35 Beiträge in diesem Thema

vor 37 Minuten schrieb Patty:

Ist ja ein netter Ansatz, aber da geht es ja mit Eintragungen bei einer Verkehrskontrolle gleich weiter. Da werden u.U. Eintragungen eines Prüfingenieurs von jemandem angezweifelt, der auf einem Halbtagsseminar war und meint jetzt Tuningprofi zu sein.

Dass das Ganze ausufert (und mir selbst auch gewaltig auf die Nerven geht) steht jetzt mal außer Frage, wodurch sowas kommt hab ich aber erst die Tage wieder mehr als deutlich in Facebook gesehen. Da werden Eintragungen angeboten, die man sich selbst schreiben kann und wo der „Prüfer“ das Fahrzeug nichtmal sehen will. 
Mir fehlt hier der gesunde Mittelweg. Bei Unstimmigkeiten gibts ja in den seltensten Fällen noch eine Mängelkarte sondern da wird dann direkt ganz tief in die Trickkiste gegriffen. 
Wenn der Polizist dann noch eigene Ambitionen hat, dem Fahrzeugführer den Knüppel zwischen die Beine zu werfen (selbst so erlebt) wird’s halt richtig ätzend. 

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Mich betrifft das Thema aktuell auch. Ich habe jetzt das Glück das Auto übergangsweise auf Verwandtschaft in RLP anmelden zu können, da das Regierungspräsidium Karlsruhe das wohl nicht mehr Akzeptiert. Soweit ich mich eingelesen habe betrifft der §70 sämtliche Änderungen die nicht mit der STVZO konform sind. Also z.B. auch Schwertransporte, Raupenfahrzeuge etc. Bei uns sollte das am §70/35 hängen. Also Gurtbefestigungspunkte, die aber ja auch teilweise die Japan und US-Importe betreffen. Da war bisher immer Hessen der Härtefall. Da müssen alle JDM-Importe erst mal in einem anderen Bundesland zugelassen werden. Die Problematik weitet sich da wohl leider aus.

Das bespricht man das alles mit einem Sachverständigen und muss am Ende Zittern, dass es nicht akzeptiert wird. Sehr ärgerlich. Es fließt ha häufig viel Zeit, Geld und Herzblut in so ein Projekt.

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Hallo Zusammen,

mal eine Frage an die unter euch, die mit so einer Ausnahmegenehmigung unterwegs sind. Mein Umbau wurde jetzt in RLP in den Fahrzeugschein getippt. Der letzte Satz lautet "Begründung der Abweichung siehe besonderes Gutachten" Ich habe von der Abnahme Zwei Dokumente vorliegen. Einmal das Gutachten wie man es von anderen Abnahmen auch kennt und einmal das Besagte §70 Gutachten, das auch im Schein erwähnt wird.

Fahr ihr dieses §70 Gutachten mit euch spazieren oder habt ihr nur den Fahrzeugschein dabei?

Grüße Dave

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Hallo zusammen, 

ich stehe nun auch vor der 'Hessen-Problematik'. Ich werde mein Auto wohl auch eine zeitlang nach RLP emigrieren.

Nur zum Ablauf: Kann man die Eintragung in den Schein sozusagen one-shot mit der Ummeldung umsetzen,  oder muss das in zwei Schritten erfolgen, also erst nur Ummeldung und kurz später dann Eintragung. :35_thinking:

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vor 3 Stunden schrieb Blutgruppe_N:

Nur zum Ablauf: Kann man die Eintragung in den Schein sozusagen one-shot mit der Ummeldung umsetzen,  oder muss das in zwei Schritten erfolgen, also erst nur Ummeldung und kurz später dann Eintragung. :35_thinking:

Bei mir und allen die ich bislang gehört habe, war es ein "Vorgang".. Also anmelden und eintragen lassen in einem Zug ;) (Für den Fall, dass es da auch beim Eintragen Probleme gibt, muss du dann das Auto nicht anmelden..)

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vor 4 Stunden schrieb BlackForest:

Bei mir und allen die ich bislang gehört habe, war es ein "Vorgang".. Also anmelden und eintragen lassen in einem Zug ;) (Für den Fall, dass es da auch beim Eintragen Probleme gibt, muss du dann das Auto nicht anmelden..)

top, vielen Dank :1311_thumbsup_tone2:

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On 7.4.2024 at 8:49 AM, Blutgruppe_N said:

Hallo zusammen, 

ich stehe nun auch vor der 'Hessen-Problematik'. Ich werde mein Auto wohl auch eine zeitlang nach RLP emigrieren.

Nur zum Ablauf: Kann man die Eintragung in den Schein sozusagen one-shot mit der Ummeldung umsetzen,  oder muss das in zwei Schritten erfolgen, also erst nur Ummeldung und kurz später dann Eintragung. :35_thinking:

Da gäbe es noch nen Trick :-D

Falls du jemand im Lahn-Dill-Kreis bzw. WZ kennst die sind nämlich nicht abhängig von der Bündelungsbehörde und winken das durch :-)

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Am 16.2.2023 um 12:56 schrieb Dave Ka:

Mich betrifft das Thema aktuell auch. Ich habe jetzt das Glück das Auto übergangsweise auf Verwandtschaft in RLP anmelden zu können, da das Regierungspräsidium Karlsruhe das wohl nicht mehr Akzeptiert. Soweit ich mich eingelesen habe betrifft der §70 sämtliche Änderungen die nicht mit der STVZO konform sind. Also z.B. auch Schwertransporte, Raupenfahrzeuge etc. Bei uns sollte das am §70/35 hängen. Also Gurtbefestigungspunkte, die aber ja auch teilweise die Japan und US-Importe betreffen. Da war bisher immer Hessen der Härtefall. Da müssen alle JDM-Importe erst mal in einem anderen Bundesland zugelassen werden. Die Problematik weitet sich da wohl leider aus.

Das bespricht man das alles mit einem Sachverständigen und muss am Ende Zittern, dass es nicht akzeptiert wird. Sehr ärgerlich. Es fließt ha häufig viel Zeit, Geld und Herzblut in so ein Projekt.

Bei welchem TÜV warst du für die §70 für die Gurtpunkte? Habe bei mir die Thematik ja auch...

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Du hast doch weiterhin deinen 3 Punkt Gurt im Auto. Da sind die Hosenträger nur zusätzlich. Nix eintragen, keine Ausnahmegenehmigung und gut. 
Bei Porsche GT Modellen sind die zusätzlichen Hosenträger ja deswegen auch mit Drehverschluss, weils eben nur zusätzlich ist und ein genehmigter Gurt ja vorhanden ist. 

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Am 17.4.2024 um 08:16 schrieb r20832:

 sind die zusätzlichen Hosenträger ja deswegen auch mit Drehverschluss, weils eben nur zusätzlich ist und ein genehmigter Gurt ja vorhanden ist. 

Genau. 
So hatte ich es auch im TTS, der Gurt war am Bügel geschlauft und hatte einen Drehverschluss. Den TÜV hat es null interessiert, da mein 3-Punkt Seriengurt weiterhin verbaut war. 
 

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