MacMurdock77

Versicherung schließt Touristenfahrten plötzlich aus, ohne Anpassung der AKB

97 posts in this topic

Hallo zusammen,

Habe vor ca. 2 Jahren meinen M2 bei der Fahrlehrer Versicherung versichern lassen (Bin da schon ewig, weil ich Fahrlehrer in der Familie habe).
Vor dem ersten mal Touristenfahrten auf der Nordschleife habe ich per Mail nachgefragt ob Touristenfahrten mitversichert sind.
Laut der Antwort Mail des Mitarbeiters (die ich immer noch habe), sind diese in der Kaskoversicherung mitversichert.

So steht es auch in der AKB (https://www.fv.de/fileadmin/Produkte/Versionierte_Bedingungen/Kfz-Versicherung/AKB_2021_2023_04.pdf):

Punkt A.2.11.2:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."
 

Ich habe neulich nochmal nachgefragt weil ich sicher gehen wollte, dass der Versicherungsschutz noch besteht und folgende Antwort erhalten:

IMG_0254.PNG

Ich war etwas überrascht, da dies in den AKB bisher anscheinend nicht angepasst wurde.
Ich habe immer noch den gleichen Vertrag von vor 2 Jahren als ich die Versicherung abgeschlossen habe.
Es gab keine Vertragsänderungen, die ich in der Zeit unterschrieben habe, ich habe mir auch kein Saison Kennzeichen geholt.

Ist das so rechtens von Seiten der Versicherung?
Können die einfach so bestimmte Leistungen einseitig streichen?
Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.

 

 

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Frage einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage die Touris ohne Anpassung der AKB nun ausgeschlossen sind.

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Vor allem warum es als Rennstrecke bezeichnet wird, da es als eine öffentliche Mautstraße während der Touristenfahrten gilt. Hier ist das Wording wichtig und wahrscheinlich die Krux in der gesamten Korrespondenz.

Edited by DavidW
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Ich würde da auch nochmal schriftlich nachfragen. Zumal sie die AKB nicht zu deinem Nachteil ändern dürfen OHNE das du denen schriftlich zustimmst. In dem Falle müßten sie dir den Vertrag kündigen. Anders herum gilt dies nicht, sprich wenn der neue vertrag z.B. höhere Deckungssummen durch die AKB beinhaltet gelten die automatisch. So mehrfach im Netz gelesen.

Ich denke der Mitarbeiter hat einfach die aktuellen AKB zur Hand genommen ohne auf deinen Fall/Versicherungsbedingungen im Detail nachzusehen. Und wenn der MA sich dann nichtmal 100% sicher ist wird er sehr wahrscheinlich sagen daß nur das Aktuellste zählt.

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Genau so ging es mir mit der Generali letztes Jahr auch.

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vor 11 Stunden schrieb Minimallaeufer:

Ich würde da auch nochmal schriftlich nachfragen. Zumal sie die AKB nicht zu deinem Nachteil ändern dürfen OHNE das du denen schriftlich zustimmst. In dem Falle müßten sie dir den Vertrag kündigen. Anders herum gilt dies nicht, sprich wenn der neue vertrag z.B. höhere Deckungssummen durch die AKB beinhaltet gelten die automatisch. So mehrfach im Netz gelesen.

Ich denke der Mitarbeiter hat einfach die aktuellen AKB zur Hand genommen ohne auf deinen Fall/Versicherungsbedingungen im Detail nachzusehen. Und wenn der MA sich dann nichtmal 100% sicher ist wird er sehr wahrscheinlich sagen daß nur das Aktuellste zählt.

In den aktuellen AKB steht ja sogar noch drin, dass der Schutz nur bei "kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen , bei denen es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht", nicht gilt (siehe mein erster Eintrag).
Ich habe gerade nochmal per mail nachgefragt auf welcher rechtlichen Grundlage das genau basiert, bin schon auf die Antwort gespannt.

 

vor 11 Stunden schrieb regbf99:

Genau so ging es mir mit der Generali letztes Jahr auch.

Was meinst du genau? 

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Wieso sollte die Versicherung auch bei Touri zahlen?
Eine Versicherung will grundsätzlich das Risiko minimieren. Gleiches bei der Flutkatastrophe von der Ahr. Die wenigsten hatten eine Hochwasserversicherung. Wieso nicht.
Weil es sau Teuer ist sich in einem Hochwassergebiet gegen Hochwasser zu Versichern.

Erhöht evtl auch etwas die Sicherheit wen nicht mehr jeder mit dem Sche.. egal Modus fährt.
Es ist halt ärgerlich wen jemand anders in einem reinfährt. 
Gut Gelbe Schilder sind dann ja immer noch da.

Ich nehme an die Versicherung macht auch auf der Bahn Regress wen jemand mit 200 einen Unfall hat.

Am ende ist wie immer, weniger Leistung zu mehr Geld.

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vor 3 Stunden schrieb kurvenräuber:


Ich nehme an die Versicherung macht auch auf der Bahn Regress wen jemand mit 200 einen Unfall hat.

Meines Wissens nach bekommst du über 130 immer eine Teilschuld, weil du schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs warst. Je nach Art des Unfalls dann bei höherem Tempo mehr Schuld (prozentual)

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vor 12 Stunden schrieb kurvenräuber:

Wieso sollte die Versicherung auch bei Touri zahlen?
Eine Versicherung will grundsätzlich das Risiko minimieren. Gleiches bei der Flutkatastrophe von der Ahr. Die wenigsten hatten eine Hochwasserversicherung. Wieso nicht.
Weil es sau Teuer ist sich in einem Hochwassergebiet gegen Hochwasser zu Versichern.

Erhöht evtl auch etwas die Sicherheit wen nicht mehr jeder mit dem Sche.. egal Modus fährt.
Es ist halt ärgerlich wen jemand anders in einem reinfährt. 
Gut Gelbe Schilder sind dann ja immer noch da.

Ich nehme an die Versicherung macht auch auf der Bahn Regress wen jemand mit 200 einen Unfall hat.

Am ende ist wie immer, weniger Leistung zu mehr Geld.

Drei Kommentare:

1. Ob die Versicherung etwas versichern möchte ist für die gestellte Frage nicht relevant, sondern nur ob sie nach den vom Themenstarter abgeschlossenen Bedingungen die Vollkasko bei den Touristenfahrten zahlen muss. Davon würde ich ausgehen 

2. Die meisten Kaskoversicherungen decken explizit auch grobe Fahrlässigkeit, damit sollte auch ein Autobahnunfall bei 250 km/h voll bezahlt werden. Mir wäre aus der Realität auch nichts anderes bekannt. Bei der Haftungsverteilung hat Minimalläufer allerdings Recht, dass über 130 km/h oft eine Teilschuld vergeben wird (und damit die Vollkasko einen Teil des eigenen Schadens ersetzen muss, auch wenn der Unfall von einem Dritten verursacht wurde)

3. Ein Versicherer will das Risiko nicht zwingend minimieren. Ohne Risiko keine Prämieneinnahmen. Allerdings muss das Risiko zum bezahlten Beitrag passen, was es bei den Touristenfahrten mit einem normalen Kaskobeitrag sicherlich nicht macht

Edited by robb
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vor 23 Stunden schrieb MacMurdock77:

Was meinst du genau? 

Das ohne Hinweis meine Vertragsbedingungen geändert wurde. Durch eine eher zufällige Nachfrage, hat sich das Problem offenbart. Man wollte mir dann eine Zusatzversicherung für eine wucher Summe verkaufen.

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So, die Frau mit der ich schonmal telefoniert habe, hat mich heute angerufen und mir gesagt, dass sie sich vertan hat und die Kaskoversicherung doch gilt, aber die Haftpflichtversicherung angeblich nicht.

Ich glaube mittlerweile einfach, dass die mit der Einordnung der Nürburgring Touristenfahrten einfach überfordert sind.
Wahrscheinlich gibt es auch nicht so viele bei der Fahrlehrer Versicherung, die zu dem Thema nachfragen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Haftpflicht bei Touristenfahrten nicht gilt.
Ich gehe davon aus, dass das was in den AKB steht auch gilt und da steht unter Haftpflicht genau das gleiche wie unter Kasko (Der Schutz gilt nur bei Veranstaltungen, bei denen es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht).

Habe mir das auch nochmal schriftlich geben lassen:

Screenshot 2025-01-16 201242.png

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Der Nürburgring schreibt etwas komplett Anderes, da die Touristenfahrten nach Gesetz weil StVO ja keine Motorsportveranstaltung ist. Ich glaube, da weiß die eine Hand nicht, was die andere macht...

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vor 14 Stunden schrieb MacMurdock77:

So, die Frau mit der ich schonmal telefoniert habe, hat mich heute angerufen und mir gesagt, dass sie sich vertan hat und die Kaskoversicherung doch gilt, aber die Haftpflichtversicherung angeblich nicht.

Die Frau scheint keine Ahnung zu haben. Wenn greift die Haftpflicht, aber die Kasko nicht. Wäre ja ein Unding wenn die Pflichtversicherung nicht greift, aber die freiwillige Kakso (mit strengeren Regeln/Ausschlüssen) gilt.

Ich warte noch auf eine Bestätigung seitens David Schröder / der Zurich.

Edited by Minimallaeufer

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vor 18 Minuten schrieb Minimallaeufer:

Die Frau scheint keine Ahnung zu haben. Wenn greift die Haftpflicht, aber die Kasko nicht. Wäre ja ein Unding wenn die Pflichtversicherung nicht greift, aber die freiwillige Kakso (mit strengeren Regeln/Ausschlüssen) gilt.

Ich warte noch auf eine Bestätigung seitens David Schröder / der Zurich.

Die Dame hat schon Recht. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie für die Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz) liegt beim Befahren einer Rennstrecke eine Obliegenheitsverletzung vor. Allerdings ist der Regress vermutlich auf 5.000 € begrenzt. Genaueres werden die Gerichte entscheiden. 

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Ich freu mich schon drauf wenn sich noch mehr Versicherer querstellen durch die ganze Nachfragerei...
Leute, entweder besteht KFZ-HaftPFLICHT oder der Veranstalter ist in der PFLICHT sich darum zu kümmern. Was ist so schwer daran zu verstehen?
Wenn es um Kasko geht einfach die jeweiligen Versicherungs-AKB lesen. Die meisten Versicherungsmakler kennen sich nicht mit unserem Tourifahrten Kram aus und hören nur noch "Rennstrecke" wenn man da nachfragt. Das bringt doch nichts...

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vor 2 Stunden schrieb MCK:

Die Dame hat schon Recht. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie für die Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz) liegt beim Befahren einer Rennstrecke eine Obliegenheitsverletzung vor. Allerdings ist der Regress vermutlich auf 5.000 € begrenzt. Genaueres werden die Gerichte entscheiden. 

Ernsthaft?! Das wird ja immer verrückter. Das gilt dann aber nur für Neuverträge die bereits unter die Richtlinie fallen?!

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vor 3 Stunden schrieb MT-Fabrication36:

Ich freu mich schon drauf wenn sich noch mehr Versicherer querstellen durch die ganze Nachfragerei...
Leute, entweder besteht KFZ-HaftPFLICHT oder der Veranstalter ist in der PFLICHT sich darum zu kümmern. Was ist so schwer daran zu verstehen?
Wenn es um Kasko geht einfach die jeweiligen Versicherungs-AKB lesen. Die meisten Versicherungsmakler kennen sich nicht mit unserem Tourifahrten Kram aus und hören nur noch "Rennstrecke" wenn man da nachfragt. Das bringt doch nichts...

Das greift aus meiner Sicht aber leider zu kurz aus zwei Gründen des §5d Pflichtversicherungsgesetzes:

1. Laut §5d (1): Der alternative Versicherungsschutz für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen kann aufgrund einer vom Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs, vom Veranstalter oder einer anderen Partei abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bestehen und muss den Mindestanforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 genügen 

--> Der Veranstalter sollte sich also theoretisch darum kümmern, aber was ist jetzt wenn der Veranstalter sich nicht darum gekümmert hat. Verlangen kann man es ja anscheinend nicht, da er nicht selber die Versicherung abschließen muss

2. Laut §5d (4)1: 1Von der Versicherung kann die Haftung nur ausgeschlossen werden für Ersatzansprüche, mit denen Ersatz eines von einem teilnehmenden Fahrer erlittenen Personenschadens oder Ersatz eines Sachschadens an dem vom teilnehmenden Fahrer geführten Fahrzeug begehrt wird

--> Die Motorsporthaftplflicht kann also alle Schäden unter den Teilnehmern untereinander ausschließen. Dann ist man wieder am Anfang ...

 

Weitherhin mussten sich alle Versicherer durch die Änderungen um §5d PflVG sowieso mit dem Thema Rennstrecke auseinander setzen. Daher würde ich bezweifeln, dass Nachfragen kurzfristig noch einen weiteren Effekt haben.

 

Ich finde es aber generell erschütternd wie wenig Expertise bei einigen Versicherern vorhanden ist und wie viele unterschiedliche Antworten man schon gesehen hat ...

Edited by robb
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Mein Versicherer die Generali sagt, dass man eine Motorsportveranstaltung versichern kann, 

dann mit SB 15.000.-€ und gedeckelt bei 150.000.- Schadensumme.

Andere Versicherer werde dies in genau gleicher Weise nachziehen. 

24er Versicherer und kleine Versicherer machen da gar nichts mehr!

Ich finds geil, sorry, dann verschwinden endlich die Instagram Junkies mit ihren 1000 Kameras

am und im Auto und vor allem die Bremsklötze und Blumenpflücker.

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vor 4 Stunden schrieb Gixxer46:

Mein Versicherer die Generali sagt, dass man eine Motorsportveranstaltung versichern kann, 

dann mit SB 15.000.-€ und gedeckelt bei 150.000.- Schadensumme.

Andere Versicherer werde dies in genau gleicher Weise nachziehen. 

24er Versicherer und kleine Versicherer machen da gar nichts mehr!

Ich finds geil, sorry, dann verschwinden endlich die Instagram Junkies mit ihren 1000 Kameras

am und im Auto und vor allem die Bremsklötze und Blumenpflücker.

Ach wie cool, also sollten Deiner Meinung nach nur noch Autos mit z.B über 500ps fahren dürfen weil ich z.B mit meinem Puma auf der Geraden allen im Weg stehe? Du weißt schon wofür die Touristenfahrten eig. gedacht sind oder?

 

Edited by Dr.Prütteklütt
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Er wird stauen wen du ihm dann in den Kurven überholst:12_slight_smile:. Dan geht er 600 PS suchen. Vielleicht verstehen wir auch seine Aussage nicht. :35_thinking:

Ist doch wie beim 24H Rennen oder der NLS, früher Privat Teams mit kleinem Budget, Heute nicht mehr tragbar.
Mich würde interessieren wie das bei Franzosen, UK und den Holländern so aussieht.

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vor 4 Stunden schrieb Gixxer46:

 

Ich finds geil, sorry, dann verschwinden endlich die Instagram Junkies mit ihren 1000 Kameras

am und im Auto und vor allem die Bremsklötze und Blumenpflücker.

Ein gutes Beispiel wie das Miteinander in den letzten Jahren auf dem Ring kaputt gemacht wird...wer solche Aussagen trifft hat das Thema Touris nicht verstanden....Wenn dich langsame Fahrzeuge stören buche doch Trackdays

Edited by Guku47
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vor 4 Stunden schrieb Gixxer46:

Ich finds geil, sorry, dann verschwinden endlich die Instagram Junkies mit ihren 1000 Kameras

am und im Auto und vor allem die Bremsklötze und Blumenpflücker.

Verstehe nicht wieso ihr euch gleich angegriffen fühlt.

Gixxer46 meint damit bestimmt nicht Autos mit weniger Leistung, es geht ihm eher um die Fahrer die im Strassenverkehr schon überfordert sind und dann noch bei den Touris mit 60 km/h rumeiern.

Und keine sorge er ist ein sehr erfahrener und schneller Fahrer mit zig Trackdays auf mehreren unterschiedlichen Fahrzeugen, Bergpässe in Italien Frankreich und Österreich sind auch sein Revier.

war einfach nur falsch ausgedrückt und verstanden.

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Wenn dem so ist, habe ich nicht's gesagt:12_slight_smile:. Es hörte sich aber wirklich so an als würden ihn die langsamere Fahrzeuge u. die mit weniger Budget stören...

 

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Es ist genau wie Marius schrieb. Sorry wenns falsch rüber kam. Die NS ist einfach zum Schauplatz für Verrückte geworden, schlimmer als Saturday Night Fever in Discotheken. Carspotter, Junkies, Kinder, so ziemlich alles treibt sich und fährt dort rum. Schwierig und eklatant dort noch richtigen Spaß zu finden. Aber jeder sieht das natürlich anders und das ist auch gut so. Ich fahre dennoch lieber GP Kurse und TD's. 2025 fahre ich Most, Zandvoort, Spa, Pan, AdR, OSL und zusätzlich TA. 

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die Kurve zum ursprünglichen Thema machend: habe gerade einmal bei der DEVK angefragt. Ursprünglich bin ich extra dorthin weil die NOS zu Touri-Zeiten inklu ist. Werde berichten.

Zur vorstehenden Diskussion: wichtig, dass die Sachbearbeiterin das Wording richtig hin bekommt und die Unterschiede versteht. Ansonsten bleibst du da mit ner falschen oder unklaren Antwort stehen -.- schade, dass seitens der Versicherungs hier nicht im Detail eingestiegen, sauber recherchiert und dann vollumfänglich geantwortet wird. Ggfs. hilft es, wenn du die Faktenlage zu den Touris einmal aufarbeitest und um Rückmeldung auf Basis dieser Fakten bittest - mit dem klaren Hinweis: Touri sind keine Motorsportveranstaltungen.

Nervig, aber am Ende gehts ja um deinen Schutz, da würd ich schon ein möglichst klares und eindeutiges Statement einholen

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