FocusUwe

Nordschleife - Privatstrasse, Mautstrasse oder was ist es nun?

22 Beiträge in diesem Thema

Hab nach einiger Suche den Artikel wiedergefunden, wo geklärt wird, was die Nordschleife bzw die Touristenfahrten nun wirklich ist/sind. Die Meisten hier werden es sicher wissen, aber es gibt sicher noch genug Leute, die es vermutlich nicht wissen.

Ganz unten als Anhang die offizielle Stellungnahme des Landes zu dem Thema.

https://motor-kritik.de/node/1964

bearbeitet von FocusUwe
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Very interesting, how its all made as a gray area..
Its mind boggling, that in Germany, some (all?) insurance companies recognize the track as a one way public toll road, but the Ministry of Economics see it as a private road . 
Yet, police are allowed to investigate crash scenes, enforce road laws there and yet, since its a private road, you can achive a lifetime ban,if you lent out your annual ticket to a buddy.. Its somewhat mindboggling, how they managed to  
be able to do such a thing.

Does it smell rotten? I will let that be up to the individual reading on the subject.  

https://motor-kritik.de/sites/default/files/07.02.2017 Road classification of the Nürburgring-1.pdf   

bearbeitet von VikingPower

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Hat mal jemand einen Vollkasko Schaden durch die Touris abgewickelt, dessen Versicherer die Touristenfahrten/Nürburgring explizit nicht exkludiert hat?

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18 minutes ago, Ahoessler said:

Hat mal jemand einen Vollkasko Schaden durch die Touris abgewickelt, dessen Versicherer die Touristenfahrten/Nürburgring explizit nicht exkludiert hat?

Jedes Wochenende so 30

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vor 3 Stunden schrieb Henning:

Jedes Wochenende so 30

d.h. du bist selbst in der Versicherung tätig vermute ich?

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54 minutes ago, Ahoessler said:

d.h. du bist selbst in der Versicherung tätig vermute ich?

Nein nein. Sorry. Das war einfach überspitzt formuliert. Aber du kann sicher sein, dass dort etliche Fälle abgewickelt wurden. Das wurde sicherlich auch schon 10fach hier im Forum besprochen. Ich selbst hatte einen Fall, der problemlos abgewickelt wurde ohne nachträgliche Schwierigkeiten.
Ich denke aber dazu gibt es hier ausreichend Input an geeigneter Stelle.

Rechtliche Situation Versicherungsschutz auf Trackdays - Plauderecke - Trackday-Forum.com - Verein Forum Motorsport (trackdayforum.com)

Versicherung für das Tracktool - General - Trackday-Forum.com - Verein Forum Motorsport (trackdayforum.com)

Welchen rechtlichen Schutz genieße ich auf der Nordschleife? - General - Trackday-Forum.com - Verein Forum Motorsport (trackdayforum.com)

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vor 5 Stunden schrieb Ahoessler:

Hat mal jemand einen Vollkasko Schaden durch die Touris abgewickelt, dessen Versicherer die Touristenfahrten/Nürburgring explizit nicht exkludiert hat?

Der Versicherer muß den Schaden übernehmen wenn er es nicht ausdrücklich ausschließt. Wobei ich definitiv alle Absätze der Versicehrungsbedingungen druchgehen würde, meine das waren Haftpflicht "Was ist versichert" und "Ausschlüsse" , das gleiche für die Bereiche TK und VK. Wenn ich mich richtig erinnere schließt die ADAC Versicherung Haftpflicht nicht aus, aber in den VK Klauseln der der Ausschluss drin.

Da wäre es mir egal ob es sich nun um eine Mautstraße, öffentliche Straße, Privatweg oder offizielle Rennstrecke handelt.

Habe den Link aus dem ersten Beitrag überflogen, aber ehrlich gesagt nicht verstanden, welchen offiziellen Status die Strecke nun hat? Was mir allerdings egal ist, da meine verischerung in dem Falle zahlt (Haftpflicht+TK/VK)

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vor 2 Stunden schrieb Minimallaeufer:

Habe den Link aus dem ersten Beitrag überflogen, aber ehrlich gesagt nicht verstanden, welchen offiziellen Status die Strecke nun hat?

Zumal der Link bzw. dessen Beitrag auch schon wieder fast 3 Jahre alt sind man vielleicht mal den Stand "10/2023" erfragen sollte.

Gesetze bzw. Ansichten ändern sich.

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vor 3 Stunden schrieb QL-Performance:

Zumal der Link bzw. dessen Beitrag auch schon wieder fast 3 Jahre alt sind man vielleicht mal den Stand "10/2023" erfragen sollte.

Gesetze bzw. Ansichten ändern sich.

Meines Wissens nach steht da immer noch kein Straßenschild auf dem Norddschleife steht. Also ist nach wie vor keine Widmung als öffentliche Straße erfolgt. Ist also immer noch eine Privatstraße.

vor 5 Stunden schrieb Minimallaeufer:

Da wäre es mir egal ob es sich nun um eine Mautstraße, öffentliche Straße, Privatweg oder offizielle Rennstrecke handelt.

Der Punkt ist, wenn es eine öffentliche Straße wäre, könnte die Polizei die StVo durchsetzen, also zB Blitzer in Breidscheid, oder die diversen Vergehen wie Drängeln, Nötigung und rechts überholen, was ja freundlicherweise umfangreich auf Video dokumentiert ist. Mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Führerschein.

bearbeitet von FocusUwe
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War dieses Jahr auch dort. Hat einen Unfall gegeben welches auch eine Sperrung der Strecke mit sich führe. Da kam die Polizei jedenfalls dann auch auf Ort und Stelle.
Nach mir war es jedoch kein Personenschaden. 

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vor 12 Stunden schrieb FocusUwe:

Der Punkt ist, wenn es eine öffentliche Straße wäre, könnte die Polizei die StVo durchsetzen, also zB Blitzer in Breidscheid, oder die diversen Vergehen wie Drängeln, Nötigung und rechts überholen, was ja freundlicherweise umfangreich auf Video dokumentiert ist. Mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Führerschein.

 

Edit: Das streiche ich dann mal nach Maody66 Aussage. Da lag ich komplett falsch.

Ja, bei einer öffentlichen Straße würde dann ja als Landstraße außerorts 100Kmh gelten. Und der Nürburgring wäre in dem Sinne tot.

Hhm, mir scheint daß die ganze Fragestellung dann eher von den Leuten kommt die entweder bei der Versicherung knausern und trotz Ausschluss vollen Schutz wollen, bzw. denen die einen Crash hatten und die Versicherung wegen Ausschluss nicht zahlt.

bearbeitet von Minimallaeufer

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vor 10 Stunden schrieb Minimallaeufer:

Ja, bei einer öffentlichen Straße würde dann ja als Landstraße außerorts 100Kmh gelten. Und der Nürburgring wäre in dem Sinne tot.

[...]

Ist zwar eigentlich o. T., aber ger guten Ordnung halber... 😉

Nein, es gäbe auch dann kein Tempolimit, weil die NoS über "einen baulich getrennten Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung" verfügt, § 3 III Nr. 3 c) StVO. Damit = kein Tempolimit. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil die GmbH in der Fahrordnung die StVO für gültig erklärt, soweit die Gültigkeit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgeschlossen ist.

bearbeitet von Maody66
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vor 3 Stunden schrieb Maody66:

Nein, es gäbe auch dann kein Tempolimit, weil die NoS über "einen baulich getrennten Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung" ...

Auf der Nordschleife gibt es weder Fahrbahnen, die durch Mittelstreifen oder sonst baulich getrennt sind, noch ist sie eine Straße mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.

Wo soll der baulich getrennte Fahrstreifen deiner Meinung denn sein?

 

 

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24 minutes ago, Frittiersalon said:

Auf der Nordschleife gibt es weder Fahrbahnen, die durch Mittelstreifen oder sonst baulich getrennt sind, noch ist sie eine Straße mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.

Wo soll der baulich getrennte Fahrstreifen deiner Meinung denn sein?

 

 

Er meint baulich getrennt zur Gegenfahrbahn. Das ist zumindest die Regelung in Deutschland. Da es keine Gegenfahrbahn gibt und links sowie rechts Leitplanken sind, kann angenommen werden, dass es den Auflagen entspricht.
Aber ich denke es scheitert an den Fahrbahnmarkierungen. Einige sagen, dass es eine einspurige Straße ist, andere sagen, dass es mehrspurig ist. Laut Kennzeichnung ist es einspurig. Kann mich aber dran erinnern, dass das ein oder andere Mal überholt wird, was die Sache wieder schwierig macht.

Das ganze Ding ist einfach nicht unter dem Hut StVO zu bringen. Es ist eine Grauzone, die aktuell einfach nicht zu stark öffentlich angegangen wird.

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vor 25 Minuten schrieb Henning:

Das ganze Ding ist einfach nicht unter dem Hut StVO zu bringen. Es ist eine Grauzone, die aktuell einfach nicht zu stark öffentlich angegangen wird.

Die StVO gilt dort nicht! Es gelten nur die REGELN der StVO, die der Betreiber für eben diese (seine) Privatstraße übernommen hat (und durchsetzten müsste), um nicht ein eigenes Regelwerk erfinden zu müssen. Steht auch so in der Fahrordnung:

" Der Nürburgring (Nordschleife und/ oder Grand-Prix-Strecke) wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten (Touristenfahrten) freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird. "

Die StVO kann nur auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen gelten. Für die Durchsetzung der Regeln ist dort Polizei/Ordnungsamt zuständig.

bearbeitet von FocusUwe
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Eigl. wollte ich keine General Diskussion anstoßen, sondern nur ob jemandem mal eine VK Zahlung verweigert wurde, obwohl der Versicherer die Touristenfahrten nicht aktiv exkludiert hat.

Hab mittlerweile aber PN erhalten, Danke!

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26 minutes ago, FocusUwe said:

Die StVO gilt dort nicht! Es gelten nur die REGELN der StVO, die der Betreiber für eben diese (seine) Privatstraße übernommen hat (und durchsetzten müsste), um nicht ein eigenes Regelwerk erfinden zu müssen. Steht auch so in der Fahrordnung:

" Der Nürburgring (Nordschleife und/ oder Grand-Prix-Strecke) wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten (Touristenfahrten) freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird. "

Die StVO kann nur auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen gelten. Für die Durchsetzung der Regeln ist dort Polizei/Ordnungsamt zuständig.

Habe ich doch auch gar nicht behauptet. Eher im Gegenteil. Ich sagte, dass die StVO nicht mit der Nordschleife vereinbar ist. Und nur weil der Betreiber meint sie gilt dort (was sie wie du richtigerweise sagst natürlich machen darf) heißt das noch lange nicht, dass diese wirklich 1:1 umgesetzt ist.

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vor einer Stunde schrieb FocusUwe:

Die StVO kann nur auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen gelten. Für die Durchsetzung der Regeln ist dort Polizei/Ordnungsamt zuständig. ...

Nicht ganz richtig. Die Bestimmungen der StVO gelten nur im öffentlichen Verkehrssraum. Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche öffentlich ist, oder nicht, spielen die wegerechtliche Widmung oder die Besitzansprüche keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Verkehrsfläche von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann.

Eine von der Straße aus ohne weiteres zugängliche Garageeinfahrt auf einem Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrssraum, da die Einfahrt von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann, z. B. zum Wenden. Möchte der Eigentümer in seiner Einfahrt besoffen oder ohne Lappen straffrei Auto fahren, muss vor der Einfahrt z. B. eine Kette hängen oder der Zugang anders verhindert werden.

Bei der Nordschleife kann es sich nach der Definition des öffentlichen Verkehrsraums schon nicht um einen solchen handeln, da von vornherein ein bestimmter Personenkreis von der Benutzung ausgeschlossen wird. 

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vor 1 Stunde schrieb Henning:

Er meint baulich getrennt zur Gegenfahrbahn. Das ist zumindest die Regelung in Deutschland. Da es keine Gegenfahrbahn gibt und links sowie rechts Leitplanken sind, kann angenommen werden, dass es den Auflagen entspricht.
Aber ich denke es scheitert an den Fahrbahnmarkierungen. ...

Das wäre die Frage, ob man das einfach annehmen kann!?

Die StVO spricht von Fahrbahnen, also mindestens zwei. 

Die Nordschleife hat aber nur eine einzige Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, da rein von der Breite der Fahrbahn mehrere Fahrzeuge nebeneinander diese befahren können. Eine Markierung zur optischen Trennung der Fahrstreifen ist nach der StVO nicht zwingend erforderlich.

 

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vor 5 Stunden schrieb Frittiersalon:

Bei der Nordschleife kann es sich nach der Definition des öffentlichen Verkehrsraums schon nicht um einen solchen handeln, da von vornherein ein bestimmter Personenkreis von der Benutzung ausgeschlossen wird. 

Naja, auch das ist wiederum Auslegungssache.:22_stuck_out_tongue_winking_eye:

Grundsätzlich wird niemand von der Nutzung ausgeschlossen, er muss nur ein Ticket kaufen. Ist eigentlich das selbe wie bei Mautstrassen.

Ich denke, das Thema NoS ist generell so speziell, dass sich so ziemlich jeder Punkt zerreden lässt.

 

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vor 1 Stunde schrieb Fox906bg:

Grundsätzlich wird niemand von der Nutzung ausgeschlossen, er muss nur ein Ticket kaufen. Ist eigentlich das selbe wie bei Mautstrassen. ...

In der Fahrordnung gibt es jede Menge Ausschlüsse, die den Nutzerkreis beschränken, außerdem finden während der Touristenfahrten Zugangs-, bzw. Zufahrtskontrollen statt. 

"Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. 
Von den Touristenfahrten ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge,
> deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit weniger als 130 km/h beträgt
> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5t
> die nicht dem fahrdynamischen Charakter eines PKW entsprechen (z.B. Pick-Ups, Transporter, Wohnmobile, etc.). Dies gilt unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
> wie Quads, Trikes, Karts sowie formelähnliche Fahrzeuge ...

Ursprünglich ging es ja um das Kleingedruckte in den AKB der Versicherungen. Wenn hier das Befahren einer Rennstrecke oder wortwörtlich das Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen wird, ist das eindeutig und auch egal, ob öffentlicher Verkehrsraum oder nicht.

bearbeitet von Frittiersalon

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vor 21 Stunden schrieb Frittiersalon:

Auf der Nordschleife gibt es weder Fahrbahnen, die durch Mittelstreifen oder sonst baulich getrennt sind, noch ist sie eine Straße mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.

Wo soll der baulich getrennte Fahrstreifen deiner Meinung denn sein?

 

 

Markierte Fahrbahnen oder Mittelstreifen braucht es für die Anwendung von § 3 III Nr 2 c Satz 2 nicht. Lediglich baulich getrennte Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung. Auf der NoS gibt es nur eine Fahrtrichung, ergo gibt es für jede Fahrtrichtung eine baulich getrennte Fahrbahn. Ergebnis: keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Aber, wie der TE bereits angemerkt hat, hier geht es um etwas völlig anderes, daher Schluss jetzt damit meinerseits. :)

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