Justin330

E46 Airbag Ausbau Herstellerrichtlinie

5 Beiträge in diesem Thema

Servus,

ich bin gerade dabei mit dem TÜV Prüfer die Eintragungen abzuklären. Nun geht es an die Airbags.

Der Prüfer sagt: Der Ausbau der Airbags ist nur zulässig, wenn die Werkstatt hinterher eine Bescheinigung schreibt, dass die Stilllegung entsprechend Herstellerrichtlinien erfolgt sei (das impliziert, dass es eine Herstellerrichtlinie für diesen Fall gibt).

Hat da jemand Erfahrungen wie das abläuft? Muss ich mich an Bmw wenden oder hat die Werkstatt diese Richtlinien zu erfragen und zu bescheinigen?

Desweiteren: geht es mit Ncs Expert, diese auszucodieren, um keine Fehlermeldung zu erhalten nach Ausbau?

Vielleicht denke ich auch zu Kompliziert.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

IMG-20210919-WA0008.thumb.jpg.05bb89b0ff

Gesendet von meinem CPH2025 mit Tapatalk

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hört sich nach einem klaren Fall von "anderen Prüfer suchen" an :22_stuck_out_tongue_winking_eye:

2 Personen gefällt das

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 5 Stunden schrieb Pablo:

Hört sich nach einem klaren Fall von "anderen Prüfer suchen" an :22_stuck_out_tongue_winking_eye:

Na ja, wenn es ordentlich eingetragen ist sollte im Fahrzeugschein schon stehen dass das Airbagsystem fachmännisch außer Funktion gesetzt ist. Wenn er seinen Kunden nicht kennt fragt er natürlich nach. So schlimm finde ich das nicht. Man darf dabei auch nicht vergessen dass man einen Airbag ohne entsprechende Schulung auch nicht ausbauen darf. Von daher ist das Verhalten des Prüfers schon verständlich.

 

@Justin330Ich würde mir von der Werkstatt eine kurze Bestätigung geben lassen dass das Airbagsystem vollständig und fachmännisch entfernt wurde. Herstellerrichtlinien gibt es dazu keine. Daher denke ich dass der Prüfer mit der Bestätigung zufrieden gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke, genau so in die Richtung habe ich mir das auch gedacht, dieses Wort Herstellerrichtlinie hat mich nur verwirrt.
Der Prüfer ist nämlich eigentlich in Ordnung.


Gesendet von meinem CPH2025 mit Tapatalk

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

War auch eher als Spaß gemeint ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!


Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.


Jetzt anmelden