenn der originale Gurt drin bleibt interessiert der zweite (ECE geprüfte) 4 Punkt Gurt praktisch nicht und muss nicht eingetragen werden. Vermutlich aber auch nur solange man ihn nicht benutzt ^^ Hab meine 4 Punkt Gurte ohnehin eingtragen lassen, da ich die orignalen komplett mit allem rausgeschmissen habe.

bearbeitet von *kartman*

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vor 13 Minuten schrieb *kartman*:

Die Info hatte ich von einem Sportwart bei der Technischen Abnahme zur GLP bekommen: Wenn der originale Gurt drin bleibt interessiert der zweite (ECE geprüfte) 4 Punkt Gurt praktisch nicht und muss nicht eingetragen werden. Vermutlich aber auch nur solange man ihn nicht benutzt ^^ Hab meine 4 Punkt Gurte ohnehin eingtragen lassen, da ich die orignalen komplett mit allem rausgeschmissen habe.

Jo klar, solange man ihn nicht benutzt muss man ihn nicht eintragen. Ich kann mir auch eine katlose Downpipe in den Kofferraum legen und darf damit fahren. Das ist ja aber nicht Sinn der Sache.

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Das Thema kommt mir sehr bekannt vor!

Bei mir war es ein ähnlicher Fall, als ich den Fahrersitz von SPG auf Pole Position umtragen lassen wollte.
Hatte allerdings die Gurte am Käfig geschlauft = Ausnahmegenehmigung nötig.

Die liebe Bündelungsbehörde wollte dies nur mit Wagenpass machen, sprich Auto nur noch auf öffentlichen Straßen zu Veranstaltungen zugelassen.

Dann habe ich den ganzen Krempel zum Zulassungsdienst gegeben und das Auto auf meinen Vater in NRW zugelassen. Zack, Ausnahmegenehmigung erteilt ohne jegliches Problem...

Einige Zeit später nach einer weiteren Eintragung (Airbox) wieder auf mich umgeschrieben und nun fahre ich trotzdem mit Eintragung in Hessen rum.

Die Nummer hat mich auch viele Nerven und auch Geld gekostet.
Hätte ich die Gurte einfach wieder an den Originalpunkten eingehängt wäre das eine 21er geworden ohne Kopfschmerzen :D 

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Können wir mal konkret in Bundesländern und Zulassungsbezirken reden?

Mein TÜV Prüfer hat mich damals auf die Gefahr hingewiesen, in Siegburg ging das Ganze aber schnell und völlig unkompliziert über die Bühne.

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vor 16 Stunden schrieb MatthiasK:

Teilweise schon. Hängt immer von der Zulassungsstelle ab.

Die geben es doch auch nur weiter nach Karlsruhe und die sehnen es nicht mehr ab.

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vor 16 Stunden schrieb Kiwi:

Das Thema kommt mir sehr bekannt vor!

Bei mir war es ein ähnlicher Fall, als ich den Fahrersitz von SPG auf Pole Position umtragen lassen wollte.
Hatte allerdings die Gurte am Käfig geschlauft = Ausnahmegenehmigung nötig.

Die liebe Bündelungsbehörde wollte dies nur mit Wagenpass machen, sprich Auto nur noch auf öffentlichen Straßen zu Veranstaltungen zugelassen.

Dann habe ich den ganzen Krempel zum Zulassungsdienst gegeben und das Auto auf meinen Vater in NRW zugelassen. Zack, Ausnahmegenehmigung erteilt ohne jegliches Problem...

Einige Zeit später nach einer weiteren Eintragung (Airbox) wieder auf mich umgeschrieben und nun fahre ich trotzdem mit Eintragung in Hessen rum.

Die Nummer hat mich auch viele Nerven und auch Geld gekostet.
Hätte ich die Gurte einfach wieder an den Originalpunkten eingehängt wäre das eine 21er geworden ohne Kopfschmerzen :D 

Das ist wohl die gängige Praxis. Sobald das im Schein steht interessiert es bei keiner Ummeldung mehr. Klingt sinnlos, ist es auch.

 

vor einer Stunde schrieb BrianOconner:

Die geben es doch auch nur weiter nach Karlsruhe und die sehnen es nicht mehr ab.

Also wir hatten bis Ende letzten Jahres noch §70 die in BaWü abgesegnet wurden. Es gibt wohl anscheinend noch Zulassungsstellen die das abstempeln ohne es an das Ministerium weiterzuleiten.

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vor 51 Minuten schrieb MatthiasK:

 

Also wir hatten bis Ende letzten Jahres noch §70 die in BaWü abgesegnet wurden. Es gibt wohl anscheinend noch Zulassungsstellen die das abstempeln ohne es an das Ministerium weiterzuleiten.

So ganz korrekt ist das ja dann aber auch wieder nicht.

Ich hab meinen 70er in 2019 erteilt bekommen ohne Probleme, Zulassungsstelle hat dort angerufen und die Freigabe direkt erhalten.

Mein Tüv ist direkt neben der Zulassungsstelle, Probleme gab es nie.

2021 sagt mein Prüfer dann das es mit 70er nichts mehr wird, in Karlsruhe wollen die nur noch wagenpässe ausstellen.

bearbeitet von BrianOconner

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Verstehen muss man das nicht. Wir hatten wie gesagt 2021 und 2022 noch §70 die in BaWü durch gingen. Nur bei einem Komplettumbau in BaWü hatten wir Probleme. Der ging dann den Umweg mit der Zulassung in einem anderen Bundesland. Aber selbst danach hatten wir noch §70 die in BaWü gemacht wurden. Nachvollziehen kann ich das aber auch nicht.

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Für welche Umbauten ist der §70 idr. relevant? So wie ich das verstehe geht es hauptsächlich um Innenausbauten mit Käfig, FIA Sitzen, Gurten, sowie Entfall von Airbags, etc.? Oder sind davon auch Sachen wie Fahrwerks- und Karosserieteile betroffen? Wie ist es mit Pole Position? Waren die bisher auch nur mit §70 eintragbar?

Heißt doch dann eigentlich, dass Tracktools mit Straßenzulassung effektiv "verboten" sind. Oder was geht dann noch ohne?

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Mal ne blöde Frage da ich mich mit dem ganzen Paragraphen Wirrwarr nicht auskenne...ich habe meinen Umbau, Recaro P.P Fia incl. Schroth Gurte letztes Jahr per §21 eingetragen bekommen....

Ist das (§21) jetzt eher schlecht, oder eher gut ? Sollte da §70 stehen ?

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Im Paragraf 70 geht es um die Gurt- sowie Sitzbefestigung.

Wen man die Schorth Gurte an den original Gurt Punkten befestigt langt es mit der 21er.

ansonsten Ausnahmegenehmigung

wenn die Sitze mit nicht original Laufschiene befestigt werden benötigt man den 70er.
 

So müsste das gewesen sein.

 

@MatthiasKkann das mit Sicherheit ausführlicher erläutern

bearbeitet von BrianOconner
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Danke für die schnelle Antwort....:14_relaxed:Ja, Gurte sind an den originalen Punkten befestigt.... Laufschiene ist m.W auch nicht verändert ....

Junge, Junge....wenn man, wie ich, nicht vom Fach ist soll noch einer durchblicken bei der ganzen Bürokratie:4_joy:

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Die §70 Ausnahmegenehmigung ersetzt keine nach §21 geprüften Eintragungen, sondern ist eher ein "Anhang". Diese wird bei Teilen angefügt, welche nicht auf Basis der EWG/Stvzo geprüft wurden, sondern die Festigkeit auf Basis von FIA/DMSB Prüfungen beruht. (Sitzanbindungen, Sitze nach FIA, Gurtanbindungen mit FIA-Konterplatten, AP Racing Bremse als Beispiele..). Diese §70 Genehmigung sagt dann aus, dass die Festigkeit aus den Prüfungen hervorgehend mindestens vergleichbar mit den originalen Bauteilen ist. (Bis vor einigen Monaten waren aber diese Teile oftmals noch vom TÜV nur mit §21 ohne §70-Ausnahmegenehmigung eingetragen worden, inzwischen jedoch fast immer mit dieser, was auch korrekt ist)

Die Genehmigung wird bei solchen Eintragungen vom TÜV ausgestellt und MUSS zwingend von der ansässigen Zulassungsstelle bzw. Regierungspräsidium zusätzlich genehmigt werden, sonst werden die Eintragungen nicht in den Schein übernommen. Dies wird eben recht unterschiedlich gehandhabt, in manchen Kreisen wird es einfach so in den Schein übernommen... in manchen Bundesländern gibt es nahezu keine Zulassungsstelle/RP,  bei denen eine Eintragung mit §70 möglich ist.. Sei es aufgrund Föderalismus, Unwissenheit über solche Umbauten/Paragraphen, oder eben grundsätzliche Abneigung bei solchen Umbauten.

bearbeitet von BlackForest
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@renn_glennhatte mal so einen ähnlichen Fall in NRW. Die Zulassungsstelle wollte die Eintragungen nicht übernehmen. Nach kurzer Rücksprache mit dem TÜV-Sachverständigen ging es dann aber doch.

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Die Frage die sich mir stellt ist, wenn ein TÜV Mensch (wir gehen davon aus er versteht sein Fach) mir etwas , egal unter welchem Paragraf einträgt was er begutachtet und geprüft hat, so sollte man doch meinen das dieses seine Richtigkeit hat.

Wie kann es sein das irgendein Büropupser  (Spaß, bin selber einer:8_laughing:) auf einer Behörde  der offensichtlich die Dinge nur in der Theorie kennt, die Eintragung anzweifelt bzw. verweigert....das riecht für mich stark nach Wilkür.

Wenn man der Expertise des technisch Verantwortlichen nicht traut, könnte man sich den ganzen TÜV, Dekra etc. etc. Kram ja sparen..... wird schon echt immer bescheuerter hier.....

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vor 5 Stunden schrieb Guku47:

Die Frage die sich mir stellt ist, wenn ein TÜV Mensch (wir gehen davon aus er versteht sein Fach) mir etwas , egal unter welchem Paragraf einträgt was er begutachtet und geprüft hat, so sollte man doch meinen das dieses seine Richtigkeit hat.

Wie kann es sein das irgendein Büropupser  (Spaß, bin selber einer:8_laughing:) auf einer Behörde  der offensichtlich die Dinge nur in der Theorie kennt, die Eintragung anzweifelt bzw. verweigert....das riecht für mich stark nach Wilkür.

Wenn man der Expertise des technisch Verantwortlichen nicht traut, könnte man sich den ganzen TÜV, Dekra etc. etc. Kram ja sparen..... wird schon echt immer bescheuerter hier.....

Ist ja ein netter Ansatz, aber da geht es ja mit Eintragungen bei einer Verkehrskontrolle gleich weiter. Da werden u.U. Eintragungen eines Prüfingenieurs von jemandem angezweifelt, der auf einem Halbtagsseminar war und meint jetzt Tuningprofi zu sein.

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