MCK

Clubsportbügel M2

68 Beiträge in diesem Thema

vor 12 Minuten schrieb Burstrusher5000:

Warum das noch bei einigen Shops machbar ist, kann ich dir leider nicht beantworten, laut BMW ist dies nicht möglich und laut dem Tüv-Rheinland auch nicht. Autos, die mit einem Airbag im Sitz ausgeliefert worden sind, müssen auch mit einem Airbag im Sitz eingetragen werden, z. B. der Recaro CS mit Airbag wäre kein Problem im M2.

Ich hab mir dieses Jahr noch einen E92 M3 gegönnt, dieser soll evtl kommen Winter als " zweites Tracktool " aufgebaut werden wenn der M2 mal nicht will oder kaputt sein sollte, also gleich beim Tüv angerufen und das Thema Recaro PP abgeklärt.

Seine Aussage war dieselbe wie beim M2 damals, bedauerlicherweise nicht möglich! Mein Argument mit dem BMW E92 M3 GTS der damals mit den PP's kam hat er auch gleich verworfen, seine Aussage war folgende;

Der GTS wurde in einer geringen Stückzahl gebaut, und dieser wurde auf den Seitenaufprall mit den PP's getestet und auch freigegeben. Da der GTS wohl auch eine andere Kennung im Schein hat, geht das nur bei diesem KFZ. Meine Daraufhin habe ich dann gemeint das der GTS doch das selbe Chassi hat wie der " normale " E92, und der Tüv argumentierte wieder mit der Stückzahl und dem Test sowie die andere Kennung im Schein. Eine Eintragung OHNE Zelle ist leider bei diesem KFZ nicht möglich, er meinte auch das es Firmen gibt die sowas machen, aber bei einem Unfall und einer Prüfung das zu 100% in die Hose geht.

 

Danke für die Infos. Das hab ich vom Schirmer auch gehört. Dann fahren allerdings 90% der M2 an der NoS illegal rum. Was willst du bei deinen M3 machen? Direkt Zelle einschweißen nur wegen dem Sitz? 

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vor 10 Minuten schrieb MCK:

Was heißt bei einem Unfall? Ist damit gemeint, dass das Auto keinen Versicherungsschutz mit einer „illegalen“ Eintragung mehr hat? 

Richtig, Eintragungen die nicht rechtlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis.

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vor 8 Minuten schrieb MCK:

Danke für die Infos. Das hab ich vom Schirmer auch gehört. Dann fahren allerdings 90% der M2 an der NoS illegal rum. Was willst du bei deinen M3 machen? Direkt Zelle einschweißen nur wegen dem Sitz? 

Wenn man es so sieht Ja, mein M2 ist auch auf " GT Basis " umgebaut das selbe hab ich dann auch mit dem M3 vor.

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vor 4 Stunden schrieb Burstrusher5000:

Richtig, Eintragungen die nicht rechtlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis.

Bin mir unsicher, ob das so einfach ist. Die Eintragung nach §21 StVZO ist ein Verwaltungsakt mit dem das Fahrzeug legalisiert wurde. Bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs war es de facto legal unterwegs. Außer der Fahrzeugführer hat im Nachhinein Änderungen vorgenommen. Bin aber kein Jurist. Weiß es jemand sicher?

bearbeitet von MCK
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war bei mir das gleiche Thema @MCK. Wollte den "einfachen + schnellen" Weg mit PP mit Bügel plus 4/6P Gurte. Schlussendlich ist es dann doch (wie vermutlich bei den meisten hier :4_joy:) radikal mit Zelle geworden, weil es a) keiner mit verstand mehr so einträgt und b) ich im worst-case (wovon man ja immer ausgehen muss sobald man eine strecke befährt) keinen stress haben will plus natürlich dementsprechend gesichert sein möchte, falls man mal mit hoher Geschwindigkeit einplankt.

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vor 14 Stunden schrieb MCK:

Bin mir unsicher, ob das so einfach ist. Die Eintragung nach §21 StVZO ist ein Verwaltungsakt mit dem das Fahrzeug legalisiert wurde. Bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs war es de facto legal unterwegs. Außer der Fahrzeugführer hat im Nachhinein Änderungen vorgenommen. Bin aber kein Jurist. Weiß es jemand sicher?

Genauso ist es. Als Fahrzeugführer muss man sich in dem Falle überhaupt keine Sorgen machen. Probleme bekommt in dem Falle (wenn überhaupt) eher der Prüfer.

Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber in dem Falle gibt der Fahrzeugführer als Laie das Thema in fachkundige Hand (den Prüfer) und ist somit juristisch auch raus aus der Nummer.

Der Grund wieso eigentlich gar kein Prüfer mehr die Sitze problemlos einträgt ist, weil keiner Bock hat bei so einem heiklen Thema Ärger zu bekommen und seinen Job zu verlieren.
Am Ende steht nämlich immer der Prüfingenieur der seine Zulassung verlieren kann, außer die Eintragung ist wasserdicht.

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vor 21 Stunden schrieb MCK:

Was heißt bei einem Unfall? Ist damit gemeint, dass das Auto keinen Versicherungsschutz mit einer „illegalen“ Eintragung mehr hat? 

Ich glaube eher, dass bezieht sich auf den Prüfer.
 

Ich bin Laie, fahre zu einem Prüfingenieur und lasse mir Teil XY eintragen, der Tüver macht das und alles ist super. 

Nun baue ich einen Unfall, da kann die Versicherung sicherlich nicht kommen und sagen, tja, dass hätte aber nicht eingetragen sein dürfen. Den Schaden bezahlen wir dir nicht. 
Bei Versicherungen kann ich mir echt viel vorstellen, aber das würde ich bis zur letzten Möglichkeit ausfechten. 

Das einzige was theoretisch sein könnte wäre, die Versicherung bezahlt den Schaden und verklagt den Prüfer, weil er was eingetragen hat, was er nicht hätte eintragen dürfen. Und er muss es wissen, weil kein Laie. 
Wenn im System steht, Teil XY darf bei diesem  oder jenem Fahrzeug nicht abgenommen werden und er meint, er macht es trotzdem, wird er den Stress am Ende haben. 

Anders natürlich, wenn irgendwas gar nicht eingetragen ist. Da kann es sein, dass du am Ende selber zahlst.

 

edit: Hätte ich mir sparen können, den Beitrag von @xerikhabe ich irgendwie überlesen, er hat’s im Grunde auf den Punkt gebracht. 

bearbeitet von No.1566
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vor 5 Stunden schrieb m2arcel:

war bei mir das gleiche Thema @MCK. Wollte den "einfachen + schnellen" Weg mit PP mit Bügel plus 4/6P Gurte. Schlussendlich ist es dann doch (wie vermutlich bei den meisten hier :4_joy:) radikal mit Zelle geworden, weil es a) keiner mit verstand mehr so einträgt und b) ich im worst-case (wovon man ja immer ausgehen muss sobald man eine strecke befährt) keinen stress haben will plus natürlich dementsprechend gesichert sein möchte, falls man mal mit hoher Geschwindigkeit einplankt.

Ehrlicherweise juckt es mir ab und zu schon in den Fingern. Hätte ich eine Halle oder große Doppelgarage hätte ich ihn vermutlich schon gestrippt. Aber nein, ich ziehe erst mal Clubsport durch ;-) Die Porsche GTs sind ja auch alle so unterwegs. Für Zelle & Co muss man schon leidensfähig sein, hab ich mir sagen lassen. Auch nicht alles einfach mit Abnahme etc.

Die Argumentation, dass die Sitze ohne Airbag nicht eintragbar sind, kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Kennt hier jemand die konkrete Rechtsgrundlage dafür? 

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vor 4 Minuten schrieb MCK:

 

Die Argumentation, dass die Sitze ohne Airbag nicht eintragbar sind, kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Kennt hier jemand die konkrete Rechtsgrundlage dafür? 

Hol dir die Infos beim TÜV, nicht KÜS und Co, sondern TÜV! Und wenn du komplett auf Nummer sicher gehen willst! Hauptniederlassung BMW anrufen und dich so lange durchleiten lassen bis dir jemand dann das sagt, was ich dir bereits gesagt hab :( schade das ich die E-Mail nicht mehr habe, hätte Sie dir gerne geschickt.

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vor 41 Minuten schrieb No.1566:

Ich glaube eher, dass bezieht sich auf den Prüfer.
 

Ich bin Laie, fahre zu einem Prüfingenieur und lasse mir Teil XY eintragen, der Tüver macht das und alles ist super. 

Nun baue ich einen Unfall, da kann die Versicherung sicherlich nicht kommen und sagen, tja, dass hätte aber nicht eingetragen sein dürfen. Den Schaden bezahlen wir dir nicht. 
Bei Versicherungen kann ich mir echt viel vorstellen, aber das würde ich bis zur letzten Möglichkeit ausfechten. 

Das einzige was theoretisch sein könnte wäre, die Versicherung bezahlt den Schaden und verklagt den Prüfer, weil er was eingetragen hat, was er nicht hätte eintragen dürfen. Und er muss es wissen, weil kein Laie. 
Wenn im System steht, Teil XY darf bei diesem  oder jenem Fahrzeug nicht abgenommen werden und er meint, er macht es trotzdem, wird er den Stress am Ende haben. 

Anders natürlich, wenn irgendwas gar nicht eingetragen ist. Da kann es sein, dass du am Ende selber zahlst.

 

edit: Hätte ich mir sparen können, den Beitrag von @xerikhabe ich irgendwie überlesen, er hat’s im Grunde auf den Punkt gebracht. 

Gilt jedoch nicht für die Haftpflicht. Hier muss die Versicherung immer regulieren und kann sich maximal die gesetzlich gedeckelte Regresssumme von dir zurück holen. 

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Gerade eben schrieb Burstrusher5000:

Hol dir die Infos beim TÜV, nicht KÜS und Co, sondern TÜV! Und wenn du komplett auf Nummer sicher gehen willst! Hauptniederlassung BMW anrufen und dich so lange durchleiten lassen bis dir jemand dann das sagt, was ich dir bereits gesagt hab :( schade das ich die E-Mail nicht mehr habe, hätte Sie dir gerne geschickt.

Nicht falsch verstehen. ich glaube dir ja. Ich bin selber auch Ing. (nicht Fahrzeug sondern E-Technik) und weiß wie unterschiedlich die Interpretation der Kollegen zu einer spezifischen Thematik sein kann. Fragst du drei Kollegen, bekommst du vier Meinungen. Ist vermutlich überall so. Daher würde mich die konkrete Rechtsgrundlage interessieren. 

Bzgl. dem Ausbau eines Airbags und der BE gibt es eine Stellungnahme der Clearingstelle:

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle) "

 

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vor 32 Minuten schrieb MCK:

Nicht falsch verstehen. ich glaube dir ja. Ich bin selber auch Ing. (nicht Fahrzeug sondern E-Technik) und weiß wie unterschiedlich die Interpretation der Kollegen zu einer spezifischen Thematik sein kann. Fragst du drei Kollegen, bekommst du vier Meinungen. Ist vermutlich überall so. Daher würde mich die konkrete Rechtsgrundlage interessieren. 

Bzgl. dem Ausbau eines Airbags und der BE gibt es eine Stellungnahme der Clearingstelle:

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle) "

 

Du alles gut, aber wie schon gesagt ICH würde das Risiko nicht mehr eingehen und so herumfahren. Wie ich ja schon erwähnt habe, hatte ich eine Nachprüfung erhalten, meine Sitze wurden damals am Ring vom P.Weber abgenommen " nicht er selbst , sondern ein Prüfer " dieser sogenannte Prüfer nimmt seit dem auch nichts mehr ab. Und alle Eintragungen mit PP im M2 wurde von diesem Prüfer zur Nachkontrolle gebeten, ich mein letztendlich kannst du das ja irgendwo eintragen lassen. Wenn du Glück hast, geht das so durch und du bekommst in Zukunft kein Schreiben. Wenn du Pech hast, fährst du vor und der Prüfer der es nachprüft, sieht dies nicht so wie der andere Prüfer und du darfst wieder zurück bauen. Dann geht das Spiel von vorne los, die lässt Eintragen Brief kommt und wieder zurück bauen. Ist jetzt wirklich überspitzt aber ja, kein Plan ich wollte es auch nicht glauben hab mir dann jemanden gesucht der dann meinte " Klar bekomm ich hin " und ja rest kennste ja :D

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vor 3 Stunden schrieb Burstrusher5000:

Du alles gut, aber wie schon gesagt ICH würde das Risiko nicht mehr eingehen und so herumfahren. Wie ich ja schon erwähnt habe, hatte ich eine Nachprüfung erhalten, meine Sitze wurden damals am Ring vom P.Weber abgenommen " nicht er selbst , sondern ein Prüfer " dieser sogenannte Prüfer nimmt seit dem auch nichts mehr ab. Und alle Eintragungen mit PP im M2 wurde von diesem Prüfer zur Nachkontrolle gebeten, ich mein letztendlich kannst du das ja irgendwo eintragen lassen. Wenn du Glück hast, geht das so durch und du bekommst in Zukunft kein Schreiben. Wenn du Pech hast, fährst du vor und der Prüfer der es nachprüft, sieht dies nicht so wie der andere Prüfer und du darfst wieder zurück bauen. Dann geht das Spiel von vorne los, die lässt Eintragen Brief kommt und wieder zurück bauen. Ist jetzt wirklich überspitzt aber ja, kein Plan ich wollte es auch nicht glauben hab mir dann jemanden gesucht der dann meinte " Klar bekomm ich hin " und ja rest kennste ja :D

Bist du dir denn sicher, dass nur die PP-Abnahmen dieses Prüfers betroffen waren oder betraf das alle Abnahmen/Umbauten, die PW gemacht und hat abnehmen lassen? Er ist ja mittlerweile nicht mehr aktiv am Ring. Hat wohl auch seinen Grund. 

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vor 28 Minuten schrieb MCK:

Bist du dir denn sicher, dass nur die PP-Abnahmen dieses Prüfers betroffen waren oder betraf das alle Abnahmen/Umbauten, die PW gemacht und hat abnehmen lassen? Er ist ja mittlerweile nicht mehr aktiv am Ring. Hat wohl auch seinen Grund. 

Ja bin ich, weil derjenige der mich auf den PW aufmerksam gemacht hat, musste auch zurückbauen. Warum der PW nicht mehr oben am Ring ist, hat andere Gründe! Same like you allready sad mit den Prüfern das jeder eine andere Meinung hat, ER war ja nur der Dienstleister der die Umbauten gemacht hat, der Prüfer war der Ansicht das dass so okay ist mit den Sitzen.

bearbeitet von Burstrusher5000

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ne normale garage reicht zum auseinanderbauen, spreche aus erfahrung :4_joy: dann schickst du das teil zu Ireco/Schirmer/Cardiff/247, anschließend zum Lacker und dann hast du ruhe - ne spaß beiseite, wenn du es probieren willst und dir die evtl. Mehrkosten nicht ganz so wichtig sind, probier es!

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vor 7 Stunden schrieb m2arcel:

ne normale garage reicht zum auseinanderbauen, spreche aus erfahrung :4_joy: dann schickst du das teil zu Ireco/Schirmer/Cardiff/247, anschließend zum Lacker und dann hast du ruhe - ne spaß beiseite, wenn du es probieren willst und dir die evtl. Mehrkosten nicht ganz so wichtig sind, probier es!

Nur aufgrund der Sitze eine Zelle einzubauen kommt für mich nicht wirklich in Frage. Ganz im Gegenteil. Aus Trotz kommt jetzt ein FIA-Sitz rein. Habe jemanden gefunden der mir das einträgt. Falls irgendwann mal Post einflattert, kann man immer noch auf Podium mit Seitenairbag gehen. Oder den Fahrzeughersteller wechseln…

Nicht falsch verstehen. Ich finde dein Projekt sehr cool. Zelle hat sicherlich seine Berechtigung. Aber ich glaube, ich möchte mir das nicht mehr antun. Außerdem holt man sich 60kg Rohr in die Bude. Konsequenter Weise müssen dann auch Carbontüren etc. rein. Ob jetzt Zelle mit selbstgebackenen Türen mehr Flankenschutz bietet als die stabilen OEM Türen steht in den Sternen. Will nur sagen, geht man einmal den Weg mit Zelle, hört es nicht mehr auf ;-)

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vor 26 Minuten schrieb MCK:

Nur aufgrund der Sitze eine Zelle einzubauen kommt für mich nicht wirklich in Frage. Ganz im Gegenteil. Aus Trotz kommt jetzt ein FIA-Sitz rein. Habe jemanden gefunden der mir das einträgt. Falls irgendwann mal Post einflattert, kann man immer noch auf Podium mit Seitenairbag gehen. Oder den Fahrzeughersteller wechseln…

Nicht falsch verstehen. Ich finde dein Projekt sehr cool. Zelle hat sicherlich seine Berechtigung. Aber ich glaube, ich möchte mir das nicht mehr antun. Außerdem holt man sich 60kg Rohr in die Bude. Konsequenter Weise müssen dann auch Carbontüren etc. rein. Ob jetzt Zelle mit selbstgebackenen Türen mehr Flankenschutz bietet als die stabilen OEM Türen steht in den Sternen. Will nur sagen, geht man einmal den Weg mit Zelle, hört es nicht mehr auf ;-)

So habe ich das auch gehandhabt. Ich habe auch Ewigkeiten damit rumgeeiert die Sitze vernünftig einzutragen und mit soooo vielen Firmen gesprochen. Auf eine Zelle in so einem modernen Auto hatte ich auch keine Lust, kann man dann halt direkt wegschmeißen das Ding, kauft ja keine Sau mehr.
Und wenn Zelle, dann muss man komplett in die Vollen gehen, sonst macht das ja sowieso keinen Sinn.
Zusätzlich dazu habe ich auch keine Lust mit meinem Kopf gegen ein Stahlrohr zu knallen wenn ich auf eigener Achse zur Rennstrecke fahre. Da bringen die Schaumstoffpolster mir auch nix. Der serienmäßige Kopf-Airbag ist kein schlechtes Sicherheitskonzept im Vergleich zu einem Stahlrohr mit Heizungsrohr-Isolation.

Ich habe dann auch einen Prüfer gefunden der mir die Sitze einfach eingetragen hat ohne alles. Ohne 4-Punkt Gurte, ohne Bügel, einfach nur der Sitz auf Speed Engineering Adaptern mit Original-Laufschiene.

Jahre später fahre ich damit immer noch rum, keine Post, kein nix. Und wenn's dann so sein sollte, dann ist es halt blöd gelaufen.

bearbeitet von xerik
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vor 8 Stunden schrieb xerik:

So habe ich das auch gehandhabt. Ich habe auch Ewigkeiten damit rumgeeiert die Sitze vernünftig einzutragen und mit soooo vielen Firmen gesprochen. Auf eine Zelle in so einem modernen Auto hatte ich auch keine Lust, kann man dann halt direkt wegschmeißen das Ding, kauft ja keine Sau mehr.
Und wenn Zelle, dann muss man komplett in die Vollen gehen, sonst macht das ja sowieso keinen Sinn.
Zusätzlich dazu habe ich auch keine Lust mit meinem Kopf gegen ein Stahlrohr zu knallen wenn ich auf eigener Achse zur Rennstrecke fahre. Da bringen die Schaumstoffpolster mir auch nix. Der serienmäßige Kopf-Airbag ist kein schlechtes Sicherheitskonzept im Vergleich zu einem Stahlrohr mit Heizungsrohr-Isolation.

Ich habe dann auch einen Prüfer gefunden der mir die Sitze einfach eingetragen hat ohne alles. Ohne 4-Punkt Gurte, ohne Bügel, einfach nur der Sitz auf Speed Engineering Adaptern mit Original-Laufschiene.

Jahre später fahre ich damit immer noch rum, keine Post, kein nix. Und wenn's dann so sein sollte, dann ist es halt blöd gelaufen.

@xerik

Genauso ist es bei mir eingetragen worden. PP auf Speed Eng. Konsolen und Schroth 4P Gurte. Ich war bei Ayke ( Evoservice ). Der hat mir die Sachen geliefert, den Einbau und den TÜV gemacht. Das haben die Jungs von Evoservice prima gemacht. Alles wurde mit Fotos dokumentiert und beim TÜV so eingetragen. Ohne Bügel oder Käfig. Auflage war nur dass der Airbag ordnungsgemäß auskodiert werden musste. Das habe wir dann auch so gemacht und schon war alles schick. Ist inzwischen auch schon alles bei der Zulassungsstelle in den Schein eingetragen worden.
Ich hatte zwischenzeitlich auch schon eine Polizei-Kontrolle mit recht genauer Überprüfung der eingetragenen Zusatzausstattung. 
Der Sheriff sagte zu mir sogar: Das sind vorbildliche Sicherheitsmaßnahmen mit den Sitzen und den dazugehörigen 4P Gurten. Einzige, wenn überhaupt,  Reklamation war dass der Polizist mir sagte dass ich mal überprüfen soll ob ich das Auto als Zweisitzer im Schein umschreiben lassen sollte weil ja die Rückbank raus ist. Er war sich nicht wirklich sicher ob ich machen lassen sollte oder ob das nicht nötig ist. Das habe ich bisher allerdings nicht gemacht. Manche Polizisten sind recht cool.... Mich fragte der Polizist dafür dann aber ob das Auto wirklich über 300kmh schnell ist weil 302 km/h eingetragen sind. Ich sagte dann nur, ja das schafft meine Kiste. Gibt also auch mal nette Sheriffs....

 

bearbeitet von Boesi
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