Mot

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  1. Nach meinem laienhaften Verständnis ist eine Erhöhung rechtens. Betrag vervierfachen klingt allerdings nicht plausibel. Hat sich der Fahrzeugwert bzw. das Risiko vervierfacht? Hast du mal geschaut wieviel Tuning schon grundsätzlich mit versichert wäre? Steht ebenfalls in den AGB von damals. Vielleicht könnte man darüber der Versicherung nahe legen, dass sich der Wert weit weniger gesteigert hat als durch das Gutachten suggeriert wird. Klingt aber eher nach einem Wechsel. :-( Glückwunsch. Ob das nun die Ausnahme ist, lässt sich nur anhand von mehr Daten beurteilen. Meine eingetragene Leistungssteigerung damals von 206 auf 297 kW hat meine ehemalige Versicherung auch kalt gelassen (Württembergische). Momentan bin ich übrigens auch selbst wieder auf der Suche, da mein Fahrzeug nach 2 Jahren stillstand endlich wieder angemeldet werden soll. viele versicherungen kommen in meinem fall immer noch mit vergleichsfahrzeug um die ecke, da der skyline bei denen nicht im system ist, was ich aber grundsätzlich eigentlich nicht möchte, um etwaigen problemen im schadensfall aus dem weg zu gehen. unter anderem ist das zweitbeste angebot mit ner corvette als vergleichsfahrzeug gerechnet 🙄 generell ist es übles glücksspiel, was heraus kommt. ich habe bei etwa 10 versicherungen angefragt und zwischen jährlich 450€ (1000€ vk sf17), 2000€ jährlich bis zu "versichern wir gar nicht, ist uns zu exotisch" ist alles dabei. letztgenanntes kam z.b. von der R&V. kenne aber skyline fahrer die dort (noch nicht lange) versichert sind. Übrigens ist die Liste von Seite 8 noch aktuell. Nur bei der VHV wurde mir direkt (ohne vorherige Nachfrage!) gesagt, dass alle Trackdays/Touristenfahrten auf einer Rennstrecke nicht versichert sind, obwohl in den AKB nur der Passus mit Höchstgechwindigkeit steht. Blöd, denn die hätten eigentlich das interessanteste Angebot gemacht
  2. @shinin Huch, sorry. Dachte das Forum kann "Autovervollständigen", aber wenn man den getaggten User nicht anklickt, sondern Enter drückt, geht's nicht. Mal vom falschen Namen abgesehen ;D #digimon Dann neuer Termin oder wie ist bei dir er Plan?
  3. Danke erdi24! Liste habe ich entsprechend aktualisiert. Die Zürich hat übrigens in den aktuellen AKB (die mir nun schriftlich vorliegen) Touristenfahrten erlaubt. Nur Höchstgeschwindigkeit ist wie immer verboten. Den David Schröder kann ich auch empfehlen. Hat sich Zeit genommen mein Fahrzeug anzufragen und sich Gedanken zu machen wie man es bei der Zürich durchbekommt. Leider ist das Angebot preislich nicht optimal für mich. Hole daher aktuell noch andere Angebote ein.
  4. Liste ist aktualisiert: Signal Iduna und VRK sind ebenfalls positiv. AXA und Generali haben auf meine Kontaktanfragen mit Gegenfragen geantwortet und sich nicht weiter gemeldet... @shini Gespräch mit der Concordia gehabt?
  5. Da hast du vollkommen Recht. Mir ging es bei der Liste auch eher darum mal einen Überblick zu bekommen wie es überhaupt in der deutschen Versicherungslandschaft steht bei dem Thema. Jeder ist am Ende selbst dafür verantwortlich was er wo zu welchen Bedingungen abschließt. Bezüglich der Zürich / David Schröder: Haben heute telefoniert. Angebot für mein Fahrzeug kommt die nächsten Tage. Wird aber wohl nur zustande kommen, wenn ich auch mit anderen Versicherungen zur Zürich wechsle. Geschuldet dem Umstand das mein Fahrzeug eine eingetragene Leistungssteigerung hat, diverse Anbauten die den Wert von 15.000€ überschreiten und es keine Typklasse gibt (keine Schlüsselnummer da Importfahrzeug). Je nach Preislage ist der Wechsel aller/einiger Versicherungen zur Zürich aber nicht ausgeschlossen. Die aktuellen AVB scheinen (habe sie nicht schriftlich) übrigens auch bei der Zürich die Tourifahrten nicht auszuschließen. Er wusste aber, dass es in früheren AVB mal ausgeschlossen war bzw. in den Bedingungen zum Fahrerschutzbrief (= Schäden am Fahrer, nicht Schäden am Kfz) wohl weiterhin ausgeschlossen ist. Das untermauert auch Maody's Punkt, dass die Versicherer dann doch mal die Bedingungen auch zum positiven ändern können. Sobald ich was schriftliches habe, werde ich berichten. Die anderen Versicherer (AXA, Generali, VRK etc.) mit 'nem ? in meiner Liste kriegen es übrigens nicht hin mir mal aktuelle AVB zu schicken...
  6. Im Grunde findest du diese Liste auf Seite 8 in diesem Thema. Oder als Link hier:
  7. Natürlich lassen sich schriftliche Aussagen im nachhinein beweisen. Nicht umsonst steht oben in dem Beitrag "schriftlich gibt". Glaube aber nicht, dass ein Makler der was auf sich hält, einem das Gegenteil der AVBs schriftlich gibt. Also abwarten was Montag kommt, anstatt hier weiter zu spekulieren.
  8. Da steht allerdings dabei, dass es um schriftliche Rücksprache geht. Ist halt die Frage wie diese aussieht und ob dann der Makler haftet, wenn er wissentlich Verträge macht die gegen die AVB gehen? Vielleicht händigt er aber auch andere AVB aus, als die die online zugänglich sind. Ich werde in jedem Fall berichten.
  9. Glaube von der Concordia hatte ich nur alte AVB gefunden. Könnte natürlich sein, dass sie den Passus wieder entfernt haben oder der Berater noch andere Möglichkeiten hat. Ich bin gespannt auf das Gespräch Montag mit der Zurich, weil die das auch in den Bedingungen haben, aber der David Schröder meinte es würde noch gehen. Wenn er mir das schriftlich gibt, hätte ich da auch kein Problem damit.
  10. Ja, auch nicht zu verachten. Wobei man dies bei größeren Umbauten ggf. über ein Wertgutachten regeln kann und entsprechend mehr Beitrag bezahlt. Gibt aber auch Versicherungen die keine Gutachten akzeptieren wollen und einem dann nahe legen zu wechseln. Mich wollte z.B. die HUK damals nicht mehr haben, nachdem sie das Gutachten gesehen hatten. Also sehr individuell unterschiedlich alles.
  11. Um hier mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren. Habe mich die Tage intensiv mit den Bedinungen vieler Versicherer in Deutschland beschäftigt, da ich demnächst einen Neuvertrag für mein Kfz abschließen muss und Fahrten auf einer Rennstrecke nicht komplett ausgeschlossen haben möchte. Deshalb hier eine aktuelle Liste Stand März/April 2022 für Neuverträge. Habt ihr einen älteren Vertrag, gelten die Bedingungen zu denen ihr abgeschlossen habt. Eure geltenden Bedinungen hat euch eure Versicherung damals zum Vertrag dazu gegeben. Es geht hier nur um normale Verträge, nicht speziell Oldtimer/Youngtimer. Dort können die Bedingungen abweichen! V - bedeutet es sind nur Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit in den Bedinungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Passage mit "alle Rennstrecken/Touristenfahrten/abgesperrte Strecken" ist in den Bedingungen nicht enthalten. ? - noch in Klärung X - in den Bedingungen sind eindeutig alle Fahrten auf aktuellen/ehemaligen Rennstrecken/abgesperrten Strecken/Touristenfahrten vom Versicherungsschutz ausgenommen V Barmenia Barmenia(Direkt) DBV Gothaer Itzehoer Kravag LVM HUK HUK24 R+V R+V 24 Signal Iduna (AKB per Mail bekommen, Tourifahrten sind nicht ausgeschlossen) VRK (AKB schriftlich per Post bekommen, Tourifahrten sind nicht ausgeschlossen) Zurich Agentur David Schroeder => siehe hier ? AXA (mehrfach telefonisch Kontakt und um Zusendung der AVB gebeten, aber keine Reaktion; Kontaktformular gesendet, warte auf Antwort) Generali (Kontaktformular gesendet, warte auf Antwort) VHV - in den aktuellen AKB sind Tourifahrten nicht ausgeschlossen, mir wurde zusammen mit dem Angebot aber schriftlich (ohne vorherige Nachfrage) mitgeteilt, dass alle Fahrten auf Rennstrecken nicht abgedeckt sind. Vielleicht Einzelfall? X ADAC AdmiralDirekt Allianz Alte Leipziger Bavaria(Direkt) BGV Concordia ("jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen Motorsportrennstrecken" nicht versichert) CosmosDirekt DA Direkt Debeka (Touristenfahrten auf öffentlichen Rennstrecken ausgeschlossen) DEVK Dialog Die Bayrische (seit 2020, 2019 gings noch) Die Continentale Ergo HanseMerkur HDI Mecklenburgische OCC Provinzial Sparkasse Direkt Verti VGH Württembergische WWK Gruß, Thomas
  12. Also findet Bilster Berg diesen Samstag statt ja? Wetter soll ja tatsächlich gut werden. Bräuchte 'nen Platz als Zuschauer oder Beifahrer, aber geht wohl nur über Jemanden der schon gemeldet ist? Werde morgen nochmal beim Veranstalter fragen ob man auch so irgendwie rein kommt. Ansonsten - hat Jemand Lust mich mitzunehmen?
  13. Naja, wenn das Teil dort auf Lager ist (und nicht speziell für dich importiert wird), hast du ja ganz normal 14 Tage Rückgabefrist.
  14. Frag deinen Prüfer vor Ort. Die meisten werden wohl abwinken, aber gibt auch noch Leute die sich was trauen. Ich habe meine D2 Bremsanlage damals bei Feinys gekauft und auch dort abnehmen lassen, ganz offiziell an einer großen TÜV Station. Der Prüfer hat damals auch eine HU an meinem Wagen gemacht und ich bekam die Plakette erst, als ich meine Scheinwerfer vor Ort noch etwas nachgestellt habe (leuchteten zu hoch). Also war schon recht pingelig der gute Mann... Zur Qualität kann man wahrscheinlich sagen, Preis/Leistung ist schon in Ordnung, aber mit einem KW Fahrwerk kann es sicherlich nicht mithalten.
  15. Was genau hat mit dem Eventuri demm zum Problem geführt bzw. was war defekt am Lader?