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iromero

Haftpflichtschutz bei Touristenfahrten..!!??

5 Beiträge in diesem Thema

Hallo zusammen,

 

ich möchte meine ersten Touristenfahrten auf der Nordschleife mit meinem Auto machen und habe gleich auf folgende Problematik gestoßen, meine Kfz-Versicherung möchtet mir keinen Haftpflichtschutz auf der Nordschleife gewähren. In den AKB steht:

"Genehmigte Rennen A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."

Obwohl ich sie auf die Fahrordnung des Nürburgrings  http://www.nuerburgring.de/fileadmin/AGB/2015/cNG-Fahrordnung-Touristenfahrten.pdf verweise, wo es steht, dass Rennen im Rahmen der Touristenfahrten verboten sind, wollen sie mir den Haftpflichtschutz auf der Nordschleife nicht gewähren.

Ich habe mir die AKB von mindestens noch anderen sechs Versicherungsfirmen angeguckt und bei Allen steht die zitierte Klausel drin.

Unter diesen Umständen ist meine größte Sorge, wenn ich auf der Nordschleife ohne Haftpflichtschutz mit einem teuren Sportwagen in einem Unfall verwickelt sein sollte.

Aus diesem Grund würde ich gerne eure Meinung und Erfahrung dazu wissen. Schließt ihr eine Zusatzversicherung ab oder fährt ihr einfach so bei Touristenfahrten auf der Nordschleife? War jemand deswegen mit seiner Versicherung vor Gericht? 

 

Danke im voraus!

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Bei Touristenfahrten ist die Nordschleife eine Privatstraße ganz nach STVO. Die Versicherungsgesellschaft muss dir dort Haftpflicht Schutz geben. Du hast nur keinen Schutz an Veranstaltungen wie Trackdays oder Trainingsveranstaltungen. Touris sind aber kein Problem für Haftpflicht.

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Siehe auch hier:

Oder hier:
 

Das Thema gibt es schon mehrfach...

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vor 2 Stunden schrieb Pall.:

Bei Touristenfahrten ist die Nordschleife eine Privatstraße ganz nach STVO. ...

Die Nordschleife ist kein öffentlicher Verkehrsraum, auch nicht bei Touristenfahrten. 

https://motor-kritik.de/node/1317
 

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vor 13 Minuten schrieb Frittiersalon:

Die Nordschleife ist kein öffentlicher Verkehrsraum, auch nicht bei Touristenfahrten. 

https://motor-kritik.de/node/1317
 

Das habe ich doch geschrieben :D Eine private Straße mit STVO. Trotzdem gilt dort Versicherungsschutz ala Haftpflicht.

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