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Rechtliche Situation Versicherungsschutz auf Trackdays

86 Beiträge in diesem Thema

vor 15 Minuten schrieb cskara123:

Update: RV hat gesagt geht klar.


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Die stellen dir auf Wunsch sogar ein Schreiben aus wo drin steht was alle bezüglich Rennstrecke und NS Touris  versichert ist. 
Würde ich mir an deiner Stelle holen. Ich bin bei der R+V versichert und habe mir so eine Bestätigung austellen lassen. 
Auf "geht klar gesagt" würde ich mich in keinem Falle verlassen !

 

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Die stellen dir auf Wunsch sogar ein Schreiben aus wo drin steht was alle bezüglich Rennstrecke und NS Touris  versichert ist. 
Würde ich mir an deiner Stelle holen. Ich bin bei der R+V versichert und habe mir so eine Bestätigung austellen lassen. 
Auf "geht klar gesagt" würde ich mich in keinem Falle verlassen !
 

Ja, das kriege ich jetzt auch noch :) die meinten auch schon zu mir bzw. Meinem Cousin dass die auch so ein Schreiben ausstellen können..


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Ansonsten war ich immer bei der LVM, die haben das auch immer versichert. Über die aktuellen Verträge kann ich aber leider nichts sagen. Den Fiesta hab ich 2018 jedenfalls noch mit VK für touris versichert bekommen. 

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Ich hab noch einen "älteren" Vertrag bei der Huk24, wo Touristenfahrten und Rennstrecken (auch nichtpermanente / ehemalige u.s.w.) nicht ausgeschlossen sind. Wenn man jetzt aktuell einen neuen Vertrag dort abschließt hat man eigentlich verloren, da ist alles verboten ^^ Somit darf ich meinen M3 nie mehr abmelden... Immerhin sind sie nach Debeka, LVM und Allianz mit Abstand die günstigsten - und Verklagen muss man im Zweifelsfall sowieso praktisch jede Versicherung, da die sich ja alle immer erstmal herauswinden wollen. Also unabhängig vom Track-Einsatz, einfach in einem beliebigen Regulierungsfall ist doch Ärger praktisch vorprogrammiert...

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8 minutes ago, *kartman* said:

Ich hab noch einen "älteren" Vertrag bei der Huk24, wo Touristenfahrten und Rennstrecken (auch nichtpermanente / ehemalige u.s.w.) nicht ausgeschlossen sind. Wenn man jetzt aktuell einen neuen Vertrag dort abschließt hat man eigentlich verloren, da ist alles verboten ^^ Somit darf ich meinen M3 nie mehr abmelden... Immerhin sind sie nach Debeka, LVM und Allianz mit Abstand die günstigsten - und Verklagen muss man im Zweifelsfall sowieso praktisch jede Versicherung, da die sich ja alle immer erstmal herauswinden wollen. Also unabhängig vom Track-Einsatz, einfach in einem beliebigen Regulierungsfall ist doch Ärger praktisch vorprogrammiert...

Was? Das wusste ich gar nicht. Ohje. Ich wollte meinen Wagen eigentlich nun auf Saison ummelden. Dabei wird ja dann auch höchstwahrscheinlich ein neuer Vertrag angelegt.

 

Nachtrag: Also bei den aktuellen Bedingungen lese ich das nicht raus:

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/dokumente/produkte/kfz/versicherungsbedingungen/2023/HUK6123P.pdf

bearbeitet von Henning

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Das auf Saison ummelden sollte kein Problem sein da du den bestehenden Vertrag ja nur abänderst.....ich hatte diese Bedenken auch, mir sagte mein Versicherungsmensch das würde nur greifen wenn ich ein neues Auto mit neuem Vertrag versicheren wolle.  Den alten Vertrag nur auf Saison abändern war (zumindest bei mir) kein Thema. Habe jetzt seit letztem Jahr "Saison" und alles läuft nach den alten Statuten weiter...

Und ja, bevor jmd fragt...habe ich schriftlich:3_grin:

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Stimmt, den Ausfertigungen 2020 / 21 und 23 ist nur die Höchstgeschwindigkeitsklausel + dazugehöhrige Übungsfahrten mit drin.
Das Thema hatte ich vor 1,5-2 Jahren, irgendwo stand da auch was mit historischen Rennstrecken u.s.w., ggfs. bei der Allianz und ich hab es verwechselt, sorry. Da ich mit meinem Auto GLP fahre und es dort auf Gleichmäßigkeit ankommt, dürfte die Übungsfahrt ja auch nicht auf Höchstgeschwindigkeit abzielen ^^


EDIT, ja es muss die Allianz gewesen sein (Quelle: https://forum.allianz.de/service/kfz-versicherung--schaden/frage/kfz-versicherung--21)
Da
haben sie echt an alles gedacht .... und das Angebot war mehr als drei mal so hoch wie das was ich bei der HUK24 zahle:

Zitat

In einigen alten Bedingungen war dies folgendermaßen geregelt: Die privaten Touristenfahrten waren in der KFZ- Versicherung versichert.
Voraussetzung des Versicherungsschutzes: Sie verhalten sich wie im
öffentlichen Straßenverkehr.

 

Lt. aktuellen Bedingungen sind Fahrten auf einer Rennstrecke bei uns in keiner Weise versichert. Folgendes finden Sie hierzu in unseren aktuellen Bedingungen: 

 

(3) Rennen und Fahrsicherheitstrainings

 

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung

an einer der folgenden Veranstaltungen entstehen:

 

• behördlich genehmigte kraftfahrtsportliche Veranstaltungen

• Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt

• Fahrveranstaltungen, bei denen das versicherte Fahrtzeug an

seine physikalischen Leistungsgrenzen herangeführt wird

Der Ausschluss gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Außerdem sind nicht versichert:

 

• Schäden bei nicht genehmigten Rennen

• Schäden bei Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt

 

Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Schäden bei

 

• Fahrten (z.B. Touristenfahrten) auf aktuellen oder ehemaligen

Motorsportrennstrecken sowie auf temporär eingerichteten Motorsportrennstrecken (z.B. auf Flugplätzen),

• Wettbewerben im Gelände, zum Beispiel im Rahmen von Offroad Rallyes oder in Offroad Parks,

• Fahrveranstaltungen, bei denen vom Veranstalter für die Teilnahme besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden

(z.B. Helm, erweitertes Gurtsystem, Überrollkäfig),

• Fahrten, die eine Rennfahrerlizenz voraussetzen,

• Fahrten, bei denen das Fahrzeug innerhalb einer vom Veranstalter vorgegebenen Sollzeit über eine bestimmte Distanz bewegt wird (Gleichmäßigkeitsfahrt).

Für Fahrsicherheitstrainings gilt: Wir gewähren Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden


 

bearbeitet von *kartman*
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vor 1 Stunde schrieb Henning:

Was? Das wusste ich gar nicht. Ohje. Ich wollte meinen Wagen eigentlich nun auf Saison ummelden. Dabei wird ja dann auch höchstwahrscheinlich ein neuer Vertrag angelegt.

 

Nachtrag: Also bei den aktuellen Bedingungen lese ich das nicht raus:

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/dokumente/produkte/kfz/versicherungsbedingungen/2023/HUK6123P.pdf

Wenn man bei denen auf der Homepage unter der allgemeinen Suche "Rennstrecke" eingibt erscheint unter Fahrzeuge dies:

 

Versicherungsschutz auf Rennstrecke gegen Entgelt

Für Vergnügungsfahrten auf Rennstrecken besteht Versicherungsschutz.

Handelt es sich um Rennveranstaltungen und die dazugehörigen Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, gewähren wir keinen Versicherungsschutz.

Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.

 

-------

Trackdays und Tourifahrten sind doch Vergnügungsfahrten?! Ich zahle Geld dafür daß ich auf der Strecke fahren darf. Einzig rechts überholen bei einem entsprechenden Trackday wäre dann keine übliche Verhaltesregel des Straßenverkehr???

bearbeitet von Minimallaeufer
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vor 3 Stunden schrieb Henning:

Was? Das wusste ich gar nicht. Ohje. Ich wollte meinen Wagen eigentlich nun auf Saison ummelden. Dabei wird ja dann auch höchstwahrscheinlich ein neuer Vertrag angelegt.

 

Nachtrag: Also bei den aktuellen Bedingungen lese ich das nicht raus:

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/dokumente/produkte/kfz/versicherungsbedingungen/2023/HUK6123P.pdf

Stand 01.01.2023 hat es die Kasko der HUK24 nicht ausgeschlossen in ihren AGBs. Und die Haftpflicht muss berechtigte Fremdschäden sowieso regulieren. Das lässt sich gar nich ausschließen.

bearbeitet von Vanquish

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Hallo zusammen, 

hoffe ich grabe jetzt keine Leiche mit diesem Thema aus. Könnte aber für den ein oder anderen, der sich durch google oder das Forum wühlt, sicher von nutzen sein. 

Da ich auch jetzt länger auf der suche war kann ich das ganze hier evtl. etwas ergänzen: 

 

Meine alte Versicherung (Europa): 
"Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (zum Beispiel bei Gleichmäßigkeits- und Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings." - Ergo kein Versicherungsschutz. 

Zuerst habe ich meiner jetzigen Kfz-Versicherung geschrieben, dass ich vorhabe mein Auto auf Touristenfahrten und Trackdays zu bewegen und ob es aus diesem Grunde möglich wäre per sofort aus dem Vertrag zu kommen, um mir einen neuen Versicherer zu suchen und beiden Seiten, im schlimmsten Fall, Ärger zu ersparen. 
Drei Wochen später habe ich einen Brief mit der Freigabe erhalten. 

Also bin ich auf die Suche gegangen. Und habe erstmal die Empfehlungen aus Foren abgegrast. 

Allianz:
Von der Allianz gab es immer nur sehr schwammige Aussagen. Ich konnte allerdings keine AVB finden, welche Touristenfahrten oder Trackdays explizit ausschließt. 
Trotzdem habe ich mich dazu entschieden, die Finger davon zu lassen. 

Würrtembergische
"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für jegliche Fahrten auf Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (zum Beispiel Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Als Rennstrecken gelten:  offiziell ausgewiesene Rennstrecken,  als Rennstrecken ausgewiesene öffentliche Straßen oder Verkehrsflächen,  als Rennstrecken besonders gesicherte oder abgesperrte Straßen oder Verkehrsflächen" - Ergo Kein Versicherungsschutz. 

HUK-Coburg / HUK24:
Keine Ausschlüsse im entsprechenden Passus der AVB gefunden. Bei einem Telefonat mit einem Makler der HUK24 folgendes Zitat: 
"Im schlimmsten Fall können wir uns aber immernoch mit dem erzielen der Höchstgeschwindigkeit aus der Sache winden. Deswegen wurde dieser Absatz von unserer Rechtsabteilung dort aufgenommen" - Blödsinn. Man war einfach nicht gewollt mir eine Versicherung zu geben. 
Im Ernstfall wäre man dort aber, lt. aktuellen AVB, auch bei Touristenfahrten und Trackdays Vollkaskoversichert. 

R und V Versicherung

Man hat mich von der Allianz zur R und V vermittelt. Sehr netter Kontakt mit einem Herrn aus dem Raum Köln. Hat sich per Mail all meinen Fragen angenommen und stellt mir auch eine Bescheinigung aus,  dass die Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt (z.B. Fahrsicherheitstrainings oder Touristenfahrten auf Rennstrecken wie z.B. dem Nürburgring) auch von der Vollkasko abgedeckt sind. Die AVB sagen das selbe aus (wie bei HUK) aber hier ist man auch gewollt mir das ganze nochmals schriftlich zu bestätigen. 

Genau das wollte ich, also habe ich diese Versicherung abgeschlossen.

Allerdings kann man sich nie zu 100% sicher sein, hier fühle ich mich allerdings auf der sichereren Seite. 
Günstig ist das ganze natürlich nicht. Wer jedoch einmal sein Auto einplankt und auf den Kosten sitzen bleibt, der würde sich wohl wünschen nicht an 30-40 € im Monat gespart zu haben. 

 

Ps. Bei Interesse gerne eine PN an mich, dann kann ich den Kontakt zum Herrn der R und V vermitteln. 
 

 

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vor 4 Stunden schrieb Moet:

Allianz:
Von der Allianz gab es immer nur sehr schwammige Aussagen. Ich konnte allerdings keine AVB finden, welche Touristenfahrten oder Trackdays explizit ausschließt. 
Trotzdem habe ich mich dazu entschieden, die Finger davon zu lassen. 

Die schließen das Befahren von Rennstrecken auch nicht explizit aus.
Da ich aber aktuell genau so einen Fall bei denen am Laufen habe kann ich dir sagen, dass die alles dran setzen, sowas nicht zahlen zu müssen. :10_wink:
Also vorsichtig sein.

bearbeitet von Fox906bg

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vor einer Stunde schrieb Fox906bg:

Die schließen das Befahren von Rennstrecken auch nicht explizit aus.
Da ich aber aktuell genau so einen Fall bei denen am Laufen habe kann ich dir sagen, dass die alles dran setzen, sowas nicht zahlen zu müssen. :10_wink:
Also vorsichtig sein.

Dann war meine Entscheidung wohl die richtige. 
Um was für einen Fall handelt es sich denn da? Ist doch ganz interessant. 

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Totalschaden meinerseits.
Da der Fall aktuell noch am Laufen ist, möchte ich dazu noch keine näheren Infos geben.
Werde ich aber zu gegebener Zeit machen.

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Ganz einfach , nehmt die R+V

Da gibt´s ne schriftliche Bestätigung was genau versichert ist und die zahlen auch im Falle des Falles. 
Auf der Bestätigung steht auch ganz genau drauf was versichert ist. 

@Fox906bg

Ich meine, ich hatte das was mitbekommen. Dein Golf R ist gestorben oder ?

 

bearbeitet von Boesi

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vor 32 Minuten schrieb Fox906bg:

Totalschaden meinerseits.
Da der Fall aktuell noch am Laufen ist, möchte ich dazu noch keine näheren Infos geben.
Werde ich aber zu gegebener Zeit machen.

Mist. Hoffen wir, dass die Versicherung sich einfach an Ihre AVB hält. 

 

vor 20 Minuten schrieb Boesi:

Ganz einfach , nehmt die R+V

Da gibt´s ne schriftliche Bestätigung was genau versichert ist und die zahlen auch im Falle des Falles. 
Auf der Bestätigung steht auch ganz genau drauf was versichert ist. 

@Fox906bg

Ich meine, ich hatte das was mitbekommen. Dein Golf R ist gestorben oder ?

 

Deswegen ist auch meine Entscheidung darauf gefallen. Für mich die transparenteste Versicherung, wenn´s um unsere Bedürfnisse geht. 

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vor 42 Minuten schrieb Boesi:

Ich meine, ich hatte das was mitbekommen. Dein Golf R ist gestorben oder ?

Genau, mit heissen 1.000km auf der Uhr. :10_wink:
War zwar alles extrem unglücklich mit BTM-Spur usw., aber hat auf´s "Endergebnis" keinen Einfluss.
Wie gesagt, sobald der Fall abgeschlossen ist, werde ich im Detail darüber berichten.

Ich konnte die Frage von @Moetaber dennoch nicht unkommentiert lassen, einfach weil man bei dem Thema wirklich extrem aufpassen muss.
Und eben alles "easy peasy" ist, solange es nicht zu einem Schadenfall kommt.
Wie gesagt, meine Versicherung schließt das Befahren von Rennstrecken auch nicht explizit aus (ausser natürlich Rennen mit Zeitnehmung, Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten etc.), dennoch drehen und winden die sich trotz Bestätigung vom Veranstalter.

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vor 9 Stunden schrieb Moet:

...

Ps. Bei Interesse gerne eine PN an mich, dann kann ich den Kontakt zum Herrn der R und V vermitteln. 

Den Kontakt kannst du mir gerne mal geben.
Ansonsten frage ich bei mir im Ort auch mal bei der R und V nach.
Ich hab zwar gerade heute mein Auto mit der Allianz Versicherung angemeldet, aber wechseln kann ich ja immer noch.
Oder halt im Winter.
Oder anderes Auto drauf laufen lassen ...
Sehr schade, dass ich den Thread erst jetzt sehe :(

Bei der Allianz habe ich übrigens gerade ne Rennversicherung für die GLP angefragt.

bearbeitet von Carsten

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Leute , ruft doch einfach bei der r u v Hotline an und fragt nach dem Agenten vor Ort .. macht euch es doch nicht so kompliziert 

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vor 18 Stunden schrieb Carsten:

Den Kontakt kannst du mir gerne mal geben.
Ansonsten frage ich bei mir im Ort auch mal bei der R und V nach.
Ich hab zwar gerade heute mein Auto mit der Allianz Versicherung angemeldet, aber wechseln kann ich ja immer noch.
Oder halt im Winter.
Oder anderes Auto drauf laufen lassen ...
Sehr schade, dass ich den Thread erst jetzt sehe :(

Bei der Allianz habe ich übrigens gerade ne Rennversicherung für die GLP angefragt.

Hab dir ne Nachricht geschrieben. 
Von der oft gelobten Zürich Versicherung aus Bonn habe ich übrigens bis heute keine Rückmeldung erhalten. 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die R und V für unsere Bedürfnisse die wohl empfehlenswerteste Versicherung ist. 
Police kommt per Post, inkl. des Schreibens, dass auch Touristenfahrten wie z.B. auf der NoS, Trackdays, etc. abgesichert sind. Natürlich nur, solange es nicht um das erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht. 

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Hab für euch jetzt extra nochmal nachgeschaut. Bei meinem, im März abgeschlossenem Vertrag bei der lvm, sind auch nur die genehmigten rennen und die Übungsfahrten ausgeschlossen. Sonst nichts. 

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Und da ist es wieder, was ich immer sage (Danke Raoul): es könnte alles so einfach sein. In die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kasko) schauen und so wenig wie möglich Wind machen. :12_slight_smile:

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vor einer Stunde schrieb Maody66:

Und da ist es wieder, was ich immer sage (Danke Raoul): es könnte alles so einfach sein. In die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kasko) schauen und so wenig wie möglich Wind machen. :12_slight_smile:

Und mit der AVB hat man im Grunde genommen auch direkt „was schriftliches“. 

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hhmmmm
Die Frage ist ja immer, wie es dann ausgelegt wird, wenn ihr wirklich einen Schaden habt.
Dann müstet ihr euch eventuell lange streiten.
Deshalb lieber einmal nachfragen.
Ich habe das bei der R+V in meinem Ort einfach mal gemacht und die machen mir folgendes Schreiben fertig.
Zusätzlich nehmen Sie noch "Trackdays" mit auf.

 

für Ihr Kraftfahrzeug besteht in der Kfz-Haftpflicht- und - soweit abgeschlossen - in der Kaskoversicherung

Versicherungsschutz im Rahmen der "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung" bei der

auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeitnicht Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es

ankommt (z.B. Fahrsicherheitstrainings oder Touristenfahrten auf Rennstrecken wie z.B. dem Nürburgring).

 

 

Hinweis:

Die Teilnahme an Rennveranstaltungen (Wettbewerbe, bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt) kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz haben. Entweder besteht

gar kein Versicherungsschutz (z.B. bei behördlich genehmigten Rennen) oder dieser ist eingeschränkt.

Einzelheiten hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

 

 

Eine Rennveranstaltung liegt - unabhängig davon, ob die Veranstaltung vom Veranstalter als Rennen

bezeichnet wird oder nicht - bereits dann vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit für die Wertung bzw.

Platzierung im Wettbewerb mitbestimmend ist.“

 

 

Das Problem bei dem ganzen ist nur, dass dadurch meine Versicherung doppelt so teuer wird.
Das ist natürlich schon krass.
Ich nehme es aber in Kauf, damit ich ohne Bedenken bei allem mitfahren kann.

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Diese "Bestätigung" hat im Übrigen rein rechtlich exakt dieselbe Bedeutung wie der Passus in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Du bist dadurch nicht weniger geschützt, aber auch kein bisschen mehr. Zahlst halt jetzt das Doppelte. Glückwunsch!

Und genau deshalb sage ich immer: keinen Wind machen.

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Am 14.5.2023 um 08:45 schrieb Maody66:

Diese "Bestätigung" hat im Übrigen rein rechtlich exakt dieselbe Bedeutung wie der Passus in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Du bist dadurch nicht weniger geschützt, aber auch kein bisschen mehr. Zahlst halt jetzt das Doppelte. Glückwunsch!

Und genau deshalb sage ich immer: keinen Wind machen.

Maody, das kann man immer so oder so sehen.

Jetzt habe ich es schriftlich, dass diese Sachen mit versichert sind.

Ich gehe mal davon aus, dass du noch keinen Schaden gehabt hast.

Das Thema ist mir einfach zu gefährlich und ich setze meine 70k aufs Spiel, um dann 400 im Jahr zu sparen.

Also ehrlich, das ist es mir wert!

Wenn du dann den ersten Schaden hast und dich mit der Versicherung rum schlagen musst, weil die sagen es ist nicht versichert und du sagst doch, dann ist das geheule auf deiner Seite groß und wir haben halt das Schrifstück in der Hand.

Ich machs tatsächlich lieber so und habe etwas in der Hand als schon im Voraus auf den Anwalt zu spekulieren.

Aber wie gesagt, so lange nix passiert kann man das natürlich immer so einfach und schnell dahin sagen ...

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