Titty

Karosserie Gewichtserleichterung und die Spielregeln des deutschen TÜV´s

3 Beiträge in diesem Thema

Hallo

In der Fahrzeugvorstellung von Alberts Nissan Z350 wurde dieses Thema schon angesprochen.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht mit Karosserie Gewichtserleichterung an Straßenzugelassenen Tracktools in Verbindung mit den Spielregeln des deutschen TÜV´s?

Primär die Frage, darf man am Heckblech in der Höhe 10cm Blech über die gesamte Fahrzeugbreite abtrennen? Die Stoßstange verdeckt die Stelle weiterhin und nach Außen sind keine scharfen Kanten zur Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern zu sehen.

In England hatte ich ein Fahrzeug gesehen, welches mit Carbon Motorhaube, Dach und Heckklappe, Makrolonscheiben etc. 120 kg weniger wiegt als meiner. Nach dem ich das Facebook Profil des Besitzers gefunden habe wusste ich wie er auf 800 kg kommt, sprich rund 120 kg weniger. Er hat auch das Heck weggeschnitten und einen Diffusor gebaut. Aber vorne im Frontblech hat er massiv Blech entfernt mit schwarzen Eigenbau Stoßstangen Halterungen. Auch hier sind weiterhin nach Außen keine scharfen Kanten zur Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern zu sehen. (Ladeluftkühler gehört nicht zu meiner Anfrage)

Hier mal ein Foto. Könnte ich mit so einer Karosserieveränderung, Stabilität bleibt da die Rahmenträger nicht bearbeitet werden beim TÜV durchkommen. Mir ist klar das ich es besser mit dem TÜV abspreche wie ich es immer getan habe. Mich interessieren eure Meinungen und eure Erfahrungen.

Front-Vergleich.png

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Moin,

ich hatte das bei meinem Renner vor. Jedoch wurde es schlussendlich bei der Tüv Hauptzentrale abgelehnt.
Einfach abtrennen funktioniert nicht, nirgends.

İn zusammenarbeit mit einem Zertifizierten Karrobauer könnte man minimale eingriffe ausführen. Die sind nicht Statisch Sicherheits Relevant. Auch die Freigabe des Herstellers ist ausschlaggebend.

Sehr grosses Thema. Gibt sicherlich welche die das durchwinken.

Jedoch ist für mich das Risiko bzgl. Versicherung und Menschenschaden zu gross gewesen. Nur wegen 10kg blech, will ich im schlimmsten Fall nicht mit Vorwürfen leben.

Eine Handfeste Rechtskräftige Aussage wirst du nur in einer der Zuständigen Behörden/Institutionen erhalten. Alles andere ist nichts wert.

Gruss


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Das Thema ist nicht einfach. Vieleicht sollten wir uns zuerst darauf einigen, das es einen erheblichen Unterschied zwischen bewusstem genehmigen und nicht erkennen bzw. tolerieren gibt.

Ich mach mal ein Beispiel: Es soll Mitglieder geben, die fahren Bremsbeläge ohne ABE in der Serienbremse. Dann macht man alle 2 Jahre die Hauptuntersuchung und bestenfalls kommt man ohne Mängel durch. Dadurch sind die Beläge aber noch lange nicht legal. (Beläge ohne ABE wurden nicht erkannt oder toleriert. 
Ob der gleiche Prüfer, wenn er auf die Beläge ohne ABE angesprochen wird, die dann in die Papiere einträgt wage ich zu bezweifeln. Erst nach der Eintragung wären sie legal.

So ist es auch mit der Gewichtserleichterung an der Karosse. Wenn Veränderungen nicht bemängelt werden, heißt es nicht, dass sie legal sind. So. Bleibt die Frage: Willst Du ein Auto, mit dem Du ne Chance hast durch die Hauptuntersuchung zu kommen oder ein legales Auto?

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