MacMurdock77

Versicherung schließt Touristenfahrten plötzlich aus, ohne Anpassung der AKB

98 posts in this topic

woher entnimmst du da die doppelte Verneinung?

" Versichert ist [...] im Rahmen der Veranstaltung gemäß den nachfolgenden Bedingungen: Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt."

Also versichert ist, wer nicht über 6km/h fährt. Hier ist doch keine Klausel drin, dass KFZ über 6 km/h wieder versichert wären?

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vor 1 Stunde schrieb Ahoessler:

woher entnimmst du da die doppelte Verneinung?

" Versichert ist [...] im Rahmen der Veranstaltung gemäß den nachfolgenden Bedingungen: Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt."

Also versichert ist, wer nicht über 6km/h fährt. Hier ist doch keine Klausel drin, dass KFZ über 6 km/h wieder versichert wären?

"AUSSCHLÜSSE" ;)

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Ich weiß nicht was du mir damit sagen möchtest, aber Absatz 9 titelt
"9. Besitz, Halten und Gebrauch von Kraftfahrzeugen"

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Nicht zulassungs- und/oder nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger.

Mitversichert sind Ansprüche wegen Schäden aus Besitz, Halten und Gebrauch von Kraftfahrzeugen aller Art und Anhängern, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) nicht der Zulassungs- und/oder Versicherungspflicht unterliegen, soweit es sich handelt um: 

Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt;

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt; - Anhänger, soweit diese nicht in Verbindung mit einem zulassungs- oder versicherungspflichtigen Zugfahrzeug gebraucht werden;

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebraucht wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

 

Du solltest den kompletten Paragraphen zitieren. Es handelt sich bei dem Absatz um den Zusatz das z.B. auch Gabelstapler etc. MITVERSICHERT sind wenn du die bedienst/fährst soweit du einen passende Fahrerlaubnis hast.

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Das betrachten wir dann wohl anders.

In Absatz 10 werden Kraftfahrzeug Fälle ausgeschlossen, und Ausnahmen aus Absatz 9 erwähnt. Absatz 9 Ausnahmen bestehen u.a. darin, dass zB die 6km/h Fahrzeuge versichert sind. Eine Aufhebung des Ausschlusses aus Absatz 10 finde ich da weiterhin nicht, auch die erwähnte Doppel Verneinung nicht.

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Ist demnach eine Versicherung die Autos versichert welche mit Max 6 Kmh fahren dürfen?
Sogar ein Boby car ist schneller?

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Ein Gabelstapler ist auch ein Kraftfahrzeug und der ist dann bis 20Kmh versichert.

Zumindest Stapler-Rennen sind versichert.

Also wirklich, da steht ausdrücklich "Mitversichert", nicht das es sich allgemein um die versicherten Kfz handelt.

Und meinst du eine Versicherung würde vor Gericht damit durchkommen... :4_joy:

Edited by Minimallaeufer
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vor 11 Stunden schrieb kurvenräuber:

Ist demnach eine Versicherung die Autos versichert welche mit Max 6 Kmh fahren dürfen?
Sogar ein Boby car ist schneller?

Ich fände das auch ein starkes Stück das dann als "Motorsport Haftpflicht" zu bewerben, aber so lese ich es zumindest aus den Zeilen.

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Wie ist Motorsportveranstaltung/Motorsportaktivität im Sinne der Versicherungen/des Gesetzes eigentlich definiert?

Dieser Trackday-Anbieter sagt z.B., dass seine Trackdays keine Motorsportveranstaltung sind:  Trackday Bilster Berg - Event Fahrtrainings

 

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Die Anbieter selbst sind sich unsicher. Habe gestern mit einem großen Anbieter von der NOS telefoniert, bezüglich Fahrtraining/Trackdays. Deren Trainings sind nicht nach DVR Richtlinie und aktuell empfehlen sie eine Motorsporthaftpflichtversicherung abzuschließen, falls das nicht geklärt werden kann - Infos sollen aber noch vor der Veranstaltung folgen.

Auch wenn es die Diskussion bezüglich RaceInc gab., sie bieten auch Tagesversicherungen an für 120€. Für mich sogar noch besser/günstiger.

 

Edit:

Habe mit der Zurich telefoniert und eine Aussage bekommen:

Der Versicherer muß zum Ändern der ABG´s aktiv auf einen zugehen, ansonsten gelten die alten Bedingungen des Vertrages. Daran würde auch der $5d nichts ändern, es bliebe wie gehabt bei Trackdays und "Fahrsicherheitstrainings". Tourifahrten auf der NOS wären kein Problem. Klar, das ist nur telefonisch und nicht rechtssicher. Habe heute meine "aktuell" geltenden Tarifbedingungen nochmals von der Zurich erhalten; darin steht für den Haftpflichtteil:


1.png

Für den Kaskoteil:

2.png

Okay, kann ich mir überlegen ob mir das reicht oder ich noch eine zusätzliche Versicherung abschließe.

Edited by Minimallaeufer

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Schlimmes Thema. 

Ich habe mich nun an verschiedenen Stellen informiert und u.a. mit meinem Versicherungsmakler und der Versicherung selbst gesprochen. 

Bei mir hat sich NICHTS geändert, es gelten noch die alten AKB und die Versicherung hat mir schriftlich gegeben, dass die üblichen Dinge versichert sind, solange es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt usw., also alles wie gehabt. 

Lustig finde ich das Video vom Schütze, in dem er einfach mal pauschal empfiehlt, eine Motorsport-Haftpflicht abzuschließen. Natürlich mit Link, damit man sich mal ganz unverbindlich "informieren" kann. 

Mit der Motorsport-Haftpflicht wünsche ich viel Spaß, wenn man die nach einem Unfall bei Touris anruft. Die werden genau gar nichts zahlen. 

Auch bei Trackdays scheint das aus meiner Sicht sinnlos zu sein, da ebenfalls kein Motorsport, keine Höchstgeschwindigkeit usw. Auch hier sollte aus meiner Sicht nach wie vor die normale Versicherung zahlen, sofern der Trackday als freies fahren o.ä. ausgeschrieben ist und keinerlei Wettbewerb stattfindet. 

Meine Versicherung sieht dies zumindest so.

 

 

Edited by sucb76
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Habe soeben Rückmeldung von meiner Versicherung bekommen. Für mich ändert sich auch nichts :1310_thumbsup_tone1:

p77i6cfp.png

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Also alles so, wie ich (und ein paar andere) das schon die ganze Zeit begründet, erklärt und festgestellt haben...

#NoGermanAngst

Edited by Maody66
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"German Angst" trifft es richtig....

Man kann ja diskutieren und sich austauschen....aber das hier wurde langsam ne Endlosschleife....wie zu Anfang und auch im anderen Versicherungsthread schon mehrfach geschrieben....selber Kontakt aufnehmen und schauen was die "eigene" Versicherung sagt....alles andere ist Zeitverschwenderei und führt zu nichts....im Falle eines Falles zu sagen "...aber im Forum hat doch dieses und jenes gestanden " ist nicht sonderlich hilfreich....

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Da dürft ihr euch jetzt kräftig auf die Schultern klopfen ;)

Mir hat der Austausch/ Mitlesen hier und in anderen Foren sehr geholfen ein umfassendes Bild zu bekommen. Gefühlt haben selbst viele Versicherungen unklare oder falsche Informationen rausgegeben, das hilft halt auch nicht das Thema zu verstehen

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Zur Sache der geänderten AKB habe ich im größeren Thread was geschrieben
Hier

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Hi Zusammen,

mich würde interessieren, bei welchen Versicherung ihr (bei denen Vollkasko Touri zahlen würde) denn versichert seid?

Ich bin aktuell bei der VHV und lese die Bedingungen so, dass die Kasko decken müsste. Am Telefon bekommt man allerdings gesagt, dass die nicht decken würden. Hatte mich daraufhin auch mit einem Makler in Verbindung gesetzt, der im Grunde alle namhaften Versicherungen abgeklappert und sagt, dass Touris eig keiner mehr versichert. Er meint, da wo es nicht ausgeschlossen ist, ziehen die sich wahrscheinlich gerichtlich raus, weil das als Landstraße gesehen wird. Da auf Landstraße aber 100km/h gilt, würden die das dann als Hebel nehmen, um die Deckung zu verweigern.

Danke Euch

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Die Info mit der Landstraße ist ja schon mal falsch. War und ist eine Kraftfahrtstraße mit baulicher Trennung, also richtgeschwindigkeit 130. 

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Ich bleibe dabei, die ersten Fälle werden Präzedenzfälle liefern.

Verrückt machen bringt trotzdem nix.

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vor 55 Minuten schrieb murdock:

Ich bleibe dabei, die ersten Fälle werden Präzedenzfälle liefern.

Verrückt machen bringt trotzdem nix.

Da stimme ich dir zu, ich muss aber auch nicht zwingend einer der Präzedenzfällen sein :8_laughing:

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Arbeitskollege der gelegentlich Touri und Trackdays fährt hat mich heute angesprochen.

Die LVM hat ihm neue ABGs für seine Fahrzeuge geschickt mit Ausschluss. Auf Nachfrage: keine Haftung mehr bei Touri oder Trackdays, würden ihm auch keine Zusatzversicherung anbieten. Ist ziemlich angepisst deswegen.

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vor 19 Stunden schrieb Michel-E30:

Hi Zusammen,

mich würde interessieren, bei welchen Versicherung ihr (bei denen Vollkasko Touri zahlen würde) denn versichert seid?

Ich bin aktuell bei der VHV und lese die Bedingungen so, dass die Kasko decken müsste. Am Telefon bekommt man allerdings gesagt, dass die nicht decken würden. Hatte mich daraufhin auch mit einem Makler in Verbindung gesetzt, der im Grunde alle namhaften Versicherungen abgeklappert und sagt, dass Touris eig keiner mehr versichert. Er meint, da wo es nicht ausgeschlossen ist, ziehen die sich wahrscheinlich gerichtlich raus, weil das als Landstraße gesehen wird. Da auf Landstraße aber 100km/h gilt, würden die das dann als Hebel nehmen, um die Deckung zu verweigern.

Danke Euch

Bei der HUK Coburg, mit dem letzten war ich bei der Allianz (Altvertrag), die haben mir vor anderthalb Jahren einen selbstverschuldeten Unfall auf dem Hockenheimring komplett gezahlt - also Vollkasko. Die Zurich hat mir bestätigt, dass sie versichern, allerdings wollen die satte 900€ im halben Jahr für meinen Adam haben - die Gothaer versichert sonst auch noch.

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